Rechtsprechung
| BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88 |
Zusammenleben mit neuem Partner
§ 1570 BGB, zur Frage einer Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils, wenn das Kind zwischen 8 und 11 Jahre alt ist (nach dem Einzelfall);
§§ 1573 Abs. 2, 1577 BGB, zur Frage der Anrechnung fiktiver Einkünfte, wenn der Unterhaltsberechtigte nichtehelich mit einem neuen Partner zusammenlebt, zur (grundsätzlich zu verneinenden) Anwendung von § 1579 Nr. 7 BGB in diesem Fall
Volltextveröffentlichungen
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Anrechnung bei Ehegattenunterhalt
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1989, 1083
- MDR 1989, 528
- FamRZ 1989, 487
- NJW-RR 1989, 580
Wird zitiert von ... (98)
- BGH, 14.12.1994 - XII ZR 180/93
Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten bei langjährigem Zusammenleben …
Das Berufungsgericht ist sowohl im Ergebnis als auch in der Begründung seiner Entscheidung rechtlich zutreffend davon ausgegangen, daß die für den Unterhaltsausschluß im Falle einer eheähnlichen Gemeinschaft zwischen Mann und Frau (vgl. insbesondere Senatsurteil vom 21. Dezember 1988 - IVb ZR 18/88 = BGHR BGB § 1579 Nr. 7 Härtegrund 3-5 = FamRZ 1989, 487) von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien hier nicht eingreifen und (auch) nicht entsprechend angewandt werden können.Es liegt also keiner der Fälle vor, in denen eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 6 und 7 BGB (entsprechend früher nach § 66 EheG ) darauf gestützt wird, daß die Beziehung des Unterhaltsberechtigten zu einem neuen Lebenspartner - und dies könnte grundsätzlich auch für einen gleichgeschlechtlichen Partner gelten - wegen besonderer, etwa kränkender oder sonst anstößiger Begleitumstände geeignet ist, den Verpflichteten in außergewöhnlicher Weise zu treffen, bloßzustellen oder in seinem Ansehen zu schädigen (vgl. Senatsurteil vom 21. Dezember 1988 aaO. FamRZ 490 unter cc) m.w.N.).
Damit scheidet schon aus diesem Grund eine (entsprechende) Anwendung der Grundsätze aus, die der Senat aus § 1579 Nr. 7 BGB zum Unterhaltsausschluß bei Begründung einer neuen Unterhaltsgemeinschaft im Sinne einer "ehegleichen ökonomischen Solidarität" - zwischen verschiedengeschlechtlichen Partnern - u.a. für die Fälle entwickelt hat, in denen die Partner von einer Eheschließung aus hinzunehmenden Gründen absehen, aber gemeinschaftlich wirtschaften, wobei der den Haushalt führende Partner wie in einer Ehe von dem anderen unterhalten wird (vgl. Senatsurteile vom 21. Dezember 1988 aaO. BGHR Härtegrund 4; vom 26. Januar 1983 - IVb ZR 344/81 = FamRZ 1983, 569, 572).
Ihre Rüge zielt auf eine Anwendung der Rechtsprechungsgrundsätze, nach denen ein Härtegrund im Sinne von § 1579 Nr. 7 BGB mit der Folge der Unzumutbarkeit einer weiteren Unterhaltsbelastung für den Verpflichteten dann anzunehmen sein kann, wenn der Unterhaltsberechtigte seit längerer Zeit mit einem neuen, verschiedengeschlechtlichen Partner zusammenlebt und diese Beziehung sich in einem solchen Maße verfestigt hat, daß damit gleichsam "ein nichteheliches Zusammenleben an die Stelle einer Ehe getreten ist"; auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des neuen Partners kommt es in diesem Fall nicht entscheidend an (vgl. Senatsurteil vom 21. Dezember 1988 aaO. BGHR Härtegrund 5 m.w.N.).
Vor diesem Hintergrund kann sodann die Fortdauer der Unterhaltsbelastung und des damit verbundenen Eingriffs in die Handlungs- und Lebensgestaltung des Verpflichteten, dessen Unterhaltspflicht mit einer Eheschließung der neuen Partner nach § 1586 BGB erlöschen würde, auch ohne die Eheschließung unzumutbar werden (vgl. Senatsurteil vom 21. Dezember 1988 aaO.).
