Rechtsprechung
   BGH, 14.11.1978 - VI ZR 133/77   

Zivilschutz-Sirenenanlage

§§ 51, 56 ZPO, Art. 85, 87b Abs. 2 GG, § 16 ZSchG, verfassungsrechtlich begründete zivilprozessuale Prozeßstandschaft einer Gemeinde bei Geltendmachung einer Verletzung des Eigentums der Bundesrepublik;

§§ 823, 276 BGB, Fahrlässigkeit bei Schadensverursachung durch minderjährigen Lehrling, Verantwortlichkeitsabgrenzung zum Ausbilder (hier: Haftung des Lehrlings verneint)

Volltextveröffentlichungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung von Bauarbeiter bei "gefahrgeneigter Arbeit"; Lehrlingsverschulden

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 73, 1
  • NJW 1979, 864
  • VersR 1979, 278
  • BauR 1979, 266
nach Datum
nach Relevanz

Kontextvorschau:
beim Überfahren mit der Maus
immer
nur bei Klick auf

auch für künftige Seiten

Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 17.12.1985 - VI ZR 178/84  

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

    Auch für diese Auftragsverwaltung ist anerkannt, daß die beauftragten (Gebiets) Körperschaften, die Länder, im Rahmen der übertragenen Aufgaben weder Organe noch Verrichtungsgehilfen der auftraggebenden (Gebiets-)Körperschaft, des Bundes, sind (BGHZ 16, 95, 98 ff.; Senatsurteil vom 14. November 1978 - VI ZR 133/71 - NJW 1979, 864).
  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 6.97  

    Verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis zwischen Bund und privatem Träger einer

    Ihre Aufgabe umfaßt grundsätzlich auch die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrags gegenüber Dritten entstanden sind, durch Geltendmachung im eigenen Namen (vgl. Urteil vom 21. Januar 1983 - BVerwG 4 C 42.80 - ; BGHZ 73, 1 ).
  • BSG, 11.12.2003 - B 10 A 1/02 R  

    Rechtmäßigkeit einer Aufsichtsanordnung gegen die Sächsische Landwirtschaftliche

    Davon erfasst wird auch die Befugnis zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte, die sich auf den Gegenstand der Auftragverwaltung beziehen (vgl dazu BGHZ 73, 1; BVerwGE 106, 272).
  • OLG Brandenburg, 04.11.2010 - 12 U 53/10  

    Konkurrenz verschiedener Anspruchsgrundlagen wegen Erstattungsansprüchen des

    Mit der Verfolgung von Ersatzansprüchen wegen Beschädigung der im Eigentum des Bundes stehenden Sache nimmt der Kläger daher in der Art einer verfassungsrechtlich begründeten Prozessstandschaft die ihm gem. Art. 90 Abs. 2 GG übertragenen Aufgaben wahr (vgl. BGH NJW 1979, 864; Schneider MDR 1989, 193, 198).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht