Rechtsprechung
| BGH, 06.05.1999 - V ZB 1/99 |
Zweites Versäumnisurteil
§§ 342, 345 ZPO, § 513 Abs. 2 ZPO <Fassung bis 31.12.01> (jetzt § 514 Abs. 2 ZPO <Fassung seit 1.1.02>), keine erneute Schlüssigkeitsprüfung bei zweiter Säumnis ("technisches zweites Versäumnisurteil"), Berufung kann deshalb nicht auf fehlende Schlüssigkeit der Klage gestützt werden
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
ZPO § 513 Abs. 2
- Alpmann Schmidt
ZPO § 513 Abs. 2
- Prof. Dr. Lorenz
Prüfungsumfang beim zweiten Versäumnisurteil
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 513 Abs. 2
Berufung gegen zweites Versäumnisurteil - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 141, 351
- NJW 1999, 2599
- MDR 1999, 1017
- VersR 2000, 123
- NJW-RR 1999, 1737
- WM 1999, 1734
- JR 2000, 285
Wird zitiert von ... (23)
- BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06
AGB - Wann sind Tiere als "gebraucht" anzusehen?
Dieser Umstand nötigt indessen nicht zur Anrufung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Juni 1968 (BGBl. I S. 661), denn die genannten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts beruhen nicht auf diesem Verständnis des § 309 Nr. 7 BGB (s. zu diesem Erfordernis BGHZ 141, 351, 357 m.w.Nachw.). - OLG Düsseldorf, 02.06.2008 - 24 U 256/07
Verfahrensrecht - Versäumnisurteil bei Nichtverhandeln einer Partei!
Der Rechtsmittelkläger, den die Beweislast für die Voraussetzungen einer unverschuldeten Säumnis trifft, muss bereits in der Berufungsbegründung schlüssige, konkrete Tatsachen dafür behaupten, dass die Voraussetzungen für die Säumnis im Einspruchstermin nicht vorgelegen haben (BGHZ 141, 351, 355; BGH NJW 1999, 724; 1991, 42; OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, U. v. 22.12.2005 - I-10 U 76/05 - bei JURIS).Die Partei kann gerade nicht mehr darauf vertrauen, dass das Gericht in dem auf den Einspruch bestimmten Termin zur mündlichen Verhandlung die Zulässigkeit und Schlüssigkeit der Klage nunmehr anders beurteilen werde (vgl. BGHZ 141, 351;… OLG Köln aaO.).
Der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil ist somit ohne weiteres zu verwerfen, wenn die Partei, die den Einspruch eingelegt hat, in dem auf den Einspruch bestimmten Termin zur mündlichen Verhandlung wiederum nicht erscheint, nicht vertreten ist oder nicht verhandelt (vgl. BGHZ 141, 351).
- BGH, 26.02.2009 - Xa ZR 141/07
AGB - Generelle Verjährungsverkürzung: In AGB unwirksam!
c) Mit dem VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGHZ 170, 31, 39) sieht auch der Senat im Hinblick auf die vom Bundesarbeitsgericht in zwei jüngeren Entscheidungen vertretene Auffassung, es sei keine Haftungsbegrenzung im Sinne des § 309 Nr. 7 BGB, wenn eine Ausschlussklausel die schriftliche oder klageweise Geltendmachung von Ansprüchen vorsieht (BAG, NJW 2006, 795, 797; NJW 2005, 3305, 3306), keinen Anlass zur Anrufung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes, weil die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts nicht auf der abweichenden Rechtsauffassung beruhen (vgl. BGHZ 141, 351, 357; GmS-OGB BGHZ 88, 353, 356).
- BGH, 22.03.2007 - IX ZR 100/06
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten bei einem …
Die Verschuldensfrage ist nach den gleichen Maßstäben zu beurteilen wie bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BGHZ 141, 351, 355;… BGH, Urt. v. 22. April 1999 - IX ZR 364/98, aaO S. 1533;… Musielak/Ball, ZPO 5. Aufl. § 514 Rn. 8). - OLG Schleswig, 02.12.2005 - 10 U 10/05
Verfahrensrecht - Zur Prüfung des Berufungsgerichts bei zweitem Versäumnisurteil
Die Partei kann gerade nicht mehr darauf vertrauen, dass das Gericht in dem auf den Einspruch bestimmten Termin zur mündlichen Verhandlung die Zulässigkeit und Schlüssigkeit der Klage nunmehr anders beurteilen werde (vgl. BGH NJW 1999, 2599, 2600).Über die Frage, ob es für die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil auf die Rechtmäßigkeit des ersten Versäumnisurteils ankommt, hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden (vgl. BGH NJW 1999, 2599).
