Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
06.05.1999
Aktenzeichen
V ZB 1/99
Dazu im Internet

dejure.org

Zweites Versäumnisurteil

§§ 342, 345 ZPO, § 513 Abs. 2 ZPO <Fassung bis 31.12.01> (jetzt § 514 Abs. 2 ZPO <Fassung seit 1.1.02>), keine erneute Schlüssigkeitsprüfung bei zweiter Säumnis ("technisches zweites Versäumnisurteil"), Berufung kann deshalb nicht auf fehlende Schlüssigkeit der Klage gestützt werden

lexetius.com

Prof. Dr. Lorenz, München

Prüfungsumfang beim zweiten Versäumnisurteil

Alpmann Schmidt

ZPO § 513 Abs. 2

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judicialis

Fundstellen
BGHZ 141, 351
NJW 1999, 2599
MDR 1999, 1017
NJW-RR 1999, 1737
VersR 2000, 123
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