Rechtsprechung
   BGH, 18.10.2000 - 2 ARs 280/00, 2 AR 182/00   

Zuständigkeit Leuna-Affäre

§ 13a StPO, zu den (hier verneinten) Voraussetzungen für eine Bestimmung des zuständigen Gerichts und (mittelbar, § 143 Abs. 1 GVG) der zuständigen Staatsanwaltschaft durch den Bundesgerichtshof;

§ 143 Abs. 3 GVG

Volltextveröffentlichungen (5)

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Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof lehnt in der "Leuna-Elf-Aquitaine-Affäre" Bestimmung des zuständigen Gerichts ab

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof lehnt in der "Leuna-Elf-Aquitaine-Affäre" Bestimmung des zuständigen Gerichts ab

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 07.04.2009 - 2 ARs 180/09  

    Zuständigkeitsentscheidung durch den BGH (Flaggengrundsatz und Geltung der StPO

    Dies ist der Fall, wenn sich keine Anhaltspunkte für einen der in §§ 7 ff. StPO begründeten Gerichtsstände ergeben und ein solcher nicht ohne nähere Erhebungen feststellbar ist (BGHSt 10, 255, 257; BGH BGHR StPO § 13a Anwendungsbereich 4).

    Dies ist der Fall, wenn sich keine Anhaltspunkte für einen der in §§ 7 ff. StPO begründeten Gerichtsstände ergeben und ein solcher nicht ohne nähere Erhebungen feststellbar ist (BGHSt 10, 255, 257; BGH BGHR StPO § 13 a Anwendungsbereich 4).

  • BGH, 07.04.2009 - 2 AR 108/09  
    Dies ist der Fall, wenn sich keine Anhaltspunkte für einen der in §§ 7 ff. StPO begründeten Gerichtsstände ergeben und ein solcher nicht ohne nähere Erhebungen feststellbar ist (BGHSt 10, 255, 257; BGH BGHR StPO § 13 a Anwendungsbereich 4).
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