Rechtsprechung
| BGH, 07.06.2000 - 2 StR 135/00 |
"Abreibung" mit Elektroschocker
§§ 20, 21 StGB, vorsätzliche "actio libera in causa": maßgeblich ist bei Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB) die Schuldfähigkeit im Zeitpunkt des Tatentschlusses (§ 22 StGB), wenn dieser alle Merkmale der später verwirklichten Tat umfaßte;
Änderung der "actio libera in causa"-Rechtsprechung (durch BGH, «überfahrene Grenzbeamte») gilt nur für Verkehrsstraftaten
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 21 StGB; § 20 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG
Verminderte Schuldfähigkeit; Fortwährende Geltung der Grundsätze der actio libera in causa - lexetius.com
- bundesgerichtshof.de
- Alpmann Schmidt
StGB § 21
- openjur.de
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Beginnt der Täter mit dem Alkoholgenuß erst nachdem er den Tatentschluss gefaßt hat, ist nach den Grundsätzen der actio libera in causa eine zur Tatzeit möglicherweise gegebene Einschränkung der Steuerungsfähigkeit ohne Bedeutung
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
Die sog. actio libera in causa
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
StGB § 21
Actio libera in causa
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 2000, 584
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04
Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern
So hat nach den Grundsätzen der - im Rahmen des § 21 StGB unproblematisch anwendbaren (…vgl. Lenckner/Perron aaO § 21 Rdn. 11 m.w.N.) - actio libera in causa eine Strafmilderung regelmäßig auszuscheiden, wenn sich die Vorstellung des Täters in nicht berauschtem Zustand schon auf eine bestimmte Tat bezogen hat (vgl. BGHR StGB § 20 actio libera in causa 3; § 21 Strafrahmenverschiebung 22; BGH NStZ 1999, 448).Wurde der Tatentschluß zu einer Zeit gefaßt, in der eine erhebliche Beeinträchtigung des Hemmungsvermögens noch nicht vorlag, wird deshalb zumeist für eine Strafrahmenverschiebung gemäß §§ 21, 49 Abs. 1 StGB kein Raum sein (vgl. BGHSt 34, 29, 33; BGH, Beschluß vom 15. April 1999 - 4 StR 93/99, zitiert bei Detter NStZ 1999, 495; BGHR StGB § 20 actio libera in causa 3).
Hierfür reichen indes die bisherigen Feststellungen nicht aus, zumal angesichts des sich über mehrere Stunden hinziehenden Tatgeschehens; es bleibt nämlich unklar, ob der Angeklagte G, als er den Entschluß faßte, das Opfer zu mißhandeln, bereits in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt war oder nicht (vgl. BGHR StGB § 20 actio libera in causa 3).
- BGH, 06.11.2001 - 5 StR 292/01
Fortgeltung der actio libera in causa; Brandstiftung; Strafrahmenverschiebung …
Waren die Angeklagten bereits zu einem Zeitpunkt zur Tat entschlossen, bevor sie infolge ihres erheblichen Alkoholkonsums in einen Zustand gerieten, in dem jeweils nicht ausschließbar die Voraussetzungen des § 21 StGB gegeben waren, hat der Tatrichter bei der Strafzumessung zu prüfen, ob die Angeklagten trotz möglichen Restalkohols für die Ausführung der Tat nach den Grundsätzen der actio libera in causa voll verantwortlich waren (vgl. BGHR StGB § 20 - actio libera in causa 3; BGH NStZ 1999, 448 f.).Bei dieser Sachlage hätte der Tatrichter bei der Strafzumessung prüfen müssen, ob die Angeklagten trotz möglichen Restalkohols für die Ausführung der Tat nach den Grundsätzen der actio libera in causa voll verantwortlich waren (vgl. BGHR StGB § 20 - actio libera in causa 3; BGH NStZ 1999, 448 f.).
- BGH, 25.06.2008 - 2 StR 226/08
Actio libera in causa (Diebstahl; Hehlerei; räuberischer Diebstahl; gezielter …
Eine Einschränkung der Verantwortlichkeit zur Tatzeit wäre jedenfalls nach den Grundsätzen der actio libera in causa (…vgl. dazu Fischer StGB 55. Aufl. § 20 Rdn. 49 ff.) ohne Bedeutung (vgl. BGH NStZ 1999, 448; 2000, 584; 2002, 31; 2003, 535).
- BGH, 17.06.2010 - 4 StR 47/10
Verminderte Schuldfähigkeit (Tilidin-Abhängigkeit; BtM-Auswirkungen; Ausschluss …
Eine Einschränkung der Verantwortlichkeit zur Tatzeit ist dann aber nach den Grundsätzen der actio libera in causa ohne Bedeutung, da die Angeklagten durch die Verabredung und Planung der später ausgeführten Straftat in uneingeschränkt schuldfähigem Zustand die entscheidende Ursache für die Ausführung gesetzt haben (vgl. BGH, Urteile vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 33; und vom 7. Juni 2000 - 2 StR 135/00;… vgl. auch Lenckner/Perron, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 21 Rn. 11 m.w.N.). - OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 166/07
Alkoholbedingt erheblich verminderte Schuldfähigkeit; Versagung einer …
c) dass nach den Grundsätzen der hier ersichtlich nicht vorliegenden actio libera in causa eine Strafmilderung regelmäßig auszuscheidet, wenn sich die Vorstellung des Täters in nicht berauschtem Zustand schon auf eine bestimmte Tat bezogen hat (vgl. BGHR StGB § 20 actio libera in causa 3; § 21 Strafrahmenverschiebung 22; BGH NStZ 1999, 448; BGH, EBE/BGH 2004, 316, 318), versteht sich von selbst und entspricht schon früherer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
