Rechtsprechung
| RG, 23.04.1929 - I 1265/28 |
Ziegenhaarpinsel
§ 230 StGB aF (§ 229 StGB nF), Ursächlichkeit der Fahrlässigkeit, in dubio pro reo
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurakopf
Ziegenhaarfall
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Zeitschriftenfundstellen
- RGSt 63, 211
Wird zitiert von ...
- BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57
Radfahrer
Es beruft sich für seine Auffassung auf mehrere höchstrichterliche Entscheidungen (RGSt 63, 211; BGH in VRS 3, 423; 4, 32 sowie BayObLG in VRS 4, 431), in denen der ursächliche Zusammenhang zwischen einem verkehrswidrigen Verhalten und einem schädlichen Erfolg immer dann bejaht werde, wenn nicht mit Sicherheit oder mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit festgestellt werden könne, daß dieser Erfolg auch ohne jene Verkehrswidrigkeit eingetreten wäre; nur wenn nach menschlichem Ermessen sicher sei, daß es auch bei verkehrsgemäßem Verhalten des Angeklagten zu einem gleichen Erfolg gekommen wäre, sei es gerechtfertigt, die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Täters für den von ihm herbeigeführten Erfolg zu verneinen.
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