Rechtsprechung
| BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00 |
Zeugenvernehmung ohne Benachrichtigung des Beschuldigten
Art. 6 Abs. 3 d MRK, § 168c Abs. 3 StPO, § 141 Abs. 3 Satz 1 StPO, zwingende Bestellung eines Verteidigers bei Vernehmung eines Belastungszeugen unter Ausschluß des Beschuldigten im Vorverfahren, "Beweiswürdigungslösung"
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 141 Abs. 3 StPO; Art. 6 Abs. 3 lit.d EMRK; § 168c Abs. 3 StPO; § 168c Abs. 5 Satz 2 StPO; § 252 StPO; § 261 StPO
Mitwirkung eines Verteidigers im gerichtlichen Verfahren; Fragerecht nach MRK; Zum Zwecke der Beweissicherung durchgeführte ermittlungsrichterliche Vernehmung des zentralen Belastungszeugen und Verteidigerbestellung, wenn der Beschuldigte von der Anwesenheit bei dieser Vernehmung ausgeschlossen ist; Ausschluß des Angeklagten durch den Ermittlungsrichter; Regelmäßige Gelegenheit zur Besprechung mit dem Beschuldigten; Folgen des Unterlassens der Bestellung; Beweiswürdigungslösung; Verwertungsverbot; Ermessensreduktion auf Null; Überzeugungsbildung. - lexetius.com
- DFR
Fragerecht gegenüber Belastungszeugen
- bundesgerichtshof.de
- Alpmann Schmidt
- openjur.de
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (3)
- zaoerv.de
, S. 39 (Kurzinformation)
Art. 6 Abs. 3 EMRK
Die Verfahrensgarantien des Art. 6 Abs. 3 EMRK - Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Gelegenheit für den Verteidiger, mit seinem Mandanten zu sprechen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Pflichtverteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren
Besprechungen u.ä. (3)
- HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Anforderungen an die Begründung revisionsgerichtlicher Entscheidungen - Verfahrenswirklichkeit und normativer Anspruch (Prof. Dr. Gerhard Fezer; HRRS 2010, 281)
- archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Rezeption der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch die Strafsenate des Bundesgerichtshofs (RA Ulrich Sommer)
- strafverteidiger-stv.de
(Entscheidungsbesprechung)
Unterlassene Pflichtverteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren und ihre Konsequenzen (RA Olaf Klemke, Herzberg; StV 7/2003, S. 413-415)
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Was wird aus dem Fragerecht?" von RA Johann Schwemm, FA StrafR, original erschienen in: StraFO 2008, 225 - 229.
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 46, 93
- NJW 2000, 3505
- NStZ 2001, 212
- StV 2000, 593
Wird zitiert von ... (31)
- BGH, 29.11.2006 - 1 StR 493/06
Konfrontationsrecht im Ermittlungsverfahren (Fragerecht: wesentliche Bedeutung …
Zum Recht auf konfrontative Befragung nach Art. 6 Abs. 3 Buchst. d MRK (in Fortführung von BGHSt 46, 93).Daher gilt für die tatrichterliche Beweiswürdigung: Ist die unterbliebene konfrontative Befragung eines Zeugen der Justiz zuzurechnen, kann eine Verurteilung auf dessen Angaben nur gestützt werden, wenn diese durch andere gewichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage bestätigt werden ( BGHSt 46, 93, 106; BGH NStZ 2005, 224, 225).
Entscheidend ist vielmehr, ob das Verfahren in seiner Gesamtheit einschließlich der Art und Weise der Beweiserhebung und -würdigung fair war (st. Rspr.; vgl. EGMR, Urteile vom 19. Dezember 1990 - Nr. 26/1989/186/246 - Delta gegen Frankreich = ÖJZ 1991, 425, 426; vom 28. August 1992 - Nr. 39/1991/291/362 - Artner gegen Österreich = EuGRZ 1992, 476; vom 7. August 1996 - Nr. 48/1995/554/640 - Ferrantelli und Santangelo gegen Italien = ÖJZ 1997, 151, 152; vom 14. Dezember 1999 - Nr. 37019/97 - A.M. gegen Italien = StraFo 2000, 374, 375; vom 18. Oktober 2001 - Nr. 37225/97 - N.F.B. gegen Deutschland = NJW 2003, 2297; vom 20. Dezember 2001 - Nr. 33900/96 - P.S. gegen Deutschland = NJW 2003, 2893, 2894; vom 23. November 2005 - Nr. 73047/01 - Haas gegen Deutschland = JR 2006, 289, 291; BGHSt 46, 93, 94 ff. m. w. Nachw.; BGH NStZ 2004, 505, 506; 2005, 224, 225; NStZ-RR 2005, 321).
