Rechtsprechung
   BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 127/94   

Zigarettenproduktion

§ 613a Abs. 4 Satz 1 BGB, Rationalisierung zur Verbesserung der Verkaufschancen

Volltextveröffentlichungen (4)

  • betriebsraete.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsübergang

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine unzulässige Kündigung wegen Betriebsübergangs bei Rationalisierung zur Verbesserung der Verkaufschancen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 83, 302
  • NJW 1997, 611
  • ZIP 1996, 2028
  • MDR 1997, 174
  • NJ 1997, 168
  • NZA 1997, 148
  • DB 1996, 2288
  • BB 1996, 2305



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Wird zitiert von ... (27)  

  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 249/05  

    Massenentlassung in der Insolvenz - Betriebsübergang

    Das Kündigungsverbot ist dann nicht einschlägig, wenn es neben dem Betriebsübergang einen sachlichen Grund gibt, der "aus sich heraus" die Kündigung zu rechtfertigen vermag (BAG 26. Mai 1983 - 2 AZR 477/81 - BAGE 43, 13; 18. Juli 1996 - 8 AZR 127/94 - BAGE 83, 302 mwN; 20. März 2003 - 8 AZR 97/02 - BAGE 105, 338).

    bbb) Die Zulässigkeit einer Kündigung auf Basis eines Sanierungskonzepts auch im zeitlichen Zusammenhang mit einem Betriebsübergang wurde durch Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. März 2003 (- 8 AZR 97/02 - BAGE 105, 338) für den Fall bestätigt, dass der Betriebsveräußerer auf Grund eines Erwerberkonzepts Kündigungen ausspricht (ebenso BAG 26. Mai 1983 - 2 AZR 477/81 - BAGE 43, 13; 18. Juli 1996 - 8 AZR 127/94 - BAGE 83, 302).

    Der Betriebsinhaber ist durch § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB nicht gehindert, auch im Zusammenhang mit der Veräußerung eines Betriebes Rationalisierungen zur Verbesserung des Betriebes durchzuführen und zu diesem Zweck betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen (BAG 26. Mai 1983 - 2 AZR 477/81 -BAGE 43, 13; 18. Juli 1996 - 8 AZR 127/94 - BAGE 83, 302; Willemsen in Willem-sen/Hohenstatt/Schweibert/Seibt Umstrukturierung und Übertragung von Unternehmen 2. Aufl. H Rn. 97).

    Das Kündigungsverbot greift auch dann nicht ein, wenn das der betriebsbedingten Kündigung zugrunde liegende Konzept des Veräußerers ausschließlich dazu dient, den Betrieb verkaufsfähig zu machen (vgl. BAG 18. Juli 1996 - 8 AZR 127/94 - aaO; Staudinger/Annuß (2005) § 613a BGB Rn. 352; Hillebrecht NZA 1989 Beil.

    § 613a Abs. 4 BGB schützt nicht vor Risiken, die sich jederzeit unabhängig vom Betriebsübergang aktualisieren können, und führt insbesondere nicht zur Lähmung der als notwendig erachteten unternehmerischen Maßnahmen (BAG 18. Juli 1996 - 8 AZR 127/94 - aaO; 20. März 2003 - 8 AZR 97/02 - aaO; Ascheid NZA 1991, 873, 878).

  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 97/02  

    Kündigung des Betriebsveräußerers nach einem Erwerberkonzept

    Das Kündigungsverbot ist dann nicht einschlägig, wenn es neben dem Betriebsübergang einen sachlichen Grund gibt, der "aus sich heraus" die Kündigung zu rechtfertigen vermag (Senat 18. Juli 1996 - 8 AZR 127/94 - BAGE 83, 302, 305 = AP BGB § 613a Nr. 147 = EzA BGB § 613a Nr. 142, zu I 2 der Gründe mwN).

    bb) Dagegen wird die Veräußererkündigung wegen Rationalisierungen auf Grund eines Sanierungskonzepts des Erwerbers in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (BAG 26. Mai 1983 - 2 AZR 477/81 - BAGE 43, 13 = AP BGB § 613a Nr. 34 = EzA BGB § 613a Nr. 34; 18. Juli 1996 - 8 AZR 127/94 - BAGE 83, 302 = AP BGB § 613a Nr. 147 = EzA BGB § 613a Nr. 142; ErfK/Preis 3. Aufl. § 613a BGB Rn. 165; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 577; BGB-RGRK/Ascheid 12. Aufl. § 613a Rn. 258).

