Rechtsprechung
Gericht
VGH Baden-Württemberg
Datum
29.04.1993
Aktenzeichen
8 S 2008/92
Dazu im Internet
dejure.org
Zuleitungssammler
§ 17 Abs. 2 Satz 2 GVG, wird mit dem Hauptantrag ein Folgenbeseitigungsanspruch und mit dem Hilfsantrag ein Amtshaftungsanspruch (Art. 34 GG) geltend gemacht (objektive Klagehäufung) und hält das Verwaltungsgericht den Hauptantrag für unbegründet, verweist es die Klage wegen des Hilfsantrags an das Landgericht
Fundstellen
NJW 1993, 3344
NVwZ 1994, 178
NVwZ 1994, 178
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