Rechtsprechung
| BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95; 1 BvR 559/95; 1 BvR 457/96 |
"Anrechnungsmethode"
Art. 6 Abs. 1, 3 Abs. 2 GG, §§ 1577, 1578 BGB, Verfassungswidrigkeit der bislang von den Familiengerichten angewandten "Anrechnungsmethode" bei der Bestimmung des nachehelichen Ehegattenunterhalts: Kindererziehung und Haushaltsführung stehen gleichrangig neben der Beschaffung des Einkommens (Hinweis: die "Anrechnungsmethode" ist vom BGH bereits in der Entscheidung «Familienarbeit der Ehefrau» aufgegeben worden)
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- DFR
Familienarbeit
- IWW
- Bundesverfassungsgericht
- NWB SteuerXpert START
- RA Kotz
Erwerbstätigkeit nach der Scheidung darf nicht bedarfsmindernd angerechnet werden!
- jurathek.de
Gleichwertigkeit von Familien- und Erwerbsarbeit bei der Bemessung nachehelichen Unterhalts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 6 Abs 1 Art. 3 Abs. 2
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (9)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Zur Berechnung des nachehelichen Ehegattenunterhalts
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zur Berechnung des nachehelichen Ehegattenunterhalts
- meyer-koering.de (Zusammenfassung)
Zur Gleichwertigkeit von Familien- und Erwerbsarbeit bei der Unterhaltsberechnung
- Kanzlei Prof. Schweizer (Pressemitteilung)
Zur Berechnung des nachehelichen Ehegattenunterhalts [Ehe- und Familienrecht // nachehelicher Unterhalt]
- 123recht.net (Kurzinformation)
Unterhaltsrechte von Geschiedenen // Anrechnung von Einkommen nach Scheidung ist unzulässig
- Beck-Ticker (Kurzmitteilung)
Erwerbstätigkeit nach der Scheidung darf nicht bedarfsmindernd angerechnet werden
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Berechnung des nachehelichen Ehegattenunterhalts
- lifeandlaw.de (Pressemitteilung)
Zur Berechnung des nachehelichen Ehegattenunterhalts
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Zur Berechnung des nachehelichen Ehegattenunterhalts
Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 30.11.1994 - 16 UF 201/93
- OLG Stuttgart, 31.01.1995 - 18 UF 361/94
- OLG Karlsruhe, 19.01.1996 - 20 UF 8/95
- BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95; 1 BvR 559/95; 1 BvR 457/96
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 105, 1
- NJW 2002, 1185
- FamRZ 2002, 527
- FamRZ 2002, 733 (Ls.)
- JR 2003, 237
Wird zitiert von ... (55)
- BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02
Familienrecht - Inhaltskontrolle von Eheverträgen
Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in anderem Zusammenhang verdeutlicht, daß Leistungen, die Ehegatten im gemeinsamen Unterhaltsverband für die eheliche Gemeinschaft erbringen, unabhängig von ihrer ökonomischen Bewertung gleichgewichtig sind und daß deshalb beide Ehegatten grundsätzlich auch Anspruch auf gleiche Teilhabe am gemeinsam Erwirtschafteten haben (BVerfG FamRZ 2002, 527, 529). - BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01
Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB …
Wie sie diese Pflichten wahrnehmen und untereinander aufteilen, liegt grundsätzlich in der gleichberechtigten Entscheidung beider Elternteile (vgl. BVerfGE 39, 169 ; 48, 327 ; 99, 216 ; 105, 1 ).Widmet sich ein Elternteil der Kinderbetreuung, während der andere für den Barunterhalt des Kindes aufkommt, sind beide dem Kind gegenüber in Erfüllung der Elternverantwortung erbrachten Leistungen gleichwertig (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 66, 84 ; 79, 106 ; 105, 1 ).
- BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02
Familienrecht - Nachrangigkeit von Unterhaltsansprüchen
Auch der zeitweilige Verzicht eines Ehegatten auf Erwerbstätigkeit, um die Haushaltsführung oder die Kindererziehung zu übernehmen, prägt also die ehelichen Verhältnisse, wie die vorher ausgeübte Berufstätigkeit und die danach wieder aufgenommene oder angestrebte Erwerbstätigkeit (BVerfGE 105, 1, 11 f. = FamRZ 2002, 527, 529; vgl. auch Senatsurteile vom 5. Mai 2004 - XII ZR 10/03 - FamRZ 2004, 1170 und - XII ZR 132/02 - FamRZ 2004, 1173).Schon damit hatte der Senat seine frühere Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 1998 - XII ZR 117/96 - FamRZ 1998, 1501 m.w.N.) aufgegeben, wonach Einkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit die ehelichen Lebensverhältnisse grundsätzlich nicht nachhaltig prägen können, weil der Unterhaltsberechtigte diese Tätigkeit jederzeit wieder aufgeben kann (zur Kritik an der früheren Rechtsprechung vgl. Scholz FamRZ 2002, 733, 734).
- BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10
Neue Rechtsprechung zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts unter Anwendung …
Aus dieser Gleichwertigkeit folgt, dass beide Ehegatten grundsätzlich Anspruch auf gleiche Teilhabe am gemeinsam Erwirtschafteten haben, das ihnen grundsätzlich zu gleichen Teilen zuzuordnen ist (vgl. BverfGE 105, 1 [10 ff.]).Dieses Unterhaltsmaß steht in Einklang mit dem verfassungsrechtlichen Gebot gleicher Teilhabe geschiedener Ehegatten am gemeinsam Erwirtschafteten (vgl. BverfGE 105, 1 [12]) sowie der nach der Scheidung fortwirkenden Verantwortung der Eheleute füreinander (vgl. BverfGE 57, 361 [380]), die dann zum Tragen kommt, wenn ein geschiedener Ehegatte in gesetzlich bestimmten Bedarfslagen außerstande ist, für sich selbst zu sorgen.
- BGH, 07.12.2011 - XII ZR 151/09
Familienrecht - Eheliche Lebensverhältnisse im Sinne von § 1578 I S. 1 BGB
Die Einkünfte aus einer nachehelich aufgenommenen Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten sind als Surrogat der Haushaltstätigkeit und Kindererziehung während der Ehe zu behandeln und somit ebenfalls bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen zu berücksichtigen (Senatsurteil BGHZ 148, 105 = FamRZ 2001, 986, 988 ff.; BVerfGE 105, 1 = FamRZ 2002, 527).Entsprechend ist den geschiedenen Ehegatten bei der Unterhaltsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen das Einkommen, das den Lebensstandard ihrer Ehe geprägt hat, grundsätzlich hälftig zuzuordnen, unabhängig davon, ob es nur von einem oder von beiden Ehegatten erzielt wird (…BVerfG FamRZ 2011, 437 Rn. 46; BVerfGE 105, 1, 12 = FamRZ 2002, 527 und BVerfGE 63, 88, 109 = FamRZ 1983, 342; so auch Gerhardt/Gutdeutsch FamRZ 2011, 597 und Graba FF 2011, 102, 105).
- BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99
Alterssicherung der Landwirte
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, dass die Hausarbeit ein gleichwertiger und nicht ergänzungsbedürftiger Beitrag zum Gesamtunterhalt der Familie ist (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 53, 257 ; 105, 1 ). - BGH, 18.11.2009 - XII ZR 65/09
Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen aus erster und zweiter Ehe im Hinblick …
Der Senat hat bereits anhand der Entwicklung der Rechtsprechung dargestellt, dass das zunächst auch vom Senat angewandte Stichtagsprinzip zunehmend zu lockern war (Senatsurteil BGHZ 179, 196, 201 ff. = FamRZ 2009, 411, 413 f.), weil es sowohl zu Lasten des Unterhaltspflichtigen als auch - im Hinblick auf nach der Scheidung hinzugetretenes Einkommen - zu Lasten des Unterhaltsberechtigten zu unbilligen (teils verfassungswidrigen, BVerfG FamRZ 2002, 527) Ergebnissen führte, die das Prinzip selbst und dessen schematische Anwendung schon frühzeitig in Frage stellten. - OLG Hamm, 22.08.2002 - 8 UF 10/02 Soweit der BGH in seiner früheren Rechtsprechung (z.B. FamRZ 1998, 1501) die Auffassung vertreten hat, Einkünfte aus unzumutbarer Arbeit könnten nicht als die ehelichen Lebensverhältnisse prägend angesehen werden, hält der Senat dies mit der geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH NJW 2001, 2254 = FamRZ 2001, 986 und Bundesverfassungsgericht FamRZ 2002, 527) nicht mehr vereinbar.
Dort wird ausdrücklich darauf abgehoben, daß die neue Rechtslage, also der Übergang von der Anrechnungs- zur Differenzmethode, auch die Fälle erfaßt, "in denen ein Erwerbseinkommen des unterhaltsberechtigten Ehegatten bisher nicht als eheprägend in die Bedarfsbemessung einbezogen, wurde weil es durch eine unzumutbare und die ehelichen Lebensverhältnisse deshalb nicht nachhaltig prägende Erwerbstätigkeit erzielt wurde." Da die Klägerin ihre vollschichtige Erwerbstätigkeit hier neben der Kinderbetreuung ausüben kann, sieht der Senat das Entgelt aus dieser überobligatorischen Tätigkeit insgesamt als Surrogat des wirtschaftlichen Wertes ihrer früheren Haushaltsführungstätigkeit in der Ehe an (so auch OLG Karlsruhe, NJW 2002, 900; OLG Köln, NJW 2001, 3716; Gerhardt, FuR 2001, 433, 435; Büttner, NJW 2001, 3244, 3245; Büttner/Niepmann NJW 2002, 2283, 2285; Niepmann, MDR 2002, 794, Scholz, FamRZ 2002, 733, 734 und Bäumel, FPR 2002, 31), ohne daß es darauf ankommt, daß die Klägerin die Erwerbstätigkeit erst nach Trennung/Scheidung aufgenommen bzw. ausgeweitet hat.
Dieser Lösungsweg wird angereget von Scholz (FamRZ 2002, 733, 734), Graba (FamRZ 2002, 715, 720) und Gerhardt (FuR 2001, 433, 435).
- OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 202/01
Geldwerte Vorteile für gegenüber einem neuen Lebenspartner erbrachte …
Demgemäß ist es folgerichtig, das Einkommen, welches der den Haushalt führenden Partner nach dem Scheitern der Ehe durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erzielt, als ein an die Stelle früherer Haushaltstätigkeit getretenes Surrogat anzusehen (BVerfG Beschluß vom 05. Februar 2002, FamRZ 2002, 527; BGH NJW 2001, 2254).Denn Zeiten der Kindererziehung werden nach den gewandelten gesellschaftlichen Verhältnissen nur noch als Unterbrechung der Erwerbstätigkeit angesehen (BVerfG Beschluß vom 05. Februar 2002 FamRZ 2002, 527 [530]).
- BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 237/97
Anwendung und Auslegung der Härtefallklausel
Haushaltsführung und Kinderbetreuung haben für das gemeinsame Leben der Ehepartner keinen geringeren Wert als das Erwerbseinkommen des berufstätigen Ehegatten (vgl. BVerfGE 66, 324 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 5. Februar 2002, 1 BvR 105/95 u.a., amtlicher Umdruck, S. 18).Dabei korrespondiert mit der Rechtfertigung des Eingriffs in die durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Rechtspositionen des ausgleichsverpflichteten Ehegatten durch Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 GG ein verfassungsrechtlicher Anspruch aus eben diesen Grundrechten auf gleiche Teilhabe am in der Ehe erworbenen Vermögen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Februar 2002, 1 BvR 105/95 u.a., a.a.O., S. 19).
- BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1351/95
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versorgungsausgleich unter Anwendung der …
- BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1275/97
- BGH, 17.12.2003 - XII ZR 224/00
Familienrecht - Unterhalt für Elternteil
- BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 932/10
Neuregelung zur Anrechnung des Kindergeldes auf den Kindesunterhalt bei der …
- BGH, 15.10.2003 - XII ZR 122/00
Familienrecht - Elternunterhalt: Auch Pflicht eines vermögenslosen Kindes?
- BGH, 05.05.2004 - XII ZR 10/03
Familienrecht - Wert der Versorgungsleistungen
- BGH, 05.05.2004 - XII ZR 132/02
Familienrecht - Wert der Versorgungsleistungen
- OLG Düsseldorf, 31.05.2005 - 1 UF 71/05
Zur Wirksamkeit des ehevertraglichen Verzichts auf Zugewinnausgleich bei Fehlen …
- OLG Stuttgart, 25.04.2002 - 16 UF 458/01
Bemessung des Unterhalts im Mangelfall: Mindestbedarf des geschiedenen Ehegatten …
- OLG Naumburg, 14.11.2005 - 8 UF 167/05
Der Versorgungsausgleich soll die Abwicklung und Aufteilung einer …
- BGH, 23.11.2005 - XII ZR 73/03
Familienrecht - Ehegattenunterhalt: Einkommen als Surrogat für Haushaltsführung
- OLG München, 01.10.2002 - 4 UF 7/02
Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages
- FG München, 20.09.2006 - 9 K 1329/04
Gesonderte Feststellung des Gewinns 1999 bis 2001
- BGH, 25.04.2007 - XII ZR 189/04
Familienrecht - Unterhaltsansprüche der erwerbslosen Ehefrau in zweiter Ehe
- BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvR 1334/10
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Aussetzung zur Bewährung; …
- OLG Celle, 11.04.2007 - 15 UF 221/06
Nachehelichenunterhalt: Berücksichtigungsfähigkeit des Unterhalts für ein nach …
- BSG, 24.04.2002 - B 7/1 A 1/00 R
Krankenkasse - Satzung - Satzungsautonomie - freiwilliges Mitglied - …
- KG, 14.04.2011 - 13 UF 167/08
Umfang der Ausgleichspflicht eines Versorgungsträgers nach Aussetzung des …
- BGH, 07.09.2005 - XII ZR 311/02
Berücksichtigung eines fiktiven Einkommens des Unterhaltsberechtigten bei kurzem …
- LSG Sachsen, 07.09.2006 - L 3 AS 11/06
Bedarfsgemeinschaft mit Ehegatten bei fehlender eigener Hilfebedürftigkeit beim …
- BVerfG, 09.03.2007 - 1 BvR 1946/04
Zivilrechtliche Abwehransprüche eines von der Medienberichterstattung Betroffenen
- BVerfG, 26.03.2009 - 2 BvR 2543/08
- BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 10.08
Aufnahmevoraussetzung, berufliche Vorqualifikation als - für …
- OLG Köln, 18.12.2003 - 14 WF 192/03
Geänderte Rechtsprechung des BGH zur Anrechnungsmethode; Differenzmethode
- OLG Oldenburg, 18.11.2003 - 12 UF 69/03
Elternunterhalt: Bedarfsdeckende Leistungen nach dem Gesetz zur sozialen …
- OLG Köln, 29.12.2003 - 14 WF 180/03
Einfluss eines Karrieresprungs auf Höhe des Unterhalts
- OLG Düsseldorf, 07.05.2002 - 1 UF 2/02
- BVerfG, 05.10.2010 - 1 BvR 772/10
Verfassungsmäßige Verpflichtung der Fachgerichte zum Abschluss von …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2011 - L 2 EG 20/10
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Elterngeld - Ausschöpfung des vierzehnmonatigen …
- FG Köln, 05.06.2002 - 10 K 2363/98
Haushaltszugehörigkeit eines Kindes bei Trennung der Eltern von Tisch und Bett in …
- OLG Düsseldorf, 18.02.2003 - 4 U 113/02
Anspruch der geschiedenen Ehefrau auf die Hälfte des Erlöses aus Hausverkauf bei …
- BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 11.08
Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung mit dem Ziel des …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2007 - L 11 KR 64/06
Krankenversicherung
- OLG Karlsruhe, 07.07.2009 - 5 UF 101/08
Ausschluss des Versorgungsausgleichs in den Gründen des Scheidungsurteils
- BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 1771/09
Fortdauer der Sicherungsverwahrung eines wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern …
- OLG Hamm, 08.08.2011 - 4 UF 82/11
Berücksichtigung einer privaten Berufsunfähigkeitsrente bei der Ermittlung des …
- LSG Baden-Württemberg, 25.10.2005 - L 11 KR 2183/05
KVdR - Vorversicherungszeit als Zugangsvoraussetzung - Ausgrenzung zeitweilig …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2008 - L 2 R 45/08
Geschiedenenwitwenrente - Unterhaltsanspruch - Anwendung der Differenzmethode - …
- OLG Hamm, 11.04.2002 - 3 WF 3/02
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2007 - L 5 KR 195/06
Krankenversicherung
- OLG Stuttgart, 14.03.2002 - 16 UF 458/01
Untergrenze des Unterhaltsbedarfs; Heranziehung des Kindergeldes zur …
- LSG Bayern, 11.07.2002 - L 4 KR 97/00
- OLG Naumburg, 20.01.2010 - 4 UF 90/09
Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen unbilliger Härte bei …
- BVerfG, 21.06.2011 - 2 BvR 1879/10
Fortdauer der Sicherungsverwahrung darf nur noch im Falle der Herleitung einer …
- LSG Baden-Württemberg, 25.10.2005 - L 11 R 21183/05
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