- OLG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 UF 219/06
Verwirkung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs wegen Eingehung einer neuen …
Der Vortrag, der Unterhaltsberechtigte lebe mit einem neuen Partner zusammen, wurde bis zum 01.01.2008 unter verschiedenen Gesichtspunkten im Rahmen der Versagung oder Befristung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 7 BGB a.F. geprüft (BGH, FamRZ 1989, 487 sowie FamRZ 2002, 23 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 706 ; OLG Hamm, FamRZ 2007, 1106 ).Allein die Tatsache, dass der Unterhaltsberechtigte eine intime Beziehung - auch in der Form einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - zu einem neuen Partner eingeht und unterhält, reicht damit nicht aus, dass eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem geschiedenen Ehegatten, der eine solche Beziehung unterhält, schon aus diesem Grunde generell als unzumutbar angesehen werden kann (BGH, FamRZ 1989, 487, 498).
Entscheidend ist insoweit das Erscheinungsbild der neuen Verbindung in der Öffentlichkeit, das die Fortdauer der Unterhaltsbelastung und den damit verbundenen Eingriff in Handlungsfreiheit und Lebensgestaltung des Unterhaltspflichtigen unzumutbar macht (BGH, FamRZ 1989, 487, 489).
- KG, 09.02.1990 - 3 UF 5801/89 Obwohl ein Sachverhalt, der für einen der Härtegründe des § 1579 Nrn. 1 bis 6 BGB nicht ausreicht, in der Regel den Auffangtatbestand des § 1579 Nr. 7 BGB nicht erfüllen kann (BGH, NJW 1987, 1761 (1763)), gilt das für eine Beziehung wie die der Kl. zu B unter den besonderen Umständen, die hier festzustellen sind, nicht; denn wenn ein Unterhaltsberechtigter wie die Kl. zu einem neuen Partner ein auf Dauer angelegtes Verhältnis aufnimmt, kann das Erscheinungsbild dieser Verbindung in der Öffentlichkeit dazu führen, daß eine Unterhaltsbelastung und der damit verbundene Eingriff in Handlungsfreiheit und Lebensgestaltung für den Unterhaltspflichtigen unzumutbar werden (vgl. BGH, NJW 1983, 1548 = FamRZ 1983, 569 (572); NJW 1989, 1083 = 1989, 487 (490)).
Diese Voraussetzungen und mit ihnen der Härtegrund des § 1579 Nr. 7 BGB sind hier gegeben; denn die Beziehung der Kl. zu B hat sich "in einem solchen Maße verfestigt, daß damit gleichsam ein nichteheliches Zusammenleben an die Stelle einer Ehe getreten ist" (BGH, NJW 1989, 1083 = FamRZ 1989, 487 (491); das macht die Belastung des Bekl. durch Inanspruchnahme wegen Unterhalts von seiten der Kl. unzumutbar, weil sie grob unbillig wäre.
Dabei wird keineswegs außer acht gelassen, daß die Kl. hier Unterhalt für die Zeit ab März 1988 beansprucht und daß nicht jedes Zusammenleben sofort zu unterhaltsrechtlichen Konsequenzen führt; denn erst nach einem gewissen Zeitablauf läßt sich verläßlich beurteilen, ob die Partner nur "probeweise" zusammen leben oder "auf Dauer in einer verfestigten Gemeinschaft" (BGH, NJW 1989, 1083 = FamRZ 1989, 487 (491)).
Eine "gewisse Mindestdauer" der Beziehung mag erforderlich sein; ob diese Mindestdauer in der Regel "kaum unter zwei bis drei Jahren liegen dürfte", wie der BGH annimmt (NJW 1989, 1083 = FamRZ 1989, 487 (491)), oder ob unter Umständen schon ein bis zwei Jahre genügen (…Soergel-Häberle, BGB, 12. Aufl. (1989), § 1579 Rdnr. 25), bedarf hier keiner Entscheidung, weil auch die Anforderungen, die der BGH im Regelfall annimmt, erfüllt sind; denn seit Anfang des Jahres 1986, als die Kl. die Beziehung zu B aufgenommen hat, waren bis Februar 1988 jedenfalls mehr als zwei Jahre vergangen.
