Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
25.11.1993
Aktenzeichen
IX ZR 51/93
Dazu im Internet

dejure.org

"Anschlußberufung auf Anschlußberufung"

§ 523 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, Berufung kann zur Klageerweiterung genutzt werden;

Übergang von einem Befreiungs- auf einen Zahlungsanspruch und umgekehrt unterfällt § 264 Nr. 2 ZPO;

§ 521 ZPO <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 524 ZPO <Fassung seit 1.1.02>), Anschlußberufung setzt keine Beschwer voraus

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Fundstellen
NJW 1994, 944
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