Rechtsprechung
Gericht
BVerfG
Datum
04.02.2000
Aktenzeichen
2 BvR 453/99
Dazu im Internet
dejure.org
'Antiserbische Bewegung' [BVerfG]
Art. 2 Abs. 1 Satz 2 GG, Anforderungen an die Abwägung und Begründung bei Haftfortdauer-Entscheidungen nach § 121 Abs. 2 StPO, hier: Berücksichtigung einer Verfahrensverzögerung wegen eines Kompetenzkonflikts;
grundsätzliche ist eine Bezugnahme auf vorangegangene Entscheidungen nicht ausreichend
Fundstellen
NJW 2000, 1401
StV 2000, 321
StV 2000, 321
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