- OLG Bremen, 27.03.2000 - 4 UF 16/00
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen langjähriger Partnerschaft ohne …
Andererseits kann aber auch eine solche Beziehung ausreichend sein, in deren Folge der Berechtigte mit seinem Partner keinen gemeinsamen Haushalt führt ( BGH FamRZ 84, 987, FamRZ 97, 671) oder bei der der neue Partner wirtschaftlich nicht in der Lage ist, dem Berechtigten ein Auskommen zu bieten, ihn also zu unterhalten ( BGH FamRZ 87, 1011, 1013 mit Anm. Luthin, BGH FamRZ 89, 487).Entscheidend ist vielmehr, ob der Berechtigte über einen längeren Zeitraum hin mit seinem neuen Partner in einer festen sozialen Verbindung lebt, die beide als neue Lebensform gewählt haben und in der sie künftig ihr Leben gemeinsam gestalten wollen (BGH FamRZ 89, 487).
Diese Beziehung muss sich aber so verfestigt haben, dass damit gleichsam ein nichteheliches Zusammenleben an die Stelle der Ehe getreten ist (BGH FamRZ 89, 487, 491).
Das Merkmal der "gewissen Dauer" (vgl. BGH FamRZ 89, 487, 491) ist spätestens ab Januar 1999 erfüllt, denn zu diesem Zeitpunkt bestand die enge persönliche Bindung der Beklagten zu dem Zeugen seit nahezu 8 Jahren.
- BGH, 20.03.2002 - XII ZR 159/00
Zum Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn die Ehefrau in einer verfestigten …
a) Die Inanspruchnahme auf Trennungsunterhalt kann in entsprechender Anwendung des § 1579 Nr. 7 BGB unzumutbar sein, wenn der Unterhaltsberechtigte eine länger dauernde Beziehung zu einem anderen Partner eingegangen ist, die sich in einem solchen Maße verfestigt hat, daß sie als eheähnlich anzusehen ist (im Anschluß an Senatsurteil vom 21. Dezember 1988 - IVb ZR 18/88 - FamRZ 1989, 487, 490 f.).Letztlich obliegt es der verantwortlichen Beurteilung des Tatrichters, ob er den Tatbestand des eheähnlichen Zusammenlebens aus tatsächlichen Gründen für gegeben erachtet oder nicht (Senatsurteile vom 11. Juli 1984 - IVb ZR 22/83 - FamRZ 1984, 986, 987; vom 21. Dezember 1988 - IVb ZR 18/88 - FamRZ 1989, 487, 490 f.; vom 28. November 1990 - XII ZR 1/90 - FamRZ 1991, 670, 672; vom 25. Mai 1994 - XII ZR 17/93 - FamRZ 1995, 540, 542 f.; vom 12. März 1997 - XII ZR 153/95 - FamRZ 1997, 671, 672 und vom 24. Oktober 2001 - XII ZR 284/99 - FamRZ 2002, 23, 25).
- BGH, 24.10.2001 - XII ZR 284/99
Kein Verlust des Unterhalts bei neuer Partnerschaft auf Distanz
Angesichts des Alters des von der Beklagten betreuten Kindes Vanessa, das im Oktober 1997 erst sieben Jahre und zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht knapp neun Jahre alt war, traf die Beklagte jedenfalls keine Erwerbsobliegenheit im Umfang der seit Mai 1997 - anstelle der früheren Halbtagstätigkeit - ausgeübten Teilzeitbeschäftigung im Umfang von rund 28, 5 Stunden pro Woche (vgl. Senatsurteil vom 21. Dezember 1988 - IVb ZR 18/88 - FamRZ 1989, 487 und vom 12. März 1997 - XII ZR 153/95 - FamRZ 1997, 671, 673).Letztlich obliegt es der verantwortlichen Beurteilung des Tatrichters, ob er den Tatbestand des eheähnlichen Zusammenlebens aus tatsächlichen Gründen für gegeben erachtet oder nicht (Senatsurteile vom 11. Juli 1984 - IVb ZR 22/83 - FamRZ 1984, 986, 987; vom 21. Dezember 1988 aaO 490 f.; vom 28. November 1990 - XII ZR 1/90 - FamRZ 1991, 670, 672; vom 25. Mai 1994 - XII ZR 17/93 - FamRZ 1995, 540, 542 f.;… vom 12. März 1997 aaO S. 672).
