Rechtsprechung
| BGH, 02.02.1999 - XI ZR 74/98 |
Zinsdifferenzgeschäfte des Landwirts
§§ 1, 3 HWiG;
§§ 818 Abs. 3, 819 Abs. 1 BGB;
§ 134 BGB i.V.m. § 56 Abs. 1 Nr. 6 GewO;
(Hinweis: der Fall betrifft die Rechtslage vor Inkrafttreten des VerbrKrG, vgl. jetzt § 5 Abs. 2 HWiG / § 312a BGB <Fassung seit 1.1.02>)
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- Prof. Dr. Lorenz
Haustürwiderrufsgesetz und Rückabwicklung nach § 3 HWiG; Bereicherungsausgleich bei nichtigem (widerrufenem) Darlehnsvertrag, Einzelfragen zum HWiG; Bereicherungsausgleich bei nichtigem Darlehnsvermittlungsvertrag (Mehrpersonenverhältnis)
- werbung-schenken.de
HWiG § 3
Haustürwiderrufsgesetz - Rechtsfolgen eines Widerrufs
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang des Rückgewähranspruchs nach Widerruf eines Darlehensvertrages
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Widerruf eines Darlehensvertrags - Berufung auf Entreicherung bei Rückzahlungsverpflichtung der Darlehensvaluta?
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Rückzahlungspflicht des Kreditnehmers auch bei widerrufenem als Haustürgeschäft zur Finanzierung von Zinsdifferenzgeschäften abgeschlossenem Darlehensvertrag
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
HWiG § 3; BGB §§ 819, 818 Abs. 3
Rückzahlungspflicht des Kreditnehmers auch bei widerrufenem als Haustürgeschäft zur Finanzierung von Zinsdifferenzgeschäften abgeschlossenen Darlehensvertrag
Besprechungen u.ä.
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Rückzahlungspflicht des Kreditnehmers auch bei widerrufenem als Haustürgeschäft zur Finanzierung von Zinsdifferenzgeschäften abgeschlossenem Darlehensvertrag
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1999, 1636
- ZIP 1999, 653
- MDR 1999, 731
- BB 1999, 811
- WM 1999, 724
- DB 1999, 1158
Wird zitiert von ... (27)
- BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04
Immobilienanlagen - Widerruf eines Realkreditvertr. zur Immobilienfinanzierung
Abgesehen davon kann von einem Wegfall der Bereicherung nach § 818 Abs. 3 BGB bei Empfang eines - für den Erwerb einer nicht ausreichend werthaltigen Immobilie verwendeten - Darlehens, das dem Darlehensnehmer, wie er weiß, nur für begrenzte Zeit zur Verfügung stehen soll, unter Berücksichtigung des § 819 Abs. 1 BGB nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Rede sein (BGHZ 83, 293, 295; 115, 268, 270 f.; BGH, Urteile vom 14. April 1969 - III ZR 65/68, WM 1969, 857, 858; Senatsurteile vom 17. Februar 1995 - XI ZR 225/93, WM 1995, 566, 567, vom 2. Februar 1999 - XI ZR 74/98, WM 1999, 724, 725 und vom 27. Januar 2004 - XI ZR 37/03, WM 2004, 620, 623). - BGH, 27.01.2004 - XI ZR 37/03
Verbraucherrecht - Widerrufsrecht nach § 1 Abs. 1 HWiG
Er weiß, daß er das ihm zur zeitweiligen Nutzung überlassene Kapital nicht auf Dauer behalten darf, und steht deshalb nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dem Empfänger einer Leistung gleich, der den Mangel des Rechtsgrundes kennt und deshalb nach § 819 BGB verschärft haftet (BGHZ 83, 293, 295; 115, 268, 270 f.; Senatsurteile vom 17. Januar 1995 - XI ZR 225/93, WM 1995, 566, 567 und vom 2. Februar 1999 - XI ZR 74/98, WM 1999, 724, 725).Das mit der Verwendung der - vereinbarungsgemäß zurückzuzahlenden - Darlehensvaluta verbundene wirtschaftliche Risiko hat damit nichts zu tun; zur Rückgewähr des ausbezahlten Darlehenskapitals bleibt der Kunde deshalb nach § 3 Abs. 1 HWiG auch bei verlustreichen Geschäften verpflichtet (Senatsurteil vom 2. Februar 1999 - XI ZR 74/98, WM 1999, 724, 725).
- BGH, 26.11.2002 - XI ZR 10/00
Immobilien - Grundschuld und persönliche Haftungsübernahme bei Haustürgeschäft
Abgesichert ist auch ein etwaiger Anspruch aus § 3 HWiG a.F.; denn dieser Rückgewährsanspruch ist der Sache nach nichts anderes als ein Anspruch auf Herausgabe des rechtsgrundlos Erlangten und damit ein besonders ausgestalteter Bereicherungsanspruch (BGHZ 131, 82, 87; Senatsurteil vom 2. Februar 1999 - XI ZR 74/98, WM 1999, 724, 725).
