Rechtsprechung
| BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99 |
"Babycaust"
§§ 823, 1004 BGB, Art. 5 Abs. 1 GG;
Ehrenschutz für juristische Personen des öffentlichen Rechts, (hier: zulässige) Meinungsäußerung im Rahmen der politischen Willensbildung
Volltextveröffentlichungen (9)
mehr- openjur.de
- RA Karpienski
- beck.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Beleidigende politische Äußerungen zwischen Meinungsfreiheit und Ehrenschutz
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterlassungsanspruch wegen Meinungsäußerung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (4)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
"Babycaust"
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Meinungsäußerung "Babycaust"
- aerzteblatt.de (Kurzinformation)
Flugblatt zu "Babycaust": Schrift enthielt keine Schmähkritik
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Schwangerschaftsproblematik
Besprechungen u.ä.
- beck.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Beleidigende politische Äußerungen zwischen Meinungsfreiheit und Ehrenschutz
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Kritik an Macht ist schutzbedürftig - Wann wird Kritik zur Schmähung?" von RAin Dorothee Bölke, original erschienen in: NJW 2004, 2352 - 2354.
Verfahrensgang
- BGH, 11.05.2000 - VI ZR 276/99
- BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2000, 3421
- MDR 2000, 1316
- afp 2000, 463
- WM 2000, 2393
- VersR 2000, 1162
- DVBl 2000, 1633
Wird zitiert von ... (51)
- BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00
Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen
Die Begründung des Oberlandesgerichts beschränkt sich auf ein Teilzitat aus diesem Urteil vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - ( NJW 2000, S. 3421).Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof in dem oben (A II 1) erwähnten, auf ein anderes Verfahren bezogenen, Urteil im Hinblick auf das identische Flugblatt angenommen (BGH, NJW 2000, S. 3421 ), dass durch den Vergleich nur zum Ausdruck gebracht werde, die von Dr. F. vorgenommenen Abtreibungen stellten eine verwerfliche Massentötung menschlichen Lebens dar.
Der Bundesgerichtshof hat das Flugblatt in dem erwähnten zivilrechtlichen Urteil wieder anders gedeutet und in ihm eine Herabsetzung des verantwortlichen Trägers des Klinikums N. gesehen (BGH, NJW 2000, S. 3421 ).
Das Gericht schließt sich zur Begründung seiner Auffassung hier weitgehend wörtlich den Erwägungen des schon mehrfach erwähnten Urteils des Bundesgerichtshofs an (BGH, NJW 2000, S. 3421).
- BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03
Bauernfängerei
aa) Ob eine Äußerung als Tatsachenbehauptung oder als Werturteil einzustufen ist, ist eine Rechtsfrage, welche vom Revisionsgericht uneingeschränkt zu überprüfen ist (vgl. Senatsurteile vom 28. Juni 1994 - VI ZR 252/93 - VersR 1994, 1120, 1121 und vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - VersR 2000, 1162, 1163 f. m.w.N.).Für die Ermittlung des Aussagegehalts einer Äußerung ist darauf abzustellen, wie sie unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs von einem unvoreingenommenen Durchschnittsleser verstanden wird, wobei eine isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils regelmäßig nicht zulässig ist, sondern auch der sprachliche Kontext und die sonstigen erkennbaren Begleitumstände zu berücksichtigen sind (vgl. Senatsurteile BGHZ 139, 95, 102 und vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - aaO, S. 1163).
Zu diesen gehört das Recht der persönlichen Ehre und auf öffentliches Ansehen, zu dessen Wahrung auch juristische Personen Ehrenschutz in Anspruch nehmen können (vgl. Senatsurteil vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - aaO; BVerfGE 99, 185, 195 ff. = NJW 1999, 1322, 1323 f.).
Von einer solchen kann vielmehr nur dann die Rede sein, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht, der jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll (vgl. z.B. Senatsurteil vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99 - VersR 2000, 327, 320 und vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - aaO S. 1163, jeweils m.w.N.; vgl. auch BVerfG, NJW 2003, 3760 und NJW 2004, 590, 591).