- OLG Schleswig, 02.05.2002 - 12 UF 82/01
Sozio-ökonomische, nicht zwingend sexuelle Lebensgemeinschaft als …
Vor Ablauf einer gewissen Mindestdauer, die im Einzelfall kaum unter zwei bis drei Jahren liegen dürfte, wird sich in der Regel nicht verläßlich beurteilen lassen, ob die Partner nur "probeweise" zusammen leben oder ob sie auf Dauer in einer verfestigten Gemeinschaft leben und nach dem Erscheinungsbild der Beziehung in der Öffentlichkeit diese Lebensform bewußt auch für ihre weitere Zukunft gewählt haben (vgl. BGH, FamRZ 1984, 986, 987; 1989, 487, 490 f.; 1997, 671, 672).Ist diese Voraussetzung erfüllt, dann kann von dem Zeitpunkt an, in dem sich das nichteheliche Zusammenleben der neuen Partner als solchermaßen verfestigte Verbindung darstellt, die Bedeutung der geschiedenen Ehe als Grund für eine fortdauernde unterhaltsrechtliche Verantwortung des Verpflichteten gegenüber seinem geschiedenen Ehegatten zurücktreten, und es kann für den Verpflichteten objektiv unzumutbar werden, den früheren Ehegatten unter derartig veränderten Lebensumständen gleichwohl weiterhin (uneingeschränkt) unterhalten zu müssen (BGH, FamRZ 1989, 487, 490 f.; BGH, FamRZ 1997, 671, 672).
Bei der hier gebotenen Billigkeitsprüfung können - neben anderen Kriterien - auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des neuen Partners des Berechtigten berücksichtigt werden (vgl. BGH FamRZ 1989, 487, 491; OLG Koblenz NJW-RR 1989, 5).
- BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95
Befristung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt
Vor Ablauf einer gewissen Mindestdauer, die im Einzelfall kaum unter zwei bis drei Jahren liegen dürfte, wird sich in der Regel nicht verlässlich beurteilen lassen, ob die Partner nur "probeweise" zusammenleben oder ob sie auf Dauer in einer verfestigten Gemeinschaft leben und nach dem Erscheinungsbild der Beziehung in der Öffentlichkeit diese Lebensform bewusst auch für ihre weitere Zukunft gewählt haben (Senat, NJW 1989, 1083 = LM § 1577 BGB Nr. 15 = BGHRBGB § 1579 Nr. 7 Härtegrund 5 = FamRZ 1989, 487 (490f.); NJW 1984, 2692 = LM § 1601 BGB Nr. 5 = FamRZ 1984, 986 (987); NJW 1983, 2243 = LM § 260 BGB Nr. 23 = FamRZ 1983, 996 (997)).Ist diese Voraussetzung erfüllt, dann kann von dem Zeitpunkt an, in dem sich das nichteheliche Zusammenleben der neuen Partner als solchermaßen verfestigte Verbindung darstellt, die Bedeutung der geschiedenen Ehe als Grund für eine fortdauernde unterhaltsrechtliche Verantwortung des Verpflichteten gegenüber seinem geschiedenen Ehegatten zurücktreten, und es kann für den Verpflichteten objektiv unzumutbar werden, den früheren Ehegatten unter derartig veränderten Lebensumständen gleichwohl weiterhin (uneingeschränkt) unterhalten zu müssen (Senat, NJW 1989, 1083 = LM § 1577 BGB Nr. 15).
- OLG Hamm, 10.07.1997 - 10 UF 374/96
Berechnung des Ehegattenunterhalts bei hohen Einkünften
Dieses Verhalten stellt sich nach den vorliegend gegebenen Umständen jedoch nicht als schwerwiegendes einseitiges Fehlverhalten der Klägerin im Sinne von § 1579 Nr. 6 BGB dar, weil davon auszugehen ist, dass die Ehe der Parteien in dem Zeitpunkt, als die Klägerin sich Frau ... zuwendete, bereits gescheitert war (vgl. dazu BGH, FamRZ 1989, 487, 489).Es entspricht allerdings gefestigter Rechtsprechung, dass ein Härtegrund im Sinne von § 1579 Nr. 7 anzunehmen sein kann, wenn der Unterhaltsberechtigte seit längerer Zeit mit einem neuen, verschiedengeschlechtlichen Partner zusammenlebt und diese Beziehung sich in einem solchen Maße verfestigt hat, dass damit gleichsam "ein nichteheliches Zusammenleben an die Stelle einer Ehe getreten ist" (vgl. BGH, FamRZ 1989, 487 ff.).
