Rechtsprechung
   BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95; 1 BvR 559/95; 1 BvR 457/96   

"Anrechnungsmethode"

Art. 6 Abs. 1, 3 Abs. 2 GG, §§ 1577, 1578 BGB, Verfassungswidrigkeit der bislang von den Familiengerichten angewandten "Anrechnungsmethode" bei der Bestimmung des nachehelichen Ehegattenunterhalts: Kindererziehung und Haushaltsführung stehen gleichrangig neben der Beschaffung des Einkommens (Hinweis: die "Anrechnungsmethode" ist vom BGH bereits in der Entscheidung «Familienarbeit der Ehefrau» aufgegeben worden)

Volltextveröffentlichungen (9)

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Kurzfassungen/Presse (9)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Berechnung des nachehelichen Ehegattenunterhalts

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Berechnung des nachehelichen Ehegattenunterhalts

  • meyer-koering.de (Zusammenfassung)

    Zur Gleichwertigkeit von Familien- und Erwerbsarbeit bei der Unterhaltsberechnung

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  • Kanzlei Prof. Schweizer (Pressemitteilung)

    Zur Berechnung des nachehelichen Ehegattenunterhalts [Ehe- und Familienrecht // nachehelicher Unterhalt]

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Unterhaltsrechte von Geschiedenen // Anrechnung von Einkommen nach Scheidung ist unzulässig

  • Beck-Ticker (Kurzmitteilung)

    Erwerbstätigkeit nach der Scheidung darf nicht bedarfsmindernd angerechnet werden

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Berechnung des nachehelichen Ehegattenunterhalts

  • lifeandlaw.de (Pressemitteilung)

    Zur Berechnung des nachehelichen Ehegattenunterhalts

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Zur Berechnung des nachehelichen Ehegattenunterhalts

Verfahrensgang

  • OLG Karlsruhe, 30.11.1994 - 16 UF 201/93
  • OLG Stuttgart, 31.01.1995 - 18 UF 361/94
  • OLG Karlsruhe, 19.01.1996 - 20 UF 8/95
  • BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95; 1 BvR 559/95; 1 BvR 457/96

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 105, 1
  • NJW 2002, 1185
  • FamRZ 2002, 527
  • FamRZ 2002, 733 (Ls.)
  • JR 2003, 237
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Wird zitiert von ... (55)  

  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02  

    Familienrecht - Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in anderem Zusammenhang verdeutlicht, daß Leistungen, die Ehegatten im gemeinsamen Unterhaltsverband für die eheliche Gemeinschaft erbringen, unabhängig von ihrer ökonomischen Bewertung gleichgewichtig sind und daß deshalb beide Ehegatten grundsätzlich auch Anspruch auf gleiche Teilhabe am gemeinsam Erwirtschafteten haben (BVerfG FamRZ 2002, 527, 529).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01  

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

    Wie sie diese Pflichten wahrnehmen und untereinander aufteilen, liegt grundsätzlich in der gleichberechtigten Entscheidung beider Elternteile (vgl. BVerfGE 39, 169 ; 48, 327 ; 99, 216 ; 105, 1 ).

    Widmet sich ein Elternteil der Kinderbetreuung, während der andere für den Barunterhalt des Kindes aufkommt, sind beide dem Kind gegenüber in Erfüllung der Elternverantwortung erbrachten Leistungen gleichwertig (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 66, 84 ; 79, 106 ; 105, 1 ).

  • BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02  

    Familienrecht - Nachrangigkeit von Unterhaltsansprüchen

    Auch der zeitweilige Verzicht eines Ehegatten auf Erwerbstätigkeit, um die Haushaltsführung oder die Kindererziehung zu übernehmen, prägt also die ehelichen Verhältnisse, wie die vorher ausgeübte Berufstätigkeit und die danach wieder aufgenommene oder angestrebte Erwerbstätigkeit (BVerfGE 105, 1, 11 f. = FamRZ 2002, 527, 529; vgl. auch Senatsurteile vom 5. Mai 2004 - XII ZR 10/03 - FamRZ 2004, 1170 und - XII ZR 132/02 - FamRZ 2004, 1173).

    Schon damit hatte der Senat seine frühere Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 1998 - XII ZR 117/96 - FamRZ 1998, 1501 m.w.N.) aufgegeben, wonach Einkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit die ehelichen Lebensverhältnisse grundsätzlich nicht nachhaltig prägen können, weil der Unterhaltsberechtigte diese Tätigkeit jederzeit wieder aufgeben kann (zur Kritik an der früheren Rechtsprechung vgl. Scholz FamRZ 2002, 733, 734).

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