- OLG Karlsruhe, 23.04.2003 - 6 U 189/02
Flugblatt mit extremen Aussagen gegen Abtreibungen in einer Frauenarztpraxis: …
Die Meinungsfreiheit muss erst dann zurücktreten, wenn die Äußerung die Menschenwürde eines anderen antastet oder wenn sie lediglich eine formale Beleidigung oder Schmähkritik darstellt (BVerfGE 93, 266, 293 f = NJW 1995, 3303, 3304 - Soldaten sind Mörder; BGH NJW 2000, 3421, 3422 - Holocaust/Babycaust).Eine unzulässige Schmähung liegt erst dann vor, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der betroffenen Person im Vordergrund steht, wenn sich also die Äußerung jenseits polemischer oder überspitzer Kritik in der Herabsetzung der angegriffenen Person erschöpft (BVerfGE 82, 272, 283 f = NJW 1991, 95, 96 - Zwangsdemokrat; BVerfGE 93, 266, 294 = NJW 1995, 3303, 3304 - Soldaten sind Mörder; BVerfG NJW 1999, 204, 205; BGH NJW 1974, 1762, 1763; NJW 2000, 3421, 3422 - Holocaust/Babycaust und zuletzt BGH NJW 2002, 1192, 1193 = WM 2002, 937).
b) Da sich mithin die Herabsetzung des Klägers in dem Flugblatt des Beklagten nicht schon unter dem Gesichtspunkt der Schmähkritik als unzulässig erweist, bedarf es einer Abwägung der einander gegenüberstehenden Grundrechtspositionen der Parteien (vgl. BVerfGE 85, 1,16 = NJW 1992, 1439 - Bayer-Aktionäre; BGH NJW 2000, 3421, 3422 - Holocaust/Babycaust).
Bei der Sinnermittlung muss insbesondere auch der sprachliche wie der situative Kontext berücksichtigt werden, in dem die umstrittenen Äußerungen stehen (vgl. BVerfGE 93, 266, 295 = NJW 1995, 3303, 3305 - Soldaten sind Mörder; BGHZ 139, 95, 102 = NJW 1998, 3047 - Stolpe; BGH NJW 2000, 3421, 3423 - Holocaust/Babycaust).
Ein solcher Beitrag zur politischen Willensbildung in dieser die Öffentlichkeit besonders berührenden fundamentalen Streitfrage muss wegen der konstitutiven Bedeutung der Meinungsfreiheit für den demokratischen Willensbildungsprozess selbst dann hingenommen werden, wenn die geäußerte Meinung extrem erscheint (BGH NJW 2000, 3421, 3423 - Holocaust/Babycaust).
- BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04
Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit
Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Frage, ob der Sinn einer Meinungsäußerung zutreffend erfasst worden ist, vom Revisionsgericht uneingeschränkt nachgeprüft werden muss (BGH 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - NJW 2000, 3421; 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99 - VersR 2000, 327).Ob dies der Fall ist, unterliegt in vollem Umfang der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (BGH 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - NJW 2000, 3421; 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99 - VersR 2000, 327).
Diesen Maßstäben wird die vom Senat in vollem Umfang nachprüfbare (BGH 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - NJW 2000, 3421) Ermittlung des Sinns der umstrittenen Darstellung durch das Landesarbeitsgericht nicht gerecht.
- OLG Nürnberg, 29.11.2001 - 8 U 1652/01
"Artgerechte" Haltung von Zucht-und Schlachttieren - zur Abgrenzung zwischen dem …
Ihr ist deshalb - wie einer Privatperson - auch in zivilrechtlicher Hinsicht Ehrenschutz zu gewähren (vgl. BGHZ 81, 78; NJW 2000, 3421;… Canaris, a.a.O., § 80 IV. 1, S. 520).Kollidiert - wie im Streitfall - der Ehrenschutz mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit, so bedarf es im Einzelfall jeweils einer Güter- und Interessenabwägung, welches Recht des einzelnen Rechtsträgers Überwiegt (BVerf NJW 99, 1322; NJW 2001, 2957; BGH NJW 2000, 3421 m.w.N.).
