Rechtsprechung
| BGH, 14.03.1989 - 4 StR 558/88 |
Zurückverweisung durch das Landgericht
§ 328 StPO, hat das Amtsgericht zu Unrecht einen Einspruch gegen einen Strafbefehl verworfen (§ 412 StPO), so verweist das Landgericht auf die Berufung die Sache an das Amtsgericht zurück
Volltextveröffentlichungen
Kurzfassungen/Presse (2)
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 36, 139
- NJW 1989, 1869
- NStZ 1989, 487
- MDR 1989, 658
- Rpfleger 1989, 425
- NZV 1989, 279
- StV 1989, 469
- JR 1990, 301
Wird zitiert von ... (11)
- OLG Stuttgart, 09.11.1994 - 4 Ss 289/94 Nach allgemeiner Ansicht kann aber unter bestimmten Voraussetzungen dennoch zurückverwiesen werden (BGHSt 36, 139 ).
Der Bundesgerichtshof (BGHSt 36, 139 ) räumte dem Berufungsgericht die Möglichkeit der Zurückverweisung in dem Fall ein, in dem das Amtsgericht den Einspruch gegen einen Strafbefehl zu Unrecht gemäß § 412 StPO verworfen, also ebenfalls nicht über den Anklagevorwurf verhandelt hatte.
- BayObLG, 02.02.1999 - 1St RR 7/99
Versehentliche Verurteilung wegen einer prozessual selbständigen Tat
Für Fälle wie hier hat der Gesetzgeber zwei Tatsacheninstanzen zur Verfügung gestellt; entscheidet die Berufungskammer aber als erstes Tatgericht, bleibt dem Angeklagten nur noch die Revision (Meyer-Goßner S. 453; vgl. für den Fall, daß das Amtsgericht den Einspruch gegen einen Strafbefehl zu Unrecht nach § 412 StPO verworfen hat, BGHSt 36, 139/142).Denn das Landgericht kann - ausnahmsweise - in der Sache gerade nicht selbst entscheiden (ebenso für den Fall der zu Unrecht erfolgten Einspruchsverwerfung BGHSt 36, 139 sowie für den Fall eines unrichtig angenommenen Verfahrenshindernisses OLG Koblenz NStZ 1990, 296 ; OLG Stuttgart NStZ 1995, 301 ;… Kleinknecht/Meyer-Goßner § 328 Rn. 4).
- OLG Karlsruhe, 09.02.2005 - 2 Ws 15/05
Beschwerde gegen Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgreich
Über die hier nicht einschlägige, in der aktuellen Fassung des § 328 Abs. 2 StPO gesetzlich vorgesehene Verweisungsmöglichkeit aus Zuständigkeitsgründen hinaus werden allerdings in der Rechtssprechung weiterhin Fallgestaltungen anerkannt, in denen eine Aufhebung des Urteils und eine Zurückverweisung zu erfolgen haben, so beispielsweise bei einer nicht berechtigten Verfahrenseinstellung wegen eines Verfahrenshindernisses (OLG Stuttgart NStZ 1995, 301; OLG Koblenz NStZ 1990, 296) oder bei zu Unrecht erfolgter Verwerfung eines Einspruchs nach § 412 StPO unter fälschlicher Annahme eines unberechtigten Ausbleibens des Angeklagten (BGH NJW 1989, 1869).
