Rechtsprechung
| BGH, 07.04.1995 - 2 StR 118/95 |
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§ 22 StGB, 'Jetzt geht es los';
§ 154 Abs. 2 StPO, Berücksichtigung bei der Strafzumessung
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 1996, 38
- NStZ-RR 1996, 34
- StV 1995, 520
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97
Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt
Das Versuchsstadium erstreckt sich auf Handlungen des Täters, die nach seinem Tatplan in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (st. Rspr., vgl. BGHSt 26, 201, 203; 37, 294, 296; 40, 257, 268; BGH NStZ 1996, 38). - BGH, 14.01.2009 - 1 StR 470/08
Bestechung; Amtsträgereigenschaft (Durchführung einer medizinisch-psychologischen …
Dies kommt indes nur in Betracht, wenn die in den ausgeschiedenen Verfahrensteilen enthaltenen Tatvorwürfe prozessordnungsgemäß festgestellt und in den Urteilsgründen dargelegt sind (BGH StV 1995, 520 f).Dies ermöglicht dem Revisionsgericht nicht, die strafschärfende Berücksichtigung dieser Taten auf mögliche Rechtsfehler hin zu überprüfen (BGH StV 1995, 520 f.).
- BGH, 14.03.2001 - 3 StR 48/01
Unmittelbares Ansetzen (Weiterer Willensentschluß); Versuchter Diebstahl
Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 26, 201, 202 ff.; 28, 162, 163; BGH NStZ 1993, 398; 1996, 38; 1999, 395, 396).Vielmehr bedurfte es hierfür noch eines weiteren Willensentschlusses des Angeklagten nach Eintritt einer ihm für die Tatausführung geeignet erscheinenden Situation (vgl. BGH NStZ 1993, 398; 1996, 38).
- BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00
Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls …
Das ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los"" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung übergeht (st. Rspr., BGHSt 37, 294, 297 f.; BGHR StGB § 22 Ansetzen 16, 21, 26). - BGH, 22.04.1999 - 4 StR 76/99
Erpresserischer Menschenraub; Freiwilligkeit; Rücktritt; Fehlgeschlagener …
Beide Angeklagten hatten die weitere Tatbegehung von vorneherein davon abhängig gemacht, daß das in Aussicht genommene Tatopfer ohne ihr Kleinkind erscheint; es bedurfte somit noch eines weiteren Willensimpulses, damit ihr Tun unmittelbar in die Tatbestandshandlung einmündete (vgl. auch BGHR StGB § 22 Ansetzen 16 = NStZ 1993, 398 und BGHR aaO Ansetzen 21 = NStZ 1996, 38). - BGH, 06.12.2007 - 3 StR 325/07
Versuch (unmittelbares Ansetzen); Überzeugungsbildung (kritische Prüfung eines …
Für den vorliegenden Fall bedeutet dies: Hätte sich der Angeklagte, als er im Keller seines Hauses das Gas ausströmen ließ, vorgestellt, zur Herbeiführung der Explosion bedürfe es zwingend noch weiterer von ihm später zu erbringender Handlungen und bis dahin könne nichts passieren, dann hätte er die Schwelle zum Versuch des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion noch nicht überschritten (vgl. zu solchen Fallgestaltungen BGHR StGB § 22 Ansetzen 21, 26, 29). - OLG Hamm, 05.01.2009 - 2 Ss 499/08
Diebstahl; Vorbereitungshandlung; Versuch; Anfang der Ausführung
Dies ist nach der von der Rechtsprechung entwickelten Formel bei solchen Handlungen erfüllt, mit denen der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und das geschützte Rechtsgut nach seiner Vorstellung in eine konkret nahe Gefahr bringt (BGHSt 16, 163; 26, 201, 202 f.; 37, 294, 297; 43, 177, 179; 48, 34, 35 f.; NStZ 1989, 473; NStZ 1993, 77; NStZ 1996, 38; StV 2003, 444, 446; NJE 2003, 3068, 3070; NStZ 2004, 38, 39; NStZ 2008, 409, 410; NStZ 2008, 209;… Urteil vom 26. Oktober 1978 - 4 StR 429/78 -, zitiert nach juris Rn. 3; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 133). - OLG Hamm, 21.08.2003 - 2 Ss 347/03
Verfahrensrüge, ausreichende Begründung, Teileinstellung, rechtlicher Hinweis, …
Eine zulässige Berücksichtigung der beiden eingestellten Taten bei der Beweiswürdigung setzt jedoch voraus, dass der Tatrichter diese prozessordnungsgemäß festgestellt hat (BGH NStZ 1981, 10; BGH JR 1984, 170; BGH StV 1995, 520, 521;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 154 a, Rn. 2). - BGH, 13.08.1996 - 1 StR 453/96 Dies ist der Fall, sobald der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (ständ. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 22 Ansetzen 21 m.w.Nachw.).
- LG Potsdam, 06.10.2005 - 26 (10) Ns 142/05
Abgrenzung des versuchten Diebstahls von der straflosen Vorbereitung beim …
Dies ist nach der von der Rechtsprechung entwickelten Formel bei solchen Handlungen erfüllt, mit denen der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht's los" überschreitet und nach seiner Vorstellung das geschützte Rechtsgut in eine konkret nahe Gefahr bringt (vgl. dazu BGHSt 28, 163, BGH, NStZ 1989, 473; BGH, NStZ 1993, 77, BGH, NStZ 1996, 38).
