Rechtsprechung
   BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00   

"Anklageschrift enthält offensichtlich einen Fehler"

§§ 151, 155 Abs. 1, 264 Abs. 1 StPO, das Gericht darf nicht - auch nicht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft (vgl. § 156 StPO) - von einem anderen als dem in der Anklage angegebenen Tatzeitraum ausgehen, zur Auslegungsfähigkeit der Anklageschrift, bei Fehlen einer wirksamen Anklage muß das Rechtsmittelgericht das Verfahren einstellen, kein Vorrang des Freispruchs auch bei "Freispruchreife"

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 264 StPO; § 266 StPO
    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach Zulassung der Anklage; In dubio pro reo; Zweifelsgrundsatz; Nicht erschöpfende Aburteilung von der Anklage umfaßter Taten; Tatkonkretisierung in der schriftlichen Anklage (Tatzeitraum); Nachtragsanklage; Grundsatz des "Vorrangs des Freispruchs vor der Einstellung"; Anhängigkeit

  • lexetius.com

    StPO § 264

  • bundesgerichtshof.de
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Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de , S. 48 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 264 StPO
    Gegenstand der Urteilsfindung/Auslegung der Anklageschrift

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de , S. 48 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 264 StPO
    Gegenstand der Urteilsfindung/Auslegung der Anklageschrift

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 46, 130
  • NJW 2000, 3293
  • StV 2002, 642
  • JR 2001, 421



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Wird zitiert von ... (35)  

  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09  

    Verwerfung der Revision als unbegründet.

    Bei der Prüfung, ob die Anklage die gebotene Umgrenzung leistet, dürfen die Ausführungen im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen zur Ergänzung und Auslegung des Anklagesatzes herangezogen werden ( BGHSt 46, 130, 134; BGH NStZ 2001, 656, 657; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 24).

    Das Urteil des Landgerichts ist, soweit es den Angeklagten J. betrifft, im Fall B.II.3 der Urteilsgründe aufzuheben und das Verfahren insoweit einzustellen (vgl. dazu BGHSt 46, 130, 135 f.), da diese abgeurteilte Tat in Bezug auf diesen Angeklagten nicht Gegenstand der zugelassenen Anklage ist.

    b) Zwar dürfen bei der Prüfung, ob die Anklage die gebotene Umgrenzung leistet, die Ausführungen im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen zur Ergänzung und Auslegung des Anklagesatzes herangezogen werden ( BGHSt 46, 130, 134; BGH NStZ 2001, 656, 657; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 24; Schneider in KK 6. Aufl. § 200 Rdn. 30; BeckOK-StPO/Ritscher § 200 Rdn. 19 jew. m.w.N.).

  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04  

    Strafrecht - Nachträgliche Anerkennungsprämie für AG-Vorstandsmitglied: Untreue?

    Das Einstellungsurteil geht im Falle fehlender Anklage einer Aufrechterhaltung des Freispruchs vor (vgl. BGHSt 46, 130, 135 ff.; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 260 Rdn. 44 f.), so dass es keiner Erörterung bedarf, ob die Freisprüche rechtlicher Nachprüfung standhalten würden.
  • KG, 23.03.2005 - 1 Ss 356/03  

    Verfahrenseinstellung bei Verurteilung wegen anderer als der angeklagten Taten

    a) Die Anklage stellt, wie die Bestimmungen der §§ 151, 155 Abs. 1, 264 Abs. 1 StPO zeigen, die Grundlage und unabdingbare Voraussetzung für das gerichtliche Verfahren insgesamt dar (vgl. BGHSt 46, 130, 137).

    Eine Fallgestaltung, bei der die Veränderung des Tatzeitraumes oder des Tatzeitpunkts die Identität zwischen Anklage und abgeurteilter Tat im Einzelfall nicht aufhebt (vgl. BGHSt 46, 130, 133 m.w.Nachw.), liegt nicht vor.

    Funktionelle Mängel der Anklageschrift, die durch eine entsprechende Klarstellung noch in der Hauptverhandlung in zulässiger Weise hätten behoben werden können (vgl. BGHSt 46, 130, 133), sind hier nicht gegeben.

    Über eine Sache, die beim Tatgericht nicht anhängig geworden ist, kann und darf auch das Rechtsmittelgericht nicht in der Sache selbst entscheiden (vgl. BGHSt 46, 130, 137).

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  • KG, 23.03.2005 - 4) 1 Ss 356/03  
    a) Die Anklage stellt, wie die Bestimmungen der §§ 151, 155 Abs. 1, 264 Abs. 1 StPO zeigen, die Grundlage und unabdingbare Voraussetzung für das gerichtliche Verfahren insgesamt dar (vgl. BGHSt 46, 130, 137).