  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96  

    Wiedereinstellungsanspruch

    Ebenso kann bei einer im Kündigungszeitpunkt beabsichtigten Betriebsstillegung die spätere Chance, den Betrieb zu veräußern, davon abhängen, daß der Erwerber den Kauf von der vorherigen Durchführung von Rationalisierungsmaßnahmen oder der Änderung der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer abhängig macht (vgl. zur Kündigungsmöglichkeit in derartigen Fällen, BAG Urteil vom 18. Juli 1996 - 8 AZR 127/94 - AP Nr. 147 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
mehr
  • BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 722/07  

    Betriebsübergang - Erlassvertrag zur Umgehung der Rechtsfolgen des § 613a

    Dem Kündigungsverbot in § 613a Abs. 4 BGB kommt insoweit eine Komplementärfunktion zu (vgl. Senat 18. Juli 1996 - 8 AZR 127/94 - BAGE 83, 302 = AP BGB § 613a Nr. 147 = EzA BGB § 613a Nr. 142; HWK/Willemsen/Müller-Bonanni 3. Aufl. § 613a BGB Rn. 300).
  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 769/06  

    Betriebsübergang - Gemeinschaftsbetrieb - Massenentlassungsanzeige

    So kann ein Betriebsübergang auch dann vorliegen, wenn auf Grund eines Sanierungskonzeptes ein erheblicher Teil des Personals abgebaut wird (vgl. BAG 18. Juli 1996 - 8 AZR 127/94 - BAGE 83, 302 = AP BGB § 613a Nr. 147 = EzA BGB § 613a Nr. 142).
  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99  

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch

    Für die Frage, ob ein Betriebsübergang oder eine bloße Funktionsnachfolge vorliegt, wird es ua. darauf ankommen, ob die Beklagte zu 2) einen bereits rationalisierten Betrieb übernommen (vgl. hierzu Senat 18. Juli 1996 - 8 AZR 127/94 - BAGE 83, 302) oder die Geschäfte der P. GmbH im Sinne einer bloßen Funktionsnachfolge mit einem kleineren, mit weniger Personal neu organisierten Betrieb fortgeführt hat (vgl. hierzu Senat 23. September 1999 - 8 AZR 616/98 - nv., zu II 2 c der Gründe).
  • LAG Hamm, 20.07.2000 - 4 Sa 2148/99  

    Betriebsübergang: Abgrenzung zur Funktionsnachfolge

    Für die Frage, ob ein Betriebs- (teil-) übergang oder eine bloße Funktionsnachfolge vorliegt, kommt es darauf an, ob der neue Inhaber einen bereits vom bisherigen Inhaber rationalisierten Betrieb übernommen hat (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 18.07.1996 - 8 AZR 127/94 - MDR 1997, 174 - DRsp-ROM Nr. 1996/30700 -) oder ob die bisherigen Geschäfte im Sinne einer bloßen Funktionsnachfolge mit einem kleineren, mit weniger Personal neu organisierten Betrieb fortgeführt werden (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 23.09.1999 - 8 AZR 616/98, ZInsO 2000, 350).

    Für die Frage, ob ein Betriebs(teil)übergang oder eine bloße Funktionsnachfolge vorliegt, kommt es darauf an, ob der Betriebserwerber einen bereits vom bisherigen Inhaber rationalisierten Betrieb übernommen (vgl. hierzu BAG v. 18.07.1996 - 8 AZR 127/94, MDR 1997, 174 = NZA 1997, 148 = ZIP 1996, 2028 ) und als Betriebsteil in seine Organisation eingegliedert hat oder dessen bisherigen Geschäfte im Sinne einer bloßen Funktionsnachfolge mit einem kleineren, mit weniger Personal neu organisierten Betrieb (vgl. hierzu BAG v. 23.09.1999 - 8 AZR 616/98, ZInsO 2000, 350) oder mit geändertem Inhalt fortführt.

