Rechtsprechung
   BGH, 03.04.2001 - XI ZR 120/00   

"Ablöse" für Prostituierte

§ 767 ZPO i.V.m. §§ 795, 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO, keine Beweislastumkehr durch Errichtung einer vollstreckbaren notariellen Urkunde: Darlehensgeber muß als Gläubiger auch im Verfahren der Vollstreckungsgegenklage beweisen, daß das Darlehen ausgezahlt wurde (anders im Falle einer Vollstreckungsgegenklage gegen ein Urteil, da diesem Rechtskraft zukommt, § 322 ZPO);

§ 781 BGB, zur Abgrenzung eines kausalen Schuldanerkenntnisses und einer Schuldnererklärung als "Zeugnis gegen sich selbst" (welches durch jeden Gegenbeweis entkräftet werden kann, § 286 ZPO)

Volltextveröffentlichungen (15)

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Kurzfassungen/Presse (4)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    ZPO §§ 767, 794 Abs. 1 Nr. 5, 795
    Keine Beweislaständerung durch Nachweisverzicht für Klauselerteilung

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZPO §§ 767, 794 Abs. 1 Nr. 5, § 795
    Keine Beweislastumkehr für erfolgte Darlehenshingabe durch notarielle Unterwerfungserklärung des Schuldners

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

Besprechungen u.ä. (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 147, 203
  • NJW 2001, 2096
  • ZIP 2001, 873
  • MDR 2001, 894
  • DB 2001, 1932
  • WM 2001, 1035
  • BB 2001, 1327
  • DNotZ 2001, 793
  • JR 2002, 192
  • DB 2001, 1932 (Ls.)
  • BB 2001, 1327 (Ls.)
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Wird zitiert von ... (22)  

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 10 PA 118/05  

    Allein die Nichtanmeldung eines Rundfunkgerätes führt nicht dazu, dass die

    Denn eine solche Urkunde ist zunächst nur eine bloße Wissenserklärung, die ein - bloß formelles - Zeugnis des Ausstellers gegen sich selbst darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2001, - XI ZR 120/00 -, BGHZ 147, 203-211).

    Auch die Beweislast ist dem materiellen Recht zuzuordnen, da Beweislastregel und materieller Rechtssatz aufs engste miteinander verbunden sind (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2001, - XI ZR 120/00 -, BGHZ 147, 203-211).

    Deshalb hat ein Gläubiger die streitigen Entstehungsvoraussetzungen seines Anspruchs sogar dann zu beweisen, wenn sich der Schuldner wegen dieses Anspruchs in notarieller Urkunde der Zwangsvollstreckung unterworfen hat (BGH, Urteil vom 3. April 2001, - XI ZR 120/00 -, BGHZ 147, 203-211).

    Dieser ist bereits dann geführt, wenn die Überzeugung des Gerichts von der zu beweisenden Tatsache erschüttert wird; dass sie als unwahr erwiesen wird, ist nicht nötig (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2001, - XI ZR 120/00 -, BGHZ 147, 203-211).

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2007 - 16 U 227/06  

    Zulässige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung mit

    Ein Verstoß gegen § 11 Nr. 2 lit. a) AGBG ist hier jedenfalls deshalb nicht festzustellen, weil der Darlehensgläubiger die Beweislast für die erfolgte Hingabe eines Darlehens auch dann trägt, wenn der die Hingabe bestreitende Schuldner in notarieller Urkunde den Empfang als Darlehen bestätigt, sich der Zwangsvollstreckung unterworfen und dem Notar gestattet hat, eine vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde ohne den Nachweis der Fälligkeit des Darlehens zu erteilen (BGHZ 147, 203 = WM 2001, 1035; vgl. a. BGH, WM 2001, 2352, 2353).

    Sie ist nicht auf eine Änderung der materiellen Rechtslage gerichtet, hat keine materiell-rechtlichen Auswirkungen und bleibt deshalb von einer Unwirksamkeit des mitbeurkundeten materiellen Rechtsgeschäftes unberührt (BGHZ 147, 203, 209 = WM 2001, 1035 m. w. Nachw.).

    Nichts spricht dafür, dass die Parteien mit dem in Rede stehenden Nachweisverzicht zugleich eine Beweislastverteilung im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage präjudizieren wollten (vgl. BGHZ 147, 203, 211 = WM 2001, 1035).

  • BGH, 27.09.2001 - VII ZR 388/00  

    Vollstreckungsunterwerfungsklausel und AGB-Gesetz

    Sie läßt die Beweislastverteilung unberührt (BGH, Urteil vom 3. April 2001 - XI ZR 120/00, NJW 2001, 2096).
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  • BGH, 22.07.2008 - XI ZR 389/07  

    Zwangsvollstreckung - Zurückgewährung von vollstreckbarem Schuldversprechen

    Der Nachweisverzicht bezieht sich nur auf das Klauselerteilungsverfahren nach §§ 724 ff. ZPO und dient damit lediglich der Vereinfachung des Nachweises der problemlos gegebenen Vollstreckungsvoraussetzungen, die sonst in einer oft nicht praktikablen Weise nach § 726 Abs. 1 ZPO durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden gegenüber dem Notar nachgewiesen werden müssten (BGHZ 147, 203, 210 f.).
  • OLG Koblenz, 07.02.2002 - 5 U 662/00  

    Bankenrecht - Haftung der finanzierenden Bank für Fehlverhalten der Vertreiber

    Sie lasse die Beweislastverteilung unberührt (WM 2001, 2353; WM 2001, 1035 = NJW 2001, 2096).
  • OLG Brandenburg, 18.04.2007 - 4 U 102/06  

    Darlehensvertrag: Verpflichtung zur Rückzahlung des einer Schwiegertochter zur

    Dass die zu beweisende Tatsache als unwahr erwiesen wird oder sich auch nur eine zwingende Schlussfolgerung gegen sie ergibt, ist nicht erforderlich (BGH, a.a.O., juris Rn. 8; v. 28.09.1987, II ZR 35/87 juris Rn. 12, v. 03.04.2001, XI ZR 120/00, juris Rn. 27).

