Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
24.10.2000
Aktenzeichen
5 StR 323/00
Dazu im Internet

dejure.org

Zwei Schüsse

§§ 52, 53 StGB, ausnahmsweise Annahme von Tateinheit (als natürliche Handlungseinheit) bei mehreren Schüssen auf zwei Personen bei engem situativem Zusammenhang

HRR Strafrecht

§ 52 StGB

Tat im prozessualen Sinne; Tatmehrheit; Natürliche Handlungseinheit bei höchstpersönlichen Rechtsgütern

lexetius.com

bundesgerichtshof.de

Alpmann Schmidt

§§ 52, 53 StGB

judicialis

Fundstellen
NStZ-RR 2001, 82
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