    Eine Fallgestaltung, bei der die Veränderung des Tatzeitraumes oder des Tatzeitpunkts die Identität zwischen Anklage und abgeurteilter Tat im Einzelfall nicht aufhebt (vgl. BGHSt 46, 130, 133 m.w.Nachw.), liegt nicht vor.

    Funktionelle Mängel der Anklageschrift, die durch eine entsprechende Klarstellung noch in der Hauptverhandlung in zulässiger Weise hätten behoben werden können (vgl. BGHSt 46, 130, 133), sind hier nicht gegeben.

    Über eine Sache, die beim Tatgericht nicht anhängig geworden ist, kann und darf auch das Rechtsmittelgericht nicht in der Sache selbst entscheiden (vgl. BGHSt 46, 130, 137).

  • BGH, 21.01.2010 - 4 StR 407/09  

    Verfahrenseinstellung wegen einer mangelnden wirksamen Anklageerhebung (Tat im

    Eine Veränderung des Tatzeitraums hebt die Identität zwischen Anklage und abgeurteilter Tat nicht zwingend auf (vgl. BGHSt 46, 130, 133; BGH NStZ-RR 2006, 316, 317 jeweils m.w.N.).

    Allerdings braucht eine Veränderung des Tatzeitraums die Identität zwischen Anklage und abgeurteilter Tat nicht aufzuheben (vgl. BGHSt 46, 130, 133; BGH NStZ-RR 2006, 316, 317 jeweils m.w.N.).

    Allein der Umstand, dass die Kokainverkäufe ohne weitere nähere Zuordnung in zwei verschiedenen Wohnungen stattfanden, genügt hierfür nicht (vgl. auch BGHSt 46, 130, 133 f.).

  • OLG Celle, 19.07.2011 - 1 Ws 271/11  

    Anklage, Umgrenzungsfunktion, Schätzung

    Zur Verdeutlichung und ergänzenden Erläuterung des Anklagesatzes darf deshalb auf das wesentliche Ermittlungsergebnis zurückgegriffen werden (BGHSt 46, 130, 134; BGH NStZ 2001, 656, 657).

    Der Vorsitzende gibt die Anklage an die Staatsanwaltschaft mit der Anregung der Nachbesserung zurück; lehnt die Staatsanwaltschaft dies ab, ist die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen (BGH JR 2001, 421, 422; KK-Schneider aaO § 200 Rn. 31).

    Erst, wenn die Staatsanwaltschaft eine Nachbesserung endgültig verweigert, besteht Anlass, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen (BGH JR 2001, 421, 422; KK-Schneider aaO Rn. 31).

  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02  

    Strafrecht - Strafbarkeit eines Bauinvestors wegen Untreue

    Insoweit darf auch auf das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen zur Verdeutlichung und ergänzenden Erläuterung des Anklagesatzes zurückgegriffen werden (vgl. BGHSt 46, 130, 134; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 12 - jew. m. w. N.; BGH NStZ 2001, 656, 657).
  • BGH, 13.11.2003 - 3 StR 359/03  

    Kognitionspflicht hinsichtlich der angeklagten Tat (Bezeichnung; Identität;

    Sie ist aber nur dann unschädlich, wenn die in der Anklage beschriebene prozessuale Tat unabhängig von der Tatzeit nach anderen Merkmalen ausreichend individualisiert bleibt (vgl. BGHSt 46, 130, 133; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 8 und 19).

    Sie ist aber nur dann unschädlich, wenn die in der Anklage beschriebene prozessuale Tat unabhängig von der Tatzeit nach anderen Merkmalen ausreichend individualisiert ist (vgl. BGHSt 46, 130, 133; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 8 und 19).

  • BGH, 09.11.2011 - 1 StR 302/11  

    Zuständigkeit des Revisionsgerichts; Kognitionspflicht des Gerichts

    Jedenfalls werden sämtliche relevanten Vorgänge schon im konkreten Anklagesatz in deutscher Sprache unmissverständlich klar erläutert, so dass keiner der - bezüglich der vom Landgericht festgestellten Taten im Übrigen geständigen - Angeklagten über die Art der in Rede stehenden wirtschaftlichen Vorgänge und über die vor diesem Hintergrund erhobenen Vorwürfe im Zweifel und in seiner Verteidigung beeinträchtigt sein konnte (zu diesem Gesichtspunkt BGH, Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00 = BGHSt 46, 130, 134).
  • OLG München, 18.05.2006 - 6 St 1/06  

    Zuwiderhandlung gegen Vereinigungsverbot

    Die Anklage wird insofern daher ihrer Umgrenzungsfunktion (hierzu KK/Tolksdorf aaO § 200 Rn. 30 ff.) nicht gerecht, die es erfordert, dass die Verfahrensbeteiligten, namentlich der Angeklagte zum Zwecke seiner Verteidigung, der Anklageschrift zweifelsfrei entnehmen können, auf welche tatsächlichen Vorgänge sich die Hauptverhandlung und die Urteilsfindung gemäß §§ 155, 264 StPO beziehen soll (vgl. BGHSt 46, 130/134).

