Rechtsprechung
   BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvL 17, 19/83   

Zuviel gezahlte Steuern

Art. 14 GG, Eigentumsbegriff, öffentlich-rechtliche Ansprüche

Volltextveröffentlichungen

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kein Anspruch auf Lohnsteuer-Jahresausgleich bei Versäumung der Antragsfrist

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 70, 278
  • NJW 1986, 1603
  • BB 1986, 246



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Wird zitiert von ... (78)  

  • VG Berlin, 18.03.2011 - 4 K 52.10  
    Die streitige Regelung erfüllt ferner die an materielle Ausschlussfristen wegen ihrer spezifischen Rechtswirkungen zu stellenden besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 8. Oktober 1985 - 1 BvL 17/83, 1 BvL 19/83, Rn 23 ff. -, BVerfGE 70, 278 = NJW 1986, 1603).

    Allerdings ist nichts dafür ersichtlich, dass ein lediglich anteiliger Abschlag die fristgerechte Einreichung von Nachweisen für eine Beitragsverminderung in gleicher Weise sicherstellen könnte (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 8. Oktober 1985 - 1 BvL 17/83 u.a. - BVerfGE 70, 278 = NJW 1986, 1603).

    Daran ändert der Umstand nichts, dass die Fristversäumung je nach Lage des Einzelfalles zu deutlichen finanziellen Einbußen führen kann (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 8. Oktober 1985, a.a.O.).

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89  

    Bundesberggesetz

    Auf dieser Grundlage hat es im einzelnen den Schutz der Eigentumsgarantie nicht nur für dingliche oder sonstige absolute, gegenüber jedermann wirkende Rechtspositionen bejaht (vgl. etwa BVerfGE 51, 193 [216 ff.] -- Warenzeichen; 78, 58 [71] -- Ausstattungsschutz; 79, 174 [191] -- Erbbaurecht), sondern auch für Forderungen (vgl. BVerfGE 45, 142 [179] -- Kaufpreisanspruch; 70, 278 [285] -- steuerlicher Erstattungsanspruch).

    Insofern besteht kein Unterschied zur Realisierung von Zahlungsansprüchen, die ebenfalls den Schutz des Art. 14 GG genießen (vgl. BVerfGE 45, 142 [179]; 70, 278 [285]).

  • VG Berlin, 18.03.2011 - 4 K 49.10  
    Die streitige Regelung erfüllt ferner die an materielle Ausschlussfristen wegen ihrer spezifischen Rechtswirkungen zu stellenden besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Oktober 1985 - 1 BvL 17/83, 1 BvL 19/83, Rn 23 ff. - juris).

    Allerdings ist nichts dafür ersichtlich, dass ein lediglich anteiliger Abschlag die fristgerechte Einreichung von Nachweisen für eine Beitragsverminderung in gleicher Weise sicherstellen könnte (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Oktober 1985 - 1 BvL 17/83 u.a. - Rn. 28 - juris).

    Daran ändert der Umstand nichts, dass die Fristversäumung je nach Lage des Einzelfalles zu deutlichen finanziellen Einbußen führen kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Oktober 1985 - 1 BvL 17/83 u.a. - - Rn. 29 - juris).

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