Daher gilt für die tatrichterliche Beweiswürdigung: Ist die unterbliebene konfrontative Befragung eines Zeugen der Justiz zuzurechnen, kann eine Verurteilung auf dessen Angaben nur gestützt werden, wenn diese durch andere gewichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage bestätigt werden ( BGHSt 46, 93, 106; BGH NStZ 2005, 224, 225; NStZ-RR 2005, 321; vgl. auch BGH NJW 2003, 3142, 3144; NStZ 2004, 505, 506 f.).
Der Ausschluss des Angeklagten drängte im Übrigen auch dazu, die Wahrnehmung seines Fragerechts durch einen Verteidiger sicherzustellen ( BGHSt 46, 93, 97 ff.).
Die Strafkammer ist zwar - auf der Grundlage von BGHSt 46, 93, 103 ff. - im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass der Tatnachweis voraussetzt, dass die Angaben der Geschädigten durch gewichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage bestätigt werden.
Schon hierbei wäre allerdings zu bedenken gewesen, dass gerade den Merkmalen, dass die Angaben "detailreich" und "in einen vielschichtigen Kontext eingebunden" sind, infolge des Fehlens einer kontradiktorischen Erörterung ein geringeres Gewicht zukommt (Senat, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00 - Umdr. S. 27 f., in BGHSt 46, 93 nicht abgedruckt).
- BVerfG, 08.10.2009 - 2 BvR 547/08
Faires Verfahren; Recht auf unmittelbare und konfrontative Befragung von …
Die Leitlinien des BGH zur Handhabung des Beschuldigtenrechts auf konfrontative Befragung von Belastungszeugen und zur Verwertbarkeit nicht konfrontierter Aussagen bei der Urteilsfindung (vgl. BGHSt 46, 93, 94 ff.; 51, 150, 154) genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen.b) Vor diesem Hintergrund und unter maßgeblicher Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 lit. d) EMRK (…vgl. hierzu EGMR, StV 1997, S. 617 - van Mechelen gegen Niederlande -;… NJW 2003, S. 2297 - N.F.B. gegen Deutschland -; NStZ 2007, S. 103 - Haas gegen Deutschland - sowie BGHSt 46, 93 ; 51, 150 ) hat der Bundesgerichtshof Leitlinien zur Handhabung des Beschuldigtenrechts auf konfrontative Befragung von Belastungszeugen und zur Verwertbarkeit nicht konfrontierter Aussagen bei der Urteilsfindung entwickelt, die sich im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen lassen:.
In bestimmten Fällen kann indes auf eine Konfrontation des Zeugen mit dem Angeklagten verzichtet werden, etwa aus Gründen des Zeugenschutzes oder wenn zu befürchten ist, dass der Zeuge in Gegenwart des Angeklagten nicht die Wahrheit sagen werde (vgl. BGHSt 46, 93 m.w.N.).
Auch kann eine audiovisuelle Konfrontationsvernehmung nach § 247a StPO - gegebenenfalls unter optischer und akustischer Abschirmung - geboten sein, um eine Verletzung des Fairnessgebots zu vermeiden (vgl. BGHSt 45, 188 ; 46, 93 ; BGH…, Beschluss vom 7. März 2007 - 1 StR 646/06 -, NStZ 2007, S. 477 m.w.N.).
Entscheidend ist vielmehr, ob das Verfahren in seiner Gesamtheit einschließlich der Art und Weise der Beweiserhebung und -würdigung fair war (vgl. BGHSt 46, 93 ).
Vielmehr kann ein solches Defizit auch noch im Rahmen der abschließenden Beweiswürdigung ausgeglichen werden (vgl. BGHSt 46, 93 ).
Eine Verurteilung kann auf die Aussage eines nicht konfrontierten Zeugen regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese durch andere gewichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage bestätigt werden (vgl. BGHSt 46, 93 ;… 51, 150 jeweils mit weiteren Nachweisen. Ausführlich auch Schädler, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, Art. 6 MRK, Rn. 51 ff.;… Safferling, NStZ 2006, S. 75 ff.).