    Dabei hat der Senat - wie auch im Übrigen - bedacht, dass zur Verdeutlichung und ergänzenden Erläuterung des Anklagesatzes zwar auf das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen zurückgegriffen werden kann, dass es dem zur Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gericht, auch dem nach Beschwerdegrundsätzen entscheidenden Senat, jedoch schon wegen der Funktion der Anklage im Strafverfahren verwehrt ist, eine nach § 200 Abs. 1 S. 1 StPO gebotene Konkretisierung des Tatvorwurfs - bezogen auf die prozessuale Tat - durch den Rückgriff auf den sonstigen Akteninhalt selbst vorzunehmen (BGHSt 46, 130/134).

  • BGH, 19.02.2008 - 1 StR 596/07  

    Anforderungen an den Anklagesatz bei einer Vielzahl anzuklagender gleichartiger

  • OLG München, 17.06.2008 - 5St RR 28/08  
  • OLG Jena, 13.09.2011 - 1 Ws 413/11  

    Strafverfahrensrecht, Anklage, Umgrenzungsfunktion, Tat, hinreichende

  • BGH, 20.09.2000 - 3 StR 88/00  

    Urteil gegen Anlagebetrüger rechtskräftig

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07  

    Zur Anwendung des Ordnungswidrigkeitengesetzes bei Schwarzarbeit

  • BGH, 22.08.2001 - 5 StR 431/00  

    Aufklärungsrüge; Verfahrenshindernis ne bis in idem; Faires Verfahren;

  • OLG Frankfurt, 16.01.2001 - 2 Ss 400/00  

    Begriff der prozessualen Tat im Steuerstrafrecht

  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 55/02  

    Verfahrenshindernis (wirksame Anklage); Begriff der Tat im prozessualen Sinne

  • BGH, 05.11.2002 - 1 StR 254/02  

    Wirksame Anklage (Konkretisierungs- und Umgrenzungsanforderungen;

  • BGH, 22.06.2006 - 3 StR 79/06  

    Tat im prozessualen Sinn (Identität; Nämlichkeit; unverwechselbares Geschehen;

  • BGH, 02.09.2009 - 1 StR 260/09  

    Anforderungen des § 200 Abs. 1 S. 1 Strafprozessordnung ( StPO ) i.R.e.

  • BGH, 11.02.2010 - 4 StR 433/09  

    Anforderungen an die Darstellung eines Freispruchs; Kognitionspflicht des

  • BGH, 13.01.2004 - 1 StR 517/03  

    Hinweispflicht (unzulässige Einschränkung der Verteidigungsmöglichkeiten durch

  • OLG Oldenburg, 15.08.2006 - Ss 247/06  

    Erhebung der öffentlichen Klage durch Strafbefehl: Aburteilung eines im

  • OLG Celle, 22.02.2007 - 32 Ss 20/07  

    Revisionsverfahren: Einstellung wegen eines bereits bei der tatrichterlichen

  • BGH, 17.11.2009 - 3 ARs 16/09  

    Anfrageverfahren; Serienstraftaten; konkreter Anklagesatz (Verlesung);

  • BGH, 08.12.2009 - 4 ARs 17/09  

    Anfrageverfahren zur Abfassung des konkreten Anklagesatzes im Fall der Anklage

  • BGH, 16.09.2004 - 1 StR 212/04  

    Verfahrenshindernis der fehlenden Anklage (keine Zurückweisung; Einstellung).

  • OLG Hamm, 13.12.2007 - 3 Ss 430/07  

    prozessuale Tat

  • OLG Oldenburg, 10.02.2011 - 1 Ss 13/11  

    Strafverfahren: Eröffnung des Hauptverfahrens bei Unklarheit über die Anzahl der

  • OLG Hamm, 06.05.2004 - 3 Ss 62/04  

    Anklage; Umgrenzungsfunktion, Informationsfunktion; Btm-Verfahren;

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2003 - 2 Ss 124/03  
  • KG, 13.02.2002 - 1 Ss 25/02 3/02)  
  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 152/11  

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 148/11  

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

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