- OLG Karlsruhe, 22.02.2005 - 2 Ss 236/04
Revision des Angeklagten: Beschwer bei verfahrensfehlerhafter Zurückverweisung …
Über die hier nicht einschlägige, in der aktuellen Fassung des § 328 Abs. 2 StPO gesetzlich vorgesehene Verweisungsmöglichkeit aus Zuständigkeitsgründen hinaus werden allerdings in der Rechtsprechung weiterhin Fallge- staltungen anerkannt, in denen eine Aufhebung des Urteils und eine Zurückverweisung zu erfolgen haben, so beispielsweise bei einer nicht berechtigten Verfahrenseinstellung wegen eines Verfahrenshindernisses (OLG Stuttgart NStZ 1995, 301; OLG Koblenz NStZ 1990, 296) oder bei zu Unrecht erfolgter Verwerfung eines Einspruchs nach § 412 StPO unter fälschlicher Annahme eines unberechtigten Ausbleibens des Angeklagten (BGH NJW 1989, 1869). - OLG Düsseldorf, 18.06.2002 - 4 Ws 222/02
Bindung der Strafvollstreckungskammer an Aufhebung und Zurückverweisung; Anhörung …
Darüber hinaus wird von der obergerichtlichen und teilweise auch höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Durchbrechung des Grundsatzes der eigenen Sachentscheidung z.B. dann anerkannt, wenn dem Beschwerdeführer bei eigener Sachentscheidung eine Instanz verloren ginge (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, StV 1995, 539; OLG Hamm, StV 1995, 594, 595; ablehnend OLG Rostock NStZ-RR 2000, 14, 15) und/oder das zugrundeliegende Verfahren unter einem schwerwiegenden Verfahrensfehler leidet (z.B. fehlende Beiordnung eines Verteidigers im Rahmen des Prüfungsverfahrens nach § 67e StGB OLG Karlsruhe, StV 1997, 314,f = StraFo 1997, 125f oder bei unterbliebener mündlicher Anhörung (vgl. BGH NStZ 1995, 610, 611; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, NStZ 1993, 406f = StV 1993, 646f; 1. Strafsenat, StV 1995, 538; 5. Strafsenat, NStZ 1981, 454; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1998, 77;… OLG Koblenz, GA 1985, 235, 237;OLG Karlsruhe, Die Justiz 1975, 477f, 1981, 365), die angefochtene Entscheidung keine Entscheidung zur Sache selbst enthält (vgl. BGHSt 36, 139, 140; OLG Bremen, NJW 1951, 84f) oder eine umfassende Behandlung und Würdigung des Streitstoffes nicht vorgenommen wurde (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat StV 1986, 376) bzw. das Erstgericht es bei einer floskelhaften Begründung hat bewenden lassen (OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, StV 1995, 539 = VRS 88 (1995), 426f; kritisch hierzu OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, MDR 1993, 375f). - OLG Hamm, 15.07.2009 - 3 Ss 250/09
Einstellung; Zurückverweisung; Amtsgericht; Anklage; Informationsfunktion
Dieser Instanzenzug würde durchbrochen, wenn das Berufungsgericht an einer Zurückverweisung in Fällen wie dem vorliegendem gehindert wäre und erstmals in der Sache entscheiden müsste (vgl. BGH Beschl. v. 14.03.1989 - 4 StR 558/88 - juris; BayObLG Beschl. v. 02.02.1999 - 1 StRR T t99 -juris; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 208; OLG Koblenz NStZ 1990, 296; OLG Stuttgart NStZ 1995, 301 ;… Meyer-Goßner StPO 51 . Aufl. S 328 Rdn. 4). - OLG Stuttgart, 11.08.1998 - 1 Ws 123/98 Die Rechtsprechung hat darüber hinaus eine Zurückverweisung dann zugelassen, wenn das AG zu Unrecht den Einspruch des Angekl. nach § 412 StPO als unzulässig verworfen (BGHSt 36, 139 = NJW 1989, 1869 = NStZ 1989, 487) oder das Verfahren zu Unrecht wegen Verfolgungsverjährung durch Urteil eingestellt hatte (OLG Stuttgart, NStZ 1995, 301), weil sonst dem Angekl. in der Sache eine Instanz verlorengegangen wäre.
- BGH, 24.06.1992 - 1 StE 11/88
Zurückverweisung bei Entscheidung durch unzuständigen Spruchkörper
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 24.06.1992 - StB 8/92 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Potsdam, 25.05.2009 - 27 Ns 3/09
- LG Zweibrücken, 04.06.2004 - 4032 Js 8887/02