Diese Grundsätze sehen vor, dass bei Eingehen einer neuen Verbindung durch den Unterhaltsberechtigten die Fortdauer der Unterhaltsbelastung unzumutbar sein kann, wenn kein verständlicher Grund ersichtlich ist, weshalb die Partner der neuen Gemeinschaft nicht zu einer ehegleichen ökonomischen Solidarität im Sinne einer Unterhaltsgemeinschaft gelangen, mithin gemeinsam wirtschaften, wobei der den Haushalt führende Partner wie in einer Ehe von dem anderen unterhalten wird (vgl. BGH, FamRZ 1995, 540, 542; 1989, 487 ff.).
- OLG Karlsruhe, 30.09.2008 - 2 UF 21/08
Vorsicht: Unterhaltsverwirkung schon nach einem Jahr möglich!
Der Vortrag, der Unterhaltsberechtigte lebe mit einem neuen Partner zusammen, wurde bis zum 01.01.2008 unter verschiedenen Gesichtspunkten im Rahmen der Versagung oder Befristung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 7 BGB a. F. geprüft (BGH, FamRZ 1989, 487 sowie FamRZ 2002, 23 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 706 ; OLG Hamm, FamRZ 2007, 1106 ).Allein die Tatsache, dass der Unterhaltsberechtigte eine intime Beziehung - auch in der Form einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - zu einem neuen Partner eingeht und unterhält, reicht damit nicht aus, dass eine Unterhaltsverpflichtung, schon aus diesem Grunde generell als unzumutbar angesehen werden kann (BGH, FamRZ 1989, 487, 498).
Entscheidend ist insoweit das Erscheinungsbild der neuen Verbindung in der Öffentlichkeit, das die Fortdauer der Unterhaltsbelastung und den damit verbundenen Eingriff in Handlungsfreiheit und Lebensgestaltung des Unterhaltspflichtigen unzumutbar macht (BGH, FamRZ 1989, 487, 489).
- OLG Koblenz, 15.09.1999 - 9 UF 535/98
Ausschluß des Unterhaltsanspruchs wegen nichtehelicher Lebensgemeinschaft
- BGH, 05.09.2001 - XII ZR 336/99
Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei Versorgung eines neuen Partners durch …
- OLG Frankfurt, 10.05.2010 - 7 UF 91/09
- BGH, 30.11.1994 - XII ZR 226/93
Betreuungsunterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten trotz umfassenden …
- BGH, 28.11.1990 - XII ZR 1/90
Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs wegen unbilliger Härte
- BGH, 28.09.2005 - XII ZB 177/00
Herabsetzung des Versorgungsausgleichs bei sehr kurzem Zusammenleben der Eheleute
- BGH, 01.03.2006 - XII ZR 157/03
Sozialrecht - Berechnung des überobligatorischen Bedarfs
- OLG Frankfurt, 25.09.2006 - 25 U 21/05
Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen beim Gesamtschuldnerausgleich getrennt …
- KG, 26.02.2010 - 13 UF 97/09
Berücksichtigung eines Betreuungsbonus zu Gunsten des Unterhaltsschuldners; …
- OLG Hamm, 18.03.1994 - 12 UF 349/93
Abänderung einer notariellen Unterhaltsvereinbarung - Erwerbsobliegenheit der …
- OLG Jena, 23.09.2004 - 1 UF 140/04
Anspruch des Ehegatten auf Trennungsunterhalt bei Aufnahme einer ehewidrigen …
- OLG Karlsruhe, 12.10.2005 - 18 UF 305/04
Verwirkung eines Anspruchs auf Nachscheidungsunterhalt: Verfestigung neuer …
- OLG Zweibrücken, 22.05.2000 - 5 UF 28/00
Erwerbsobliegenheit, Kindesbetreuung, Lebensgemeinschaft, nichteheliche
- OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 9 UF 47/05
Nachehelicher Unterhalt: Unzulässige Doppelberücksichtigung der Tilgung …
- OLG Saarbrücken, 21.11.1996 - 6 UF 35/96
Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse durch Aufnahme einer selbständigen …
