Rechtsprechung
   BVerfG, 25.10.2002 - 1 BvR 2116/01   

Zündholzbriefchen II

§ 287 ZPO, Ablehnung eines Beweisantrags unter Verletzung der Grenzen pflichtgemäßen Ermessens stellt zugleich eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG dar;

Art. 14 GG im Urheberrecht (hier: Bemessung des Schadenersatzes nach § 97 UrhG gem. Lizenzanalogie)

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung einer urheberrechtlichen Lizenzentschädigung aufgrund eigener Sachkunde des Gerichts

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie

Verfahrensgang

  • LG Frankenthal, 15.12.1998 - 6 O 1167/98
  • OLG Zweibrücken, 11.11.1999 - 4 U 22/99
  • BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 2139/99
  • OLG Zweibrücken, 08.11.2001 - 4 U 96/01
  • BVerfG, 25.10.2002 - 1 BvR 2116/01

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2003, 1655
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Wird zitiert von ... (32)  

  • BVerfG, 05.03.2009 - 1 BvR 127/09  

    Sarah Wiener

    Die von der Beschwerdeführerin ins Feld geführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Oktober 2002 (Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats - 1 BvR 2116/01 -, NJW 2003, S. 1655 ) stützt sich zur Begründung einer Eigentumsverletzung im Zuge der Bemessung des Schadensersatzanspruchs nach § 97 UrhG darauf, dass der möglicherweise geringe wirtschaftliche Erfolg bei der widerrechtlichen Rechteverwertung nicht den Maßstab für die fiktive Lizenzgebühr abgeben dürfe.

    Warum dort - im Ergebnis zutreffend - ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG bejaht wurde, erschließt sich aus dem Hinweis der Kammer (NJW 2003, S. 1655 ) darauf, dass dort das Fachgericht eine ausdrückliche Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts in einem vorangegangenen Beschluss im selben Ausgangsverfahren, die Schadenshöhe sachverständig ermitteln zu lassen, missachtet hatte.

  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 266/02  

    Pressefotos

    Die Vorschrift des § 287 ZPO zielt zwar auf eine Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens ab und nimmt in Kauf, dass die richterliche Schätzung unter Umständen nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmt; sie rechtfertigt es aber nicht, in einer für die Streitentscheidung zentralen Frage auf nach Sachlage unerlässliche Erkenntnisse zu verzichten (vgl. BGHZ 159, 254, 262; BGH GRUR 1995, 578, 579 - Steuereinrichtung II; BGH, Urt. v. 17.10.2001 - IV ZR 205/00, VersR 2001, 1547, 1548; vgl. auch BVerfG NJW 2003, 1655; vgl. weiter Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 287 Rdn. 6; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 27. Aufl., § 287 Rdn. 10).
  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 167/07  

    Zulässigkeit der Vereinbarung der Zahlung einer "Vergleichsgebühr für den Fall

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Sachvortrags und Beweisangebots kann zwar einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG darstellen, wenn der Tatrichter das Vorbringen zur Kenntnis genommen hat, das Unterlassen der danach gebotenen Beweisaufnahme im Prozessrecht aber keine Stütze findet (BVerfG NJW 2003, 1655; BGH, Beschl. v. 31. August 2005 - XII ZR 63/03, NJW-RR 2005, 1603; v. 7. Dezember 2006 - IX ZR 173/03, WM 2007, 569, 570).
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