Rechtsprechung
| OLG Hamm, 21.03.2000 - 4 Ss 121/2000 |
Ziehen der Handbremse durch Beifahrer
§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB, (hier keine) bewußte Zweckentfremdung, verkehrsfeindliches Verhalten
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, verkehrsfremder Eingriff, Ziehen der Handbremse, um den Fahrer von stark überhöhter Geschwindigkeit abzuhalten, verkehrsfeindliche Absicht, Entfremdung des Verkehrsmittels, Pervertierung
- IWW
- Alpmann Schmidt
§ 315b StGB
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Voraussetzungen und Varianten strafbaren gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr; "pervertierter" Kraftfahrzeugeinsatz; Beifahrer als Täter; "gestellter" Unfall
Besprechungen u.ä.
- RA ONLINE
, S. 537 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Plötzliche Handbremsung durch Beifahrer eines Pkw
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2000, 2686
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 09.08.2005 - 4 Ss 309/05
gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; plötzliches Ziehen der Bremse; …
Zwar hat das Oberlandesgericht Hamm seine Entscheidung vom 31.10.2000 - Aktenzeichen 4 Ss 121/2000 - ausgeführt, dass ein Ziehen der Handbremse durch einen Beifahrer zwar objektiv ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist, jedoch in subjektiver Hinsicht erforderlich ist, dass der Beifahrer das Fahrzeug in verkehrsfeindlicher Absicht seinem Zweck als Verkehrsmittel entfremden will.Zwar ist die Auffassung des Amtsgerichts, das plötzliche Ziehen der Handbremse durch den Beifahrer bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h - so der vom Amtsgericht gehörte technische Sachverständige - mit der Folge des Ausbrechens des Fahrzeugs sei objektiv ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, nicht zu beanstanden (vgl. dazu die Entscheidung des Senats vom 21. März 2000 - 4 Ss 121/2000 - in NJW 2000, 2686).
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