- OLG Köln, 27.06.1997 - 4 UF 244/96
Auslegung der in einer Scheidungsfolgenvereinbarung enthaltenen Übernahme der …
- OLG Frankfurt, 15.01.1999 - 1 UF 208/98
Aufnahme einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Verwirkung des …
- OLG Hamm, 18.10.1990 - 2 UF 480/89
Ausschluß des Unterhaltsanspruchs bei Zusammenleben des Unterhaltsberechtigten in …
- OLG Karlsruhe, 15.05.1996 - 2 UF 285/95
Vereinbarung - Auslegung - Anpassung - Abänderung - Aufrechnung Erstattung - …
- OLG Hamm, 13.12.1996 - 5 UF 42/96
- AG Bochum, 19.11.1997 - 58 F 161/97
- OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 202/01
Geldwerte Vorteile für gegenüber einem neuen Lebenspartner erbrachte …
- BGH, 11.04.1990 - XII ZR 42/89
Abänderung einer vollstreckbaren Urkunde
- OLG Celle, 16.01.1992 - 17 WF 240/91
Zumutbare Erwerbstätigkeit bei Kinderbetreuung
- OLG Hamm, 06.03.2008 - 2 UF 117/07
Nachehelicher Unterhalt wegen Kindesbetreuung - Gesetzesänderung zum 1. 1. 2008 - …
- OLG Hamm, 24.09.2004 - 11 UF 49/04
Geltendmachung der eheprägenden Finanzierungskosten für einen PKW statt der …
- BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 78/88
Wahrung der Belange eines dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege oder Erziehung …
- KG, 02.02.2006 - 19 UF 93/05
Einseitige Abkehr von der ehelichen Lebensgemeinschaft: Verwirkung des Anspruchs …
- BGH, 03.12.2009 - IX ZB 139/07
Umfang der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils
- BSG, 10.03.1993 - 14b REg 2/92
- BGH, 25.05.1994 - XII ZR 17/93
- OLG Köln, 06.03.2002 - 27 UF 122/01
Unterhaltsverwirkung bei Pflege durch neuen Partner
- OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 9 UF 104/01
Begrenzung des Trennungsunterhalts: Ausschluss bzw. Herabsetzung des Unterhalts …
- OLG Schleswig, 06.02.2004 - 10 UF 91/02
Eigenmächtige Hausratsteilung als Verwirkungsgrund
- OLG Stuttgart, 09.09.2004 - 16 UF 126/04
Nachehelicher Unterhalt: Anrechnung von Einkünften des Unterhaltsberechtigten aus …
- OLG Celle, 18.02.2000 - 15 UF 144/99
Grobe Unbilligkeit des Betreuungsunterhalts: Zusammenleben mit einem nicht …
- OLG Schleswig, 07.11.2000 - 8 UF 220/99
Quotelung von Unterhaltsverpflichtungen - geschiedener Ehemann - nichtehelicher …
- OLG Koblenz, 19.09.2001 - 9 UF 647/00
Verwirkung der nachehelichen Unterhaltsanspruchs infolge Eingehens einer …
- OLG Braunschweig, 29.01.2008 - 3 UF 53/07
Zeitliche Befristung von Nachscheidungsunterhalt
- OLG Düsseldorf, 17.06.2009 - 5 UF 238/08
- BGH, 27.03.1991 - XII ZR 96/90
Umdeutung einer Abänderungsklage in eine Vollstreckungsgegenklage; …
- VGH Baden-Württemberg, 28.04.1993 - 6 S 916/92
Hilfe zum Lebensunterhalt, hier: zur Wirtschaftsgemeinschaft iSv BSHG § 122 S 1 …
- OLG Köln, 04.03.1999 - 10 UF 142/98
Härtegrund der eheähnlichen Gemeinschaft
- OLG Schleswig, 01.02.2000 - 8 UF 96/99
Nichteheliche Lebensgemeinschaft der geschiedenen Ehefrau
- OLG Frankfurt, 21.08.2001 - 1 UF 94/01
Unterhalt, nachehelicher; Verwirkung; feste soziale Verbindung
- OLG Hamburg, 28.07.2004 - 2 UF 73/03
Höhe des Unterhalts der nichtehelichen Mutter; Bewilligung von Prozesskostenhilfe …
- OLG Jena, 04.11.2004 - 1 WF 303/04
Unterhaltsbedürftigkeit für Ausbildungsunterhalt: eheähnliches Verhältnis
- OLG Oldenburg, 10.06.2010 - 14 UF 3/10
Unterhalt, Verwirkung, Prozessbetrug, Offenbarungspflicht
- VGH Baden-Württemberg, 28.04.1993 - 6 S 1215/92
