Rechtsprechung
   BGH, 24.10.2000 - 5 StR 323/00   

Zwei Schüsse

§§ 52, 53 StGB, ausnahmsweise Annahme von Tateinheit (als natürliche Handlungseinheit) bei mehreren Schüssen auf zwei Personen bei engem situativem Zusammenhang

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Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 82



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 16.08.2005 - 4 StR 168/05  

    Mord (mit gemeingefährlichen Mitteln: Einsatz eines KFZ als Tatwerkzeug, konkrete

    Die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit ist in derartigen Fällen dann gerechtfertigt, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich erschiene (BGH NStZ-RR 2001, 82 m.w.N.).

    Die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit ist in derartigen Fällen dann gerechtfertigt, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich erschiene (BGH NStZ-RR 2001, 82 m.w.N.).

  • BGH, 09.09.2003 - 5 StR 126/03  

    Mord (niedrige Beweggründe: Verwerflichkeit, Motivbündel; Verdeckung einer

    Allerdings kann sich eine solche Zäsur daraus ergeben, dass der Täter nach dem ersten Schuss einen Stellungswechsel vorgenommen hat (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 82).

    Allerdings kann sich eine solche Zäsur etwa auch daraus ergeben, daß der Täter nach dem ersten Schuß einen Stellungswechsel vorgenommen hat (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 82).

  • BGH, 21.11.2000 - 4 StR 354/00  

    Fehlen einer Unterschrift oder eines Verhinderungsvermerks im Urteil; Wirksame

    Die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit ist in derartigen Fällen dann gerechtfertigt, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (BGHR StGB vor § 1/natürliche Handlungseinheit Entschluß, einheitlicher 1 und 9; BGH, Beschluß vom 24. Oktober 2000 5 StR 323/00).
  • BGH, 16.09.2004 - 3 StR 316/04  

    Totschlag (Tateinheit bei Tötung zweier Opfer; sich überschneidende

    Die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit ist in derartigen Fällen dann gerechtfertigt, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen des engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich erschiene (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 5 StR 323/00 m.w.N.).
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