Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
02.10.2003
Aktenzeichen
V ZB 22/03
Dazu im Internet

dejure.org

"Anspruch dürfte verjährt sein, wenn der Beklagte die Einrede der Verjährung erhebt"

§ 42 ZPO, erfolgreiche Richterablehnung wegen Hinweises auf die Verjährung: auch nach neuem Zivilprozeßrecht (§ 139 ZPO <Fassung seit 1.1.02>) gilt der Grundsatz, daß es nicht Aufgabe des Gerichts ist, durch Fragen oder Hinweise neue Anspruchsgrundlagen, Einreden oder Anträge einzuführen, die nicht zumindest schon andeutungsweise vorgetragen worden sind

lexetius.com

bundesgerichtshof.de

ibr-online

Verfahrensrecht - Hinweis auf Verjährung: Richterablehnung wegen Befangenheit

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Prof. Dr. Lorenz, München

Einredecharakter der Verjährung und richterliche Hinweispflicht nach § 139 ZPO: Keine Hinweispflicht auf eingetretene Verjährung

judicialis

Fundstellen
BGHZ 156, 269
NJW 2004, 164
MDR 2004, 167
FamRZ 2004, 176
VersR 2004, 803
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