    Derartige besondere Umstände sind nach der Rechtsprechung z.B. gegeben, wenn feststeht, dass es neben der streitgegenständlichen Urkunde weitere schriftliche Darlehensverträge gibt, denen aber unstreitig keine entsprechende Auszahlung eines Darlehensbetrages zugrunde lag (BGH, v. 03.04.2001, XI ZR 120/00, juris Rn. 10; OLG Köln, WM 1998, 1682 ff (1683)).

  • OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 3 U 171/07  

    Darlehensvertrag: Erklärung über den Empfang des Darlehensbetrages in einer

    Weil der Sinn eines Schuldanerkenntnisses darin liegt, ein Schuldverhältnis ganz oder teilweise dem Streit oder der Ungewissheit der Parteien zu entziehen, bedarf es regelmäßig eines entsprechenden Anlasses, um den Schluss auf ein derartiges Rechtsgeschäft zu rechtfertigen (BGH NJW 2001, 2096; BGHZ 66, 250, 255).

    Es ist nicht nötig, dass sie als unwahr erwiesen wird (BGH NJW 2001, 2096).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2009 - 3 O 444/08  

    Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe; Pflicht zur Entrichtung

    Denn den Beweis darüber, dass die in der "Anmeldung von Rundfunkempfangsgeräten" enthaltenen Erklärungen abgegeben worden sind, erbringen sowohl die öffentliche Urkunde als auch die Privaturkunde (Nds.OVG, Beschl. v. 30.11.2005, a.a.O.; vgl. insbes. auch BGH, Urt. v. 03.04.2001 - XI ZR 120/00 -, BGHZ 147, 203 ff.).

    Dies bedeutet aber nicht, dass der durch die Urkunde gesetzte Rechtsschein bzw. die durch die Erklärung indizierte Tatsache (Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes) nicht erschüttert oder im Einzelfall sogar durch einen geeigneten Beweis widerlegt werden könnte (OVG NRW, Beschl. v. 09.09.2004, a.a.O.; Nds.OVG, Beschl. v. 30.11.2005, a.a.O.; vgl. auch BGH, Urt. v. 03.04.2001, NJW 2001, 2096 (2099)).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.2008 - 2 S 1084/07  

    Beweiskraft einer Erklärung zur Rundfunkteilnahme

    Das beurkundete "Zeugnis des Erklärenden gegen sich selbst" kann danach durch jeden Gegenbeweis entkräftet werden, wobei dieser bereits dann geführt ist, wenn die Überzeugung des Gerichts von der zu beweisenden Tatsache (hier also der inhaltlichen Richtigkeit der betreffenden Erklärung) erschüttert wird; dass sie als unwahr erwiesen wird, ist dagegen nicht erforderlich (vgl. auch zum Ganzen Lampert, NVwZ 2000, 640; ferner BGH, Urteil vom 3.4.2001, BGHZ 147, 203 ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 - Juris).
  • KG, 28.06.2007 - 2 U 37/05  

    Zwangsvollstreckung: Schiedsfähigkeit eines Anspruchs auf Klauselerteilung;

    Bei dem Klauselerteilungsverfahren nach den §§ 724 ff ZPO handelt es sich um eine dem Vollstreckungsverfahren vorgeschaltete formelle Prüfung des Bestands und der Vollstreckbarkeit des Titels (vgl. BGHZ 147, 203 ff = NJW 2001, 2096, 2098; WM 1976, 687, 688).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2010 - 11 Sa 496/09  

    Tariflicher Verfall von Erstattungsansprüchen der Arbeitgeberin für im Ausland

  • BGH, 16.07.2008 - IV ZR 309/07  

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage

  • OLG Jena, 12.06.2001 - 5 U 1382/00  

    Altforderungen der Staatsbank der ehemaligen DDR

  • OLG Köln, 22.12.2004 - 11 U 113/02  

    Beweiskraft einer Quittung; Missbrauch der Vertretungsmacht des Geschäftsführers

  • BGH, 28.03.2007 - IV ZR 328/06  

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übergehen relevanter Beweisangebote

  • BGH, 11.03.2010 - V ZA 17/09  

    Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfeantrag für Rechtsbeschwerde zurückgewiesen

  • OLG Saarbrücken, 09.02.2010 - 4 U 388/09  

    Erschütterung der Beweiskraft einer Zahlungsquittung

  • OLG Düsseldorf, 19.11.2010 - 17 U 15/07  

    Wirksamkeit einer Treuhandvollmacht; Wirksamkeit abgeschlossener

  • OLG Brandenburg, 30.08.2006 - 3 U 210/05  

    Rückzahlungsanspruch bzgl. eines Geldbetrages bei Vorliegen einer

  • LG Hildesheim, 28.10.2008 - 10 O 95/08  

    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung: Mehrfache Abtretung einer

  • OLG Frankfurt, 25.01.2011 - 10 U 152/09  

    Bauvertrag - Zur Beweiskraft von Wiegekarten; Beweislastverteilung

  • OLG Koblenz, 30.08.2001 - 5 U 1675/00  
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