  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 349/96  

    Nichtverlängerungsmitteilung aus Anlaß des Intendantenwechsels

    So greift § 613 a Abs. 4 BGB nicht ein, wenn der Betriebsübergang lediglich äußerer Anlaß, nicht jedoch tragender Grund der Kündigung ist (BAG Urteil vom 26. Mai 1983 - 2 AZR 477/81 - BAGE 43, 13, 21 = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB, zu B III 1 der Gründe; Urteil vom 31. Januar 1985 - 2 AZR 530/83 - BAGE 48, 40, 52 = AP Nr. 40 zu § 613 a BGB, zu II 2 c cc der Gründe; Urteil vom 18. Juli 1996 - 8 AZR 127/94 - AP Nr. 147 zu § 613 a BGB, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 29.06.2000 - 8 ABR 44/99  

    Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz

    Deswegen hat die Beteiligte zu 15 keinen rationalisierten Betrieb übernommen (vgl. Senat 18. Juli 1996 - 8 AZR 127/94 - BAGE 83, 302, 305 f., zu I 2 der Gründe), sondern die Geschäfte mit einem kleineren, mit weniger Personal neu organisierten Betrieb im Sinne einer bloßen Funktionsnachfolge fortgeführt (vgl. Senat 23. September 1999 - 8 AZR 616/98 - nv., zu II 2 c der Gründe).
  • LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 363/00  

    Betriebsübergang: Keine Anwendbarkeit von § 613a auf ein freies Dienstverhältnis,

    Gleiches gilt, wenn eine von einem Investor gegründete Auffanggesellschaft - wie die Streithelferin selbst einräumt - nach durchgeführter Sanierung den rationalisierten Betrieb vom Insolvenzverwalter übernimmt (BAG v. 18.07.1996 - 8 AZR 127/94, MDR 1997, 174 = NZA 1997, 148 = ZIP 1996, 2028 ; BAG v. 27.01.2000 - 8 AZR 106/99, ZInsO 2000, 411 ).
  • LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99  

    Wiedereinstellungsanspruch bei fehlgeschlagener Betriebsstilllegung

  • LAG Köln, 17.06.2003 - 9 Sa 443/03  

    Erwerbskonzept keine ausreichende Grundlage für ordentliche Kündigung

  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 770/06  

    Betriebsübergang - Gemeinschaftsbetrieb - Massenentlassungsanzeige

  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 162/99  

    Betriebsübergang

  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 593/02  
  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 771/06  

    Betriebsübergang - Gemeinschaftsbetrieb - Massenentlassungsanzeige

  • LAG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 Sa 1835/10  

    Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist;

  • LAG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 Sa 1320/10  

    Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist;

  • OLG Karlsruhe, 14.11.1997 - 14 U 202/96  

    Schriftformerfordernis bei Übermittlung einer Berufungsbegründung mit Hilfe eines

  • LAG Hamm, 22.08.2000 - 4 Sa 779/00  
  • LAG Niedersachsen, 07.06.2002 - 16 Sa 1803/01  
  • LAG Sachsen, 14.12.2005 - 2 Sa 524/05  

    Kündigung

  • FG Thüringen, 04.06.2008 - IV 331/05  

    Berücksichtigung von Vordienstzeiten eines Geschäftsführers aus einem

  • BFH, 29.06.2009 - I B 180/08  

    Darlegung der Klärungsfähigkeit

  • LAG Thüringen, 20.04.1998 - 8 Sa 739/96  

    Betriebsbedingte Kündigung

  • LAG Hamm, 08.11.1996 - 10 Sa 873/96  
  • LAG Berlin, 30.11.2001 - 8 Sa 1601/01  
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