Sozialhilferecht: Verletzung von Selbsthilfepflichten; zumutbare Beschäftigung; …
- OLG Celle, 11.01.1994 - 18 UF 122/93
Ablehnung steuerlicher Zusammenveranlagung als Verletzung schwerwiegender …
- OLG Schleswig, 31.08.1995 - 13 UF 208/94
Pflegeversicherungskosten als notwendiger Lebensbedarf
- OLG Hamm, 03.06.1997 - 7 UF 523/96
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens
- OLG Schleswig, 05.04.2000 - 15 UF 5/97
Zulässigkeit eines Teilurteils bei Geltendmachung von Unterhalt; Berücksichtigung …
- KG, 19.06.2001 - 13 UF 59/01
Stufenklage bei mittelbarem Auskunftsbegehren
- OLG Saarbrücken, 14.11.2001 - 6 UF 87/01
Unzumutbarkeit der Weiterzahlung nachehelichen Unterhalts
- OLG Koblenz, 29.03.2004 - 13 UF 567/03
Verwirkung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs wegen Eingehung eines …
- OLG Celle, 12.11.1991 - 18 UF 87/91
Anrechnung eines fiktiven Erwerbseinkommens des Unterhaltsberechtigten bei …
- OLG Karlsruhe, 22.12.1992 - 18 UF 55/92
- OLG Celle, 18.06.1993 - 21 UF 235/92
Unterhaltsverwirkung bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft der Ehefrau
- OLG Hamm, 23.08.1993 - 4 UF 418/92
- OLG Hamm, 05.02.1996 - 6 UF 459/93
Mutwilliges Herbeiführen der Bedürftigkeit bei Alkohol- und …
- OLG Zweibrücken, 05.08.1997 - 5 UF 126/96
Unterhaltsanspruch einer Ehefrau gegen den Ehemann bei Betreuung eines …
- OLG Celle, 21.04.1998 - 19 UF 252/97
Berücksichtigung der Nutzungen aus einem gemeinsamen Hausanwesen bei der …
- OLG Düsseldorf, 28.02.1992 - 3 UF 147/91
Voraussetzung für die Anwendung der Härteklausel des § 1579 Nr. 7 BGB
- OLG Karlsruhe, 02.04.1992 - 16 WF 43/92
Höhe des Erwerbstätigenbonus
- OLG Zweibrücken, 28.01.1993 - 5 UF 129/91
Abänderungsklage zur Änderung eines gerichtlichen Vergleichs
- OLG Düsseldorf, 26.04.1993 - 2 UF 200/92
- OLG Hamm, 19.05.1994 - 3 UF 361/93
Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs über nachehelichen Unterhalt
- OLG Karlsruhe, 25.04.1996 - 2 UF 235/93
DDR - Flucht - Übersiedlung - Bundesrepublik - Einkommen - Härtefall
- OLG Bremen, 21.09.1998 - 5 WF 65/98
Verwirkung des Ehegattenunterhalts bei einer verfestigten nichtehelichen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2005 - L 12 RJ 6/04
- OLG München, 02.04.1990 - 2 UF 1408/89
- OLG Bremen, 09.07.1990 - 4 UF 40/90
- OLG Koblenz, 06.06.1991 - 11 UF 1106/90
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen Beziehung zu einem neuen Partner
- OLG Koblenz, 20.06.1991 - 11 UF 1190/90
- OLG München, 21.10.1992 - 12 UF 1006/92
- OLG Schleswig, 14.10.1993 - 13 UF 200/92
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines getrennt lebenden Ehepartners
- OLG Köln, 11.05.1994 - 26 UF 211/93
- KG, 30.10.1997 - 16 UF 2423/97
- OLG Hamburg, 16.04.1998 - 10 UF 34/98
Anspruch des Ehemanns auf nachehelichen Aufstockungsunterhalt bei Erwerbsaufgabe …
- OLG Nürnberg, 15.05.2000 - 10 UF 1280/00
Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse durch später wegfallende …
- OLG Koblenz, 12.02.2001 - 9 WF 50/01
Streit um Unterhalt für die Geschiedene
- LSG Bayern, 13.04.2007 - L 7 AS 40/07
- OLG Saarbrücken, 29.05.1996 - 9 UF 155/95
- OLG Nürnberg, 07.04.1997 - 10 UF 3326/96
- LSG Hessen, 13.12.2005 - L 7 AS 71/05
- OLG Stuttgart, 16.04.2009 - 11 UF 277/08
Nachehelicher Unterhalt: Verwirkung der Unterhaltsanspruchs durch eine …
- OLG Frankfurt, 02.10.2003 - 3 UF 101/03