- KG, 18.10.1999 - 12 U 6654/98
Begründetheit der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil
ff) Das BAG (NZA 1994, 1102 = JZ 1995, 523) und nunmehr auch der BGH (MDR 1999, 1017) haben dagegen ausdrücklich entschieden, dass die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil nach § 513 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht auf die fehlende Schlüssigkeit der Klage in erster Instanz gestützt werden kann (so auch OLG Hamm NJW 1991, 1067 = VersR 1991, 1193;… Baumbach/Albers, ZPO, 57. Aufl., § 513 Rdn. 6;… MüKo-Rimmelspacher, ZPO, 513 Rdn. 18).Ferner findet die gegenteilige Auffassung im Gesetz keine Stütze (vgl. BGH MDR 1999, 1017, 1018 = NJW 1999, 2599).
- BGH, 05.03.2007 - II ZB 4/06
Verfahrensrecht - Einspruch gegen Versäumnisurteil
a) Ergeht gegen eine Partei, die gegen ein zu ihrem Nachteil erwirktes erstes Versäumnisurteil fristgerecht Einspruch eingelegt hat, wegen ihrer Säumnis im Einspruchstermin ein zweites Versäumnisurteil, so kann eine hiergegen eingelegte Berufung nicht darauf gestützt werden (vgl. § 514 Abs. 2 Satz 1 ZPO), dass das erste Versäumnisurteil nicht prozessordnungsgemäß zustande gekommen ist (BGHZ 141, 351, 355). - OLG Düsseldorf, 06.01.2011 - 24 U 89/10
Verfahrensrecht - Für Säumnisverfahren reicht eine allg. Säumnisbelehrung aus
Der Beklagte verkennt den dem Landgericht im Einspruchstermin auferlegten und den dazu im Berufungsrechtszug korrelierenden beschränkten Prüfungsumfang des § 514 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH NJW 1999, 2599 sub III.2 m. w. Nachw).Soweit sich der Beklagte im Übrigen auf eine erweiterte Prüfungsobliegenheit des Gerichts im Einspruchsverfahren u. a. auf die Entscheidung des OLG Schleswig (MDR 2007, 906) beruft, verkennt er den dort zur Beurteilung unterbreiteten Sachverhalt, der in entscheidender Weise von dem hier zu beurteilenden abweicht: Es ging dort um einen Einspruch nach Erlass eines Vollstreckungsbescheids (§ 700 Abs. 6 ZPO) und nicht, wie im Streitfall, nach Erlass eines ersten Versäumnisurteils (vgl. dazu BGH NJW 1999, 2599).
- BGH, 06.10.2011 - IX ZB 148/11
Verfahrensrecht - Wann ist Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil zulässig?
Sie kann auch nicht auf die fehlende Schlüssigkeit der Klage gestützt werden (BGH, Beschluss vom 6. Mai 1999 - V ZB 1/99, BGHZ 141, 351). - BGH, 06.10.2011 - IX ZB 149/11
Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde
Sie kann auch nicht auf die fehlende Schlüssigkeit der Klage gestützt werden (BGH, Beschluss vom 6. Mai 1999 - V ZB 1/99, BGHZ 141, 351). - OLG Schleswig, 30.01.2007 - 6 U 55/06
Beachtliche Rügen bei Berufung gegen 2. Versäumnisurteil
- LAG Hamm, 15.02.2007 - 17 Sa 1621/06
Berechnung der Dienstwohnungshöchstvergütung einer teilzeitbeschäftigten …
- VG Sigmaringen, 24.05.2007 - 8 K 911/04
Klage gegen Prüfungsentscheidung im Zweiten juristischen Staatsexamen
- OLG Köln, 22.09.2004 - 11 U 33/04
Verstoß des abgelehnten Richters gegen die Wartepflicht
- OLG Köln, 09.01.2007 - 3 U 158/05
Deckungsbeitragsausgleich für Mindermengen einer Bierbezugsverpflichtung als …
- BGH, 30.10.2002 - IV ZR 270/00
Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil im Wege eines zweiten …
- BGH, 01.03.2000 - XII ZB 8/00
Berufungsbegründung bei Berufung gegen zweites Versäumnisurteil
- OLG Hamm, 10.09.2001 - 8 U 180/00
Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil, durch das ein Einspruch gegen einen …
- LAG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 21 Sa 8/02
Versäumung der Einspruchsfrist nach Versäumnisurteil trotz unschlüssiger …
- LAG Baden-Württemberg, 18.07.2002 - 21 Sa 17/02
Wiedereinsetzungsgesuch wegen Nichterhalt eines niedergelegten Versäumnisurteils
- VerfGH Berlin, 19.09.2005 - VerfGH 115/02
- LG Kiel, 02.11.2011 - 5 O 150/11
- OLG Düsseldorf, 14.11.2011 - 24 U 125/11
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