- BGH, 05.02.2002 - 5 StR 588/01
Hinweis auf anwaltlichen Notdienst
Eingeschränkte Notwendigkeit einer Verteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren (Abgrenzung zu BGHSt 46, 93 und BGH, Urteil vom 22. November 2001 - 1 StR 220/01, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).Für die Stellung dieses Antrags, der sich nach der Prognose notwendiger Verteidigung in einem künftigen gerichtlichen Verfahren richtet, steht der Staatsanwaltschaft ein nicht umfassend gerichtlich überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGHSt 46, 93, 98 f.; BGH…, Urt. vom 22. November 2001 - 1 StR 220/01, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
So erstarkt insbesondere nach dreimonatigem Vollzug von Untersuchungshaft die Position des Beschuldigten dahin, daß er die Bestellung eines Verteidigers verlangen kann (s. § 140 Abs. 1 Nr. 5, § 117 Abs. 4 StPO; dazu weitergehend BGHSt 46, 93, 99).
Für die Stellung dieses Antrags, der sich nach der Prognose notwendiger Verteidigung in einem künftigen gerichtlichen Verfahren richtet, steht der Staatsanwaltschaft ein nicht umfassend gerichtlich überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGHSt 46, 93, 98 f.; BGH…, Urt. vom 22. November 2001 - 1 StR 220/01, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, Umdruck S. 13 ff.).
Zutreffend verlangt der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, der insoweit (…aaO) eine Reduzierung des richterlichen Ermessens (§ 141 Abs. 3 Satz 1 StPO) auf Null und eine entsprechende Einengung des staatsanwaltlichen Beurteilungsspielraums (§ 141 Abs. 3 Satz 2 StPO) annimmt, die Bestellung eines Verteidigers vor einer beweissichernden ermittlungsrichterlichen Vernehmung eines wesentlichen Belastungszeugen in Abwesenheit des Beschuldigten ( BGHSt 46, 93, 99 f.), in diesem Fall wird nur so den Anforderungen des Rechtes des Beschuldigten auf Verteidigung aus Art. 6 Abs. 3 Buchst. c MRK, hier insbesondere mit Rücksicht auf eine effektive Wahrung seines Fragerechts aus Art. 6 Abs. 3 Buchst. d MRK, genügt.
- BGH, 17.03.2010 - 2 StR 397/09
Beeinträchtigungen des Konfrontationsrechts durch andere Vertragsstaaten der EMRK …
Eine Nichtgewährung des Befragungsrechts führt aber nicht ohne weiteres zur Unverwertbarkeit der belastenden Aussage; vielmehr kommt es darauf an, ob das Verfahren in seiner Gesamtheit einschließlich der Art und Weise der Beweiserhebung und -würdigung den Geboten der Verfahrensfairness genügt (BVerfG NJW 2010, 925, 926; BGHSt 46, 93, 95).Dies schließt es regelmäßig aus, die Verurteilung des Angeklagten allein auf die Aussage der betreffenden Belastungszeugen zu stützen; diese kann vielmehr nur dann Grundlage einer Verurteilung sein, wenn sie durch andere, gewichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage bestätigt wird ( BGHSt 46, 93, 106; 51, 150, 155 f.; BGH NStZ 2005, 224, 225; NStZ-RR 2005, 321).
a) Die Revision stützt sich dabei auf die in der Rechtsprechung zu dieser Frage entwickelte "Stufentheorie" (vgl. EGMR NJW 2006, 2753 [Haas ./. Bundesrepublik Deutschland; hierzu BGH NJW 2000, 1661; BVerfG NJW 2001, 2245]; BGHSt 46, 93; 51, 150).
Eine Nichtgewährung des Befragungsrechts führt aber nicht ohne weiteres zur Unverwertbarkeit der belastenden Aussage; vielmehr kommt es darauf an, ob das Verfahren in seiner Gesamtheit einschließlich der Art und Weise der Beweiserhebung und -würdigung den Geboten der Verfahrensfairness genügt (BVerfG NJW 2010, 925, 926; BGHSt 46, 93, 95).
Dies schließt es regelmäßig aus, die Verurteilung des Angeklagten allein auf die Aussage der betreffenden Belastungszeugen zu stützen; diese kann vielmehr nur dann Grundlage einer Verurteilung sein, wenn sie durch andere, gewichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage bestätigt wird ( BGHSt 46, 93, 106; 51, 150, 155 f.; BGH NStZ 2005, 224, 225; NStZ-RR 2005, 321).
