Rechtsprechung
| BGH, 06.06.1952 - 1 StR 708/51 |
Züchtigung
§§ 223, 16, 17 StGB, 'Doppelirrtum'
Volltextveröffentlichungen (2)
- Alpmann Schmidt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 3, 105
- NJW 1952, 1023
Wird zitiert von ... (18)
- BGH, 03.07.2003 - 4 StR 190/03
Beweiswürdigung bei der Misshandlung einer Schutzbefohlenen durch deren Eltern …
"Roh" ist eine Misshandlung im Sinne des Tatbestandes, wenn sie aus einer gefühllosen gegen die Leiden des Opfers gleichgültigen Gesinnung heraus erfolgt, wobei die Gefühllosigkeit keine dauernde Charaktereigenschaft zu sein braucht (vgl. BGHSt 3, 105, 109) und deshalb das Merkmal "roh" auch das "Wie" der Misshandlung betrifft."Roh" ist eine Mißhandlung im Sinne des Tatbestandes, wenn sie aus einer gefühllosen gegen die Leiden des Opfers gleichgültigen Gesinnung heraus erfolgt, wobei die Gefühllosigkeit keine dauernde Charaktereigenschaft zu sein braucht (vgl. BGHSt 3, 105, 109;… Tröndle/Fischer aaO Rdn. 9) und deshalb das Merkmal "roh" auch das "Wie" der Mißhandlung betrifft (…Stree in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 225 Rdn. 13).
- BGH, 27.09.2001 - 4 StR 245/01
Gefährliche Körperverletzung; Gefährliches Werkzeug (Gefahr einer gravierenden …
Ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1999, 616; zu § 223 a StGB a.F. vgl. BGHSt 3, 105, 109; 14, 152, 155).Ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1999, 616; BGH, Urteil vom 4. September 2001 -1 StR 232/01; zu § 223 a StGB a.F. vgl. BGHSt 3, 105, 109; 14, 152, 155).
- BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99
Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Festnahmerecht eines Kaufhausdetektivs
Die irrige Annahme eines rechtfertigenden Sachverhalts wäre wie ein den Vorsatz ausschließender Irrtum über Tatumstände nach § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB zu bewerten (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 3, 105, 106 f.; 194, 196; 31, 264, 286 f.; BGH NStZ 1996, 34, 35), so daß der Vorwurf (vorsätzlicher) Körperverletzung mit Todesfolge entfiele.
- BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52
Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß, …
Rechtssatz: Irrt der in Notwehr Handelnde infolge einer Täuschung über die Nachhaltigkeit und Stärke des Angriffs über die Grenzen der notwendigen Verteidigung, so handelt er im Tatirrtum (wie 1 StR 708/51 vom 6.6.52).Er ist ein Irrtum über einen Tatbestand im Sinne des § 59 StGB auch soweit er auf dieser Grundlage ein Irrtum über einen Rechtfertigungsgrund ist, wie der Senat in 1 StR 708/51 vom 6. Juni 1952 (Schwurgericht Heilbronn) entschieden hat.
- BGH, 19.12.1952 - 1 StR 2/52 Dieser Irrtum ist nach § 59 StGB zu beurteilen, weil die irrigen Vorstellungen die Tatsachengrundlage eines möglichen Rechtfertigungsgrundes betreffen (vgl. BGHSt 3, 105 und Urteil des Senats vom 1. Juli 1952 - 1 StR 119/52).
Nimmt nun der Handelnde ein Recht zum Eingriff in die persönliche Freiheit eines anderen an, weil er, wenn auch irrig, Tatsachen für vorliegend erachtet, bei deren Vorliegen ihm die Rechtsordnung in der Tat ein Recht zum Eingriff geben würde, so befindet er sich in einem Irrtum, der in seiner rechtlichen Bedeutung dem § 59 Abs. 1 StGB behandelten Irrtum über Tatbestände gleichzusetzen ist ( BGHSt 3, 105).
- BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82 Ein solcher Irrtum ist wie ein den Vorsatz ausschließender Irrtum über Tatumstände nach § 16 Abs. 1 StGB zu bewerten (vgl. BGHSt 3, 105, 106/107; 3, 194, 196; 3, 357, 359, 364; 17, 87, 91;… vgl. auch Dreher/Tröndle 41. Aufl., § 16 StGB Rdn. 27;… Lackner 14. Aufl., § 17 StGB Anm. 5 b;… Schroeder in LK 10. Aufl., § 16 StGB Rdn. 47 ff;… Cramer in Schönke/Schröder 21. Aufl., § 16 StGB Rdn. 10 ff, 16;… Jescheck Strafrecht, Allg. Teil 3. Aufl., 372 ff, 375, jeweils m. w. Nachw.).
- BGH, 29.06.1995 - 4 StR 760/94
Surgibone - § 16 StGB analog bei Erlaubnistatbestandsirrtum (hier: Irrtum über …
- BGH, 12.01.1962 - 4 StR 346/61
Moos raus ! - §§ 16, 17 StGB;§ 25 Abs. 2 StGB;§ 249 StGB, Zueignung
Dieser Gläubiger würde aber bei eigenmächtiger Wegnahme einer irrigerweise für die geschuldete gehaltenen Sache infolge Annahme der Merkmale eines vermeintlichen Rechtfertigungsgrundes im Tatbestandsirrtum handeln und deshalb gemäß § 59 StGB straffrei bleiben (BGHSt 3, 105, 107, 194, 271, 357). - BGH, 25.01.1984 - 3 StR 526/83 Ein solcher Irrtum über das Erlaubtsein aus Gründen der Verteidigung wäre ein Irrtum über die tatsächlichen Voraussetzungen rechtfertigenden Handelns und nicht ein solcher über die rechtlichen Grenzen eines Rechtfertigungsgrundes, somit Tatbestandsirrtum (BGHSt 3, 105).
- BGH, 23.10.1957 - 2 StR 458/56 Der 1. Strafsenat vertritt im Urteil BGHSt 3, 105, 108 (Züchtigung von Fürsorgezöglingen) die Ansicht, daß es bei Schlägen mit der flachen Hand darauf ankomme, "inwieweit die sofortige Züchtigung unumgänglich und etwa in anderer Weise nicht angängig war".
- BGH, 22.01.1953 - 4 StR 373/52
Fausthieb gegen die Schläfe - § 226a (§ 228 StGB nF), §§ 222, 226 StGB aF (§ 227 …
- BGH, 14.07.1954 - 5 StR 688/53
- BGH, 23.09.1957 - VII ZR 403/56
Rechtswidrigkeit einer Drohung
- OLG Hamm, 03.11.2004 - 4 Ss 299/04
Misshandlung von Schutzbefohlenen, Quälen; rohes Behandeln; Körperverletzung
- BGH, 09.07.1954 - 1 StR 677/53
- BGH, 29.06.1995 - 4 StR 700/94
- BGH, 26.02.1960 - 4 StR 582/59
Gehetzter Hund - § 223a StGB aF (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB nF), gefährliches …
- BGH, 07.11.1989 - 1 StR 572/89
