Rechtsprechung

Gericht
VGH Baden-Württemberg
Datum
29.04.1993
Aktenzeichen
8 S 2008/92
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dejure.org

Zuleitungssammler

§ 17 Abs. 2 Satz 2 GVG, wird mit dem Hauptantrag ein Folgenbeseitigungsanspruch und mit dem Hilfsantrag ein Amtshaftungsanspruch (Art. 34 GG) geltend gemacht (objektive Klagehäufung) und hält das Verwaltungsgericht den Hauptantrag für unbegründet, verweist es die Klage wegen des Hilfsantrags an das Landgericht

Landesrecht Baden-Württemberg

Art 34 S 3 GG, § 17 Abs 2 S 1 GVG, § 17 Abs 2 S 2 GVG

Zur Verweisung eines Hilfsantrags auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung an das zuständige Landgericht nach Abweisung des Antrags auf Folgenbeseitigung durch das Verwaltungsgericht

Fundstellen
NJW 1993, 3344
NVwZ 1994, 178
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