- BGH, 15.04.2003 - 1 StR 64/03
Vernehmungsersetzende Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren …
Zugleich soll der Garantie des Fragerechts des Beschuldigten gegenüber dem Belastungszeugen Rechnung getragen werden (Art. 6 Abs. 3 Buchst. d MRK; vgl. BGHSt 46, 93 m.w.N. aus der Rspr. des EGMR).Dazu wird der Verteidiger allerdings regelmäßig - falls möglich - auch die Gelegenheit haben müssen, sich vor der Vernehmung mit dem Beschuldigten zu besprechen (vgl. BGHSt 46, 93).
Daß es bei der Vernehmungsersetzung nach § 255a Abs. 2 Satz 1 StPO deshalb zu einer Einschränkung der "Konfrontationsmöglichkeiten" der Verteidigung kommen kann, ist wegen des zeugen- und opferschützenden Anliegens der Regelung hinzunehmen (vgl. BGHSt 46, 93, 96).
- BGH, 22.11.2001 - 1 StR 220/01
Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation und zur Notwendigkeit einer …
Zur Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation und zur Notwendigkeit einer Verteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren (Fortführung von BGHSt 38, 214 und von BGHSt 46, 93).Die Staatsanwaltschaft hat gemäß § 141 Abs. 3 Satz 2 StPO die Pflicht zur Stellung des Beiordnungsantrages, wenn abzusehen ist, dass die Mitwirkung des Verteidigers notwendig werden wird ( BGHSt 46, 93, 98).
Der Senat hat diese Vorschrift im Blick auf ihre jetzige Fassung und deren Entstehungsgeschichte dahin ausgelegt, daß die Staatsanwaltschaft die Pflicht zur Stellung des Beiordnungsantrages hat, wenn abzusehen ist, daß die Mitwirkung des Verteidigers notwendig werden wird ( BGHSt 46, 93, 98).
- BGH, 30.07.2002 - 1 StR 82/02
Glaubhaftigkeitsbeurteilung (Beweiswürdigung; ermittlungsrichterliche …
Die Grundsätze von BGHSt 46, 93 (siehe auch EGMR EuGRZ 2002, 37) kommen bei der tatrichterlichen Glaubhaftigkeitsbeurteilung erst dann zur Anwendung, wenn der Tatrichter die Schuldfeststellung auf die Angaben des Ermittlungsrichters stützt (vgl. BGHSt 46, 93 - Leitsatz).Darauf, ob das Landgericht im Hinblick auf die Beeinträchtigung des Fragerechts - der Angeklagte wurde nach § 168c Abs. 3 und Abs. 5 StPO von der ermittlungsrichterlichen Zeugenvernehmung ausgeschlossen und davon auch nicht benachrichtigt - zu Unrecht die Grundsätze von BGHSt 46, 93 (siehe auch EGMR EuGRZ 2002, 37) angewendet hat, kommt es im vorliegenden Fall nicht an.
Die dort aufgestellten erhöhten Beweisanforderungen kommen erst dann zur Anwendung, wenn der Tatrichter die Schuldfeststellung auf die Angaben des Ermittlungsrichters stützt (vgl. BGHSt 46, 93 - Leitsatz).
Zwar hat das Landgericht auf die nach BGHSt 46, 93 erhöhten Anforderungen an die Beweiswürdigung "ergänzend" hingewiesen (UA S. 34); es hat sich indes ersichtlich schon aufgrund der vorhandenen Beweismittel nicht von der Schuld des Angeklagten überzeugen können (UA S. 31).
- BGH, 03.12.2004 - 2 StR 156/04
Konfrontationsrecht und faires Verfahren (Gesamtbetrachtung; Verantwortlichkeit …
Dies ist der Fall, wenn weder Justiz noch Polizei für die unterbliebene Konfrontation verantwortlich sind, das Gericht die Aussage des Belastungszeugen detailliert analysiert und sie durch andere Beweismittel außerhalb der fraglichen Aussage Bestätigung findet (vgl. BGHSt 46, 93, 95 f.).Dies sei weder nach der Rechtsprechung des EGMR zu Art. 6 Abs. 3 Buchst. d) EMRK noch nach der des Bundesgerichtshofs zulässig, die unter Berücksichtigung der Entscheidungen des EGMR zur Auslegung der Konvention ergangen ist (vgl. insbesondere BGHSt 46, 93, 94 f. mit Anmerkungen u.a. Kunert, Karl H. NStZ 2001, 217; Fezer, Gerhard JZ 2001, 359; Gleß, Sabine NJW 2001, 3606;… Franke, Ulrich GA 2002, 573; Klemke, Olaf StV 2003, 413).