- BGH, 26.09.2006 - XI ZR 283/03
Immobilienanlagen - Voraussetzungen eines institutionalisierten Zusammenwirkens
Abgesehen davon kann von einem Wegfall der Bereicherung nach § 818 Abs. 3 BGB bei Empfang eines - für den Erwerb einer nicht ausreichend werthaltigen Immobilie verwendeten - Darlehens, das dem Darlehensnehmer, wie er weiß, nur für begrenzte Zeit zur Verfügung stehen soll, unter Berücksichtigung des § 819 Abs. 1 BGB nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Rede sein (BGHZ 83, 293, 295; 115, 268, 270 f.; BGH, Urteile vom 14. April 1969 - III ZR 65/68, WM 1969, 857, 858; Senatsurteile vom 17. Februar 1995 - XI ZR 225/93, WM 1995, 566, 567, vom 2. Februar 1999 - XI ZR 74/98, WM 1999, 724, 725 und vom 27. Januar 2004 - XI ZR 37/03, WM 2004, 620, 623). - BGH, 28.10.2003 - XI ZR 263/02
Immobilienkredit - Rückgewährpflicht bei Widerruf des Darlehensvertrages
Abgesichert ist auch ein etwaiger Anspruch aus § 3 HWiG a.F., denn dieser Rückgewähranspruch ist der Sache nach nichts anderes als ein Anspruch auf Herausgabe des rechtsgrundlos Erlangten und damit ein besonders ausgestalteter Bereicherungsanspruch (Senatsurteile vom 2. Februar 1999 - XI ZR 74/98, WM 1999, 724, 725 …und vom 26. November 2002 - XI ZR 10/00 aaO; BGHZ 131, 82, 87; vgl. auch Senatsurteil vom 21. Januar 2003 - XI ZR 125/02, WM 2003, 483, 484). - OLG Stuttgart, 29.07.2002 - 6 U 40/02
Finanzierung einer Beteiligung an einer Immobilienfonds-GbR durch Bankdarlehen: …
Der Empfänger eines Darlehns ist bei wirksamem Widerruf gemäß § 3 HWiG zur Rückgewähr der vollen Darlehnsvaluta verpflichtet; die Berufung auf einen Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) scheitert an der entsprechend anwendbaren Regelung in § 819 BGB (BGH NJW 1999, 1636).Dem Empfänger eines Darlehens ist aber die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung infolge Untergangs der Darlehensvaluta nach allgemeinen Grundsätzen versagt, da er weiß, dass er das ihm zur zeitweiligen Nutzung überlassene Kapital nicht auf Dauer behalten darf (BGH NJW 1999, 1636).
- OLG Dresden, 15.11.2002 - 8 U 2987/01
Kreditrecht - Vorliegen einer Haustürsituation
Nach dieser Vorschrift, die einen besonders ausgestalteten Bereicherungsanspruch begründet, hat der Kläger die ihm von der Bank gewährte Darlehensvaluta an die Beklagte als Partnerin seines Darlehensvertrages zurückzugewähren, ohne dass er sich insoweit auf einen Wegfall der Bereicherung - etwa im Hinblick auf den Wertverlust der mit den Darlehensmitteln angeschafften Immobilie - berufen könnte (vgl. hierzu BGH, NJW 1999, 1636, 1637).Danach ist das Darlehenskapital bis zur fristgerechten Rückgewähr zu verzinsen zu dem marktüblichen Zinssatz (…Ulmer, in: Münchener Kommentar, 3. Aufl., VerbrKrG, § 7 Rdn. 68;… Bülow, VerbrKrG, 4. Aufl. 2001, § 7 Rdn. 221;… Fischer/Machunsky, HWiG, 2. Aufl. 1995, § 3 Rdn. 41; BGH, Urteil vom 12.11.2002, Az: XI ZR 47/01, noch unveröffentlicht; offen lassend BGH, NJW 1999, 1636, 1637).
- OLG Stuttgart, 29.07.2002 - 6 U 87/02
Finanzierung eines Anlagegeschäfts: Aufklärungspflichten der Bank; …
Sie sind als Empfänger eines Darlehns bei wirksamem Widerruf gemäß § 3 HWiG zur Rückgewähr der vollen Darlehnsvaluta verpflichtet; die Berufung auf einen Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) scheitert an der entsprechend anwendbaren Regelung in § 819 BGB (BGH NJW 1999, 1636).Dem Empfänger eines Darlehens ist aber die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung infolge Untergangs der Darlehensvaluta nach allgemeinen Grundsätzen versagt, da er weiß, dass er das ihm zur zeitweiligen Nutzung überlassene Kapital nicht auf Dauer behalten darf (BGH NJW 1999, 1636).
