Rechtsprechung
   BGH, 08.01.2002 - X ZR 6/00   

Zusatzleistungen des Softwareentwicklers

§§ 651, 632 BGB <Fassung bis 31.12.01> (Hinweis: beachte die Neuregelung durch § 651 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Vertrag über Individualsoftware mit Pauschalvergütung, zur Darlegungs- und Beweislast des Softwareentwicklers, der angebliche Zusatzleistungen abrechnet, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, Anforderungen an die Substantiierung

Volltextveröffentlichungen (9)

mehr
  • JurPC

    BGB § 632
    Erstellung von Softwareprogrammen zum Pauschalpreis

  • NWB SteuerXpert START

    BGB § 632

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 632
    Vergütung von Zusatzleistungen beim Pauschalpreisvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Werkvertrag - Pauschalpreis

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Werkvertrag mit Pauschalpreisabrede: Erhöhter Vergütungsanspruch bei zusätzlicher Werkleistung auch ohne entsprechende Vereinbarung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Wann darf ein Auftragnehmer Zusatzleistungen extra abrechnen?

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Werkvertrag mit Pauschalpreisabrede

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pauschalpreis: Parallelen und Unterschiede zwischen Bau- und EDV-Recht (IBR 2002, 178)

  • hk2.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Zusätzliche Vergütung bei Pauschalpreis

    Zusätzliche Vergütung für Change Requests

  • fgk.de (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen eines Vergütungsan- spruches bei zusätzlichen Leistungen im Rahmen einer Pauschalpreisabrede

  • fgk.de (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen eines Vergütungsanspruches bei zusätzlichen Leistungen im Rahmen einer Pauschalpreisabrede

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 2002, 687
  • WM 2002, 876
  • BauR 2002, 787
  • BB 2002, 648
  • NJW-RR 2002, 740
  • NZBau 2002, 325
  • ZfBR 2002, 465
  • IBR 2002, 178
  • DB 2002, 1710
  • BB 2002, 648 (Ls.)
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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 53/03  

    Bauvertrag - Ausschluss von Nachforderungen durch AGB

    Soweit sich aus einer Entscheidung des X. Zivilsenats (Urteil vom 8. Januar 2002 - X ZR 6/00, BauR 2002, 787 = NZBau 2002, 325 = ZfBR 2002, 465) zu einem Fall, in dem der Auftragnehmer mit der Entwicklung von Software beauftragt war, etwas anderes ergeben sollte, kann dem für das Bauvertragsrecht nicht gefolgt werden.
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2004 - 5 U 60/01  

    Bauvertrag - Mängelbeseitigung: Wann ist Vorschussanspruch treuwidrig?

    Er hat darzulegen und zu beweisen, inwieweit die zusätzlich abgerechneten Leistungen nicht bereits Gegenstand des Pauschalvertrages sind (BGH BauR 2002, 787ff.).

    Nach dem Generalunternehmervertrag schuldete die Klägerin Wärmeschutz nach den gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils letztgültigen Fassung bis zur endgültigen Fertigstellung des Bauvorhabens, § 3 Nr. 1. Nach den zuvor dargestellten Grundsätzen (vgl. BGH BauR 2002, 787 ff.) obliegt es der Klägerin, darzutun und zu beweisen, dass die von ihr bei Abschluss des Generalunternehmervertrages kalkulierten Styropor-Dämmung der WärmeschutzVO vom 02.09.1994 entsprochen hätten.

  • OLG Koblenz, 30.05.2008 - 10 U 652/07  

    Bauvertrag - Errichtung eines "schlüsselfertigen" Bauwerks

    Die Ausführung von Leistungen, die in einem zum Vertragsinhalt gewordenen Leistungsverzeichnis bewusst nicht vorgesehen sind, kann vom Besteller nur gegen zusätzliche Vergütung verlangt werden (BGH Urteil vom 8.1.2002 - Az: X ZR 6/00 - NJW-RR 2002, 740 ff.).

    Voraussetzung eines solchen höheren Vergütungsanspruchs durch Vertragsanpassung ist, dass zu dem Leistungsinhalt, der einer Preisvereinbarung zu Grunde liegt, erhebliche, zunächst nicht vorgesehene Leistungen auf Veranlassung des Bestellers hinzukommen (BGH Urteil vom 8.1.2002 - Az: X ZR 6/00 - NJW-RR 2002, 740 ff.).

  • OLG Naumburg, 07.04.2009 - 9 U 43/08  

    Bauvertrag - Pauschalvertrag über "komplette Tiefbauleistung"

    Auch hinsichtlich der Zusatzleistungen hat der Kläger die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass diese von ihm als zusätzlich erbrachten Leistungen nicht zum Leistungsvolumen des Pauschalpreisvertrages vom 28. September 2006 gehören (BGH, NJW-RR 2002, 740; NJW 1999, 2270; NJW-RR 1996, 952; Palandt/Sprau, 68. Aufl., § 632 BGB, Rn 18; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rdn. 1180 a. E. m. diversen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
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