Auch der Bundesgerichtshof hat in konventionskonformer Auslegung - allerdings in Fällen, in denen die unterbliebene Konfrontation der Justiz zuzurechnen war - darauf abgestellt, daß die Zeugenaussage nicht das einzige Beweismittel sein darf, sondern durch andere wichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage gestützt werden muß (vgl. BGHSt 46, 93, 95 f.; BGH…, Urt. vom 24. Juli 2003 - 3 StR 212/02; vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00).
- BGH, 26.09.2002 - 1 StR 111/02
Vorlage; Anfrageverfahren; audiovisuelle Vernehmung von Vertrauenspersonen der …
Die Auslegung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (MRK) durch den EGMR ist bei der Anwendung des deutschen Strafprozessrechts zu berücksichtigen ( BGHSt 45, 321, 328 f.; 46, 93, 97).Die Auslegung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (MRK) durch den EGMR ist bei der Anwendung des deutschen Strafprozeßrechts zu berücksichtigen ( BGHSt 45, 321, 328f.; 46, 93, 97).
- BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03
Verurteilung El Motassadeqs vom BGH aufgehoben
Die mittelbar in das Verfahren eingeführten Angaben derartiger Gewährsleute bedürfen sorgfältigster Überprüfung (BGHSt 17, 382, 386; 34, 15, 18; 46, 93, 105 f.) vielmehr auch deswegen, weil bei dieser Art der Beweisführung das Fragerecht der Verteidigung Einbußen erleidet ( BGHSt 39, 141, 145 f.). - BGH, 27.02.2004 - 2 StR 146/03
Urteil wegen Handeltreibens mit Heroin rechtskräftig
- BGH, 07.07.2004 - 5 StR 71/04
Beweiswürdigung bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts …
- BGH, 22.06.2005 - 2 StR 4/05
Konfrontationsrecht (Begriff des Zeugen; Gesamtwürdigung der Fairness des …
- BGH, 10.10.2007 - 1 StR 458/07
Konfrontationsrecht (Recht auf ein faires Strafverfahren; Fragerecht; Bestellung …
- BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2491/07
Zeugnisverweigerungsrecht (Verwertung ermittlungsrichterlicher Vernehmungen); …
- BGH, 24.07.2003 - 3 StR 212/02
Verurteilung wegen sechsfachen Mordes durch Zerstörung eines Miethauses in …
- BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1880/06
Verfassungsmäßigkeit einer Zeugenvernehmung unter optischer und akustischer …
- BGH, 23.01.2002 - 5 StR 130/01
Verurteilungen wegen Korruption von Fahrprüfern rechtskräftig
- BGH, 25.01.2006 - 1 StR 567/05
Ausreichende Begründung des Ausschlusses des Angeklagten von der Teilnahme an …
- BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 411/07
Faires Verfahren (Konfrontationsrecht; Fragerecht; Berücksichtigung der EMRK); …
- BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02
Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; verminderter Wert von Anschuldigungen des …
- BVerfG, 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05
Anspruch auf faires Verfahren (Gesamtbetrachtung); Konfrontationsrecht (fehlende …
- LG Kassel, 22.12.2003 - 6 Qs 15/03
- BGH, 11.07.2008 - 5 StR 74/08
Konzentrationsmaxime und Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Schiebetermine; …
- OLG Düsseldorf, 06.03.2003 - 2b Ss 277/02
- BGH, 31.01.2001 - 3 StR 237/00
Anwesenheitsrecht des Beschuldigten oder seines Verteidiger bei Vernehmung des …
- BGH, 27.01.2005 - 1 StR 396/04
Rüge der Verletzung des Konfrontationsrechts (Pflichtverteidigerbestellung im …
- BGH, 02.07.2003 - 5 StR 182/03
Verfall (Schadensersatzansprüche einer Prostituierten; Verletzter; Schutzgesetz; …
- OLG Dresden, 01.06.2005 - 3 Ws 30/05
Verteidigung
- BGH, 27.04.2004 - 2 StR 146/03
Fragerecht bei Vernehmung in der Türkei; letztes Wort bei Hilfsbeweisantrag; …
- OLG Jena, 15.11.2005 - 1 Ws 417/05
Pflichtverteidigung