- OLG Düsseldorf, 16.07.2004 - 17 U 198/03
Ansprüche aus einer Sicherungsgrundschuld bei Unwirksamkeit eines Darlehens zur …
Er weiß, dass er das ihm zur zeitweiligen Nutzung überlassene Kapital nicht auf Dauer behalten darf und steht deshalb nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Empfänger einer Leistung gleich, der den Mangel des Rechtsgrundes kennt und deshalb nach § 819 BGB verschärft haftet (vgl. BGHZ 83, 293, 295; BGH NJW 1999, 1636, 1637; BGH NJW 2004, 1376, 1378).Das mit der Verwendung der - vereinbarungsgemäß zurückzuzahlenden - Darlehensvaluta verbundene wirtschaftliche Risiko hat damit nichts zu tun; zur Rückgewähr des ausbezahlten Darlehenskapitals bleibt der Kunde deshalb nach § 3 Abs. 1 HWiG auch bei verlustreichen Geschäften verpflichtet (vgl. BGH NJW 1999, 1636, 1637; BGH NJW 2004, 1376, 1378).
- BGH, 16.05.2006 - XI ZR 400/03
Rückabwicklung eines Realkreditvertrages nach Widerruf; Schadensersatzpflicht …
Abgesehen davon kann von einem Wegfall der Bereicherung nach § 818 Abs. 3 BGB bei Empfang eines - für den Erwerb einer nicht ausreichend werthaltigen Immobilie verwendeten - Darlehens, das dem Darlehensnehmer, wie er weiß, nur für begrenzte Zeit zur Verfügung stehen soll, unter Berücksichtigung des § 819 Abs. 1 BGB nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Rede sein (BGHZ 83, 293, 295; 115, 268, 270 f.; BGH, Urteile vom 14. April 1969 - III ZR 65/68, WM 1969, 857, 858; Senatsurteile vom 17. Februar 1995 - XI ZR 225/93, WM 1995, 566, 567, vom 2. Februar 1999 - XI ZR 74/98, WM 1999, 724, 725 und vom 27. Januar 2004 - XI ZR 37/03, WM 2004, 620, 623).Denn dieser Rückgewähranspruch ist der Sache nach nichts anderes als ein Anspruch auf Herausgabe des rechtsgrundlos Erlangten und damit ein besonders ausgestalteter Bereicherungsanspruch (BGHZ 131, 82, 87; 152, 331, 339; Senatsurteile vom 2. Februar 1999 - XI ZR 74/98, WM 1999, 724, 725, vom 28. Oktober 2003 - XI ZR 263/02, WM 2003, 2410, 2411 und vom 25. April 2006 - XI ZR 193/04 Umdruck S. 13).
- OLG Karlsruhe, 29.10.2002 - 17 U 140/01
Immobilienanlagen
- OLG Stuttgart, 09.03.2004 - 6 U 166/03
Immobilienanlagen - Rückabwicklung eines Darlehensvertrags nach HWiG
- BGH, 16.05.2006 - XI ZR 48/04
Immobilienanlagen - Unrentable Eigentumswohnungen im Strukturvertrieb
- BGH, 16.05.2006 - XI ZR 15/04
Widerruf erstreckt sich nicht auf Sicherungsabrede
- BGH, 16.05.2006 - XI ZR 63/04
Immobilien - Realkredit: Kein Einwendungsdurchgriff wie im Abzahlungsgeschäft
- BGH, 16.05.2006 - XI ZR 92/04
Treuhandabrede im Darlehensvertrag
- BGH, 16.05.2006 - XI ZR 26/04
Rückabwicklung eines Realkreditvertrages nach Widerruf; Schadensersatzpflicht …
- BGH, 16.05.2006 - XI ZR 104/04
Rückabwicklung eines Realkreditvertrages nach Widerruf; Schadensersatzpflicht …
- OLG Stuttgart, 30.09.2002 - 6 U 57/02
Aufklärungspflicht der Bank bei Finanzierung einer Beteiligung an einem …
- BGH, 16.05.2006 - XI ZR 111/04
Widerruf erstreckt sich nicht auf Sicherungsabrede
- BGH, 12.09.2006 - XI ZR 296/05
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Aktienkaufs auf Kredit
- OLG Düsseldorf, 29.03.2007 - 6 U 308/05
Keine Haftung der kreditgebenden Bank für Pflichtverletzungen des Vermittlers …
- OLG Stuttgart, 27.05.2002 - 6 U 52/02
Widerrufsbelehrung - Wirksam, wenn nach VerbrKrG anstatt HWiG belehrt wurde
- OLG Frankfurt, 11.06.2007 - 23 U 224/05
Vermittlung eines Darlehensvertrags durch einen Finanzmakler: Voraussetzung für …
- OLG Stuttgart, 18.05.2004 - 6 U 30/04
Finanzierung des Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds; Widerruf nach …
- BGH, 08.06.2004 - XI ZR 385/03
- BGH, 26.10.2002 - XI ZR 10/00