Das gilt auch für Äußerungen, die in scharfer und abwertender Kritik bestehen und selbst für solche, die mit übersteigerter Polemik vorgetragen werden (vgl. BGH NJW 94, 124; 2000, 3421, BVerfG NJW 95, 3303; 99, 2359).
- BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01
Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines …
Von einer solchen kann vielmehr nur dann die Rede sein, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht, der jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll (vgl. z.B. Senatsurteile vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99 - VersR 2000, 327, 330 und vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - VersR 2000, 1162, 1163, jeweils m.w.N.).cc) Im Rahmen einer derartigen, wirtschaftliche Belange eines nicht unerheblichen Teils der Leser der von der Beklagten zu 1) herausgegebenen Zeitschrift betreffenden Auseinandersetzung dürfen - angesichts der heutigen Reizüberflutung - auch einprägsame, starke Formulierungen verwendet werden, selbst wenn sie eine scharfe und abwertende Kritik zum Inhalt haben und mit übersteigerter Polemik vorgetragen werden; ob andere diese Kritik für "falsch" oder "ungerecht" halten, ist nicht von Bedeutung (vgl. z.B. Senatsurteile vom 12. Oktober 1993 - VI ZR 23/93 - VersR 1994, 57, 59 und vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - aaO m.w.N.).
- BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07
Bezeichnung von Milchprodukten als "Gen-Milch" zulässig?
In der öffentlichen Diskussion von Themen wie der Anwendung gentechnischer Verfahren bei der Lebensmittelproduktion und der Reichweite der Kennzeichnungspflicht, die für breite Bevölkerungskreise von erheblicher Bedeutung sind, dürfen - angesichts der heutigen Reizüberflutung - auch einprägsame, starke Formulierungen verwendet werden, selbst wenn sie eine scharfe und abwertende Kritik zum Inhalt haben und mit übersteigerter Polemik vorgetragen werden; ob andere diese Kritik für "falsch" oder "ungerecht" halten, ist nicht von Bedeutung (vgl. Senatsurteile vom 12. Oktober 1993 - VI ZR 23/93 - VersR 1994, 57, 59; vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - VersR 2000, 1162, 1163 und vom 29. Januar 2002 - VI ZR 20/01 - VersR 2002, 445, 446). - OLG Karlsruhe, 25.11.2004 - 3 Ss 81/04
Üble Nachrede: Behauptungen über die Vornahme von Abtreibungen durch einen …
Es besteht in Rechtsprechung und Literatur Einigkeit darüber, dass in diesen Fällen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG in einer freiheitlichen Demokratie Meinungsäußerungen auch dann toleriert werden müssen, wenn die geäußerte Meinung extrem erscheint (zum Vergleich des Holocaust mit "Babycaust": BGH VersR 2000, 1162-1164; OLG Karlsruhe NJW 2003, 2029-2032), wobei letztlich dahinstehen kann, ob die Akzeptanz solcher Äußerungen bereits zum Ausschluss des Beleidigungstatbestandes führt oder aber über die Anwendung von § 193 StGB, der als Ausprägung von Art. 5 GG zu verstehen ist (BGHSt 12, 293) und eine umfassende Güter- und Interessenabwägung im Einzelfall verlangt (vgl. nur BVerfG NJW 1992, 2815; 1999, 2262, 2263; 2000, 199, 200; BGHSt 18, 184; 36, 89), den Äußerungen die Rechtswidrigkeit nimmt.Einschränkungen erfährt der Vorrang der Meinungsfreiheit allerdings dann, wenn der Angegriffene durch die kritischen Äußerungen in seiner Menschenwürde tangiert wird oder es sich um sog. "Schmähkritik" handelt, d.h. um herabsetzende Äußerungen, bei denen es nicht mehr die Sache geht, sondern die Diffamierung der Person des Angegriffenen im Vordergrund steht (BVerfG AfP 1991, 387-389 = NJW 1991, 1529-1530; BVerfGE 93, 266-284 = NJW 1995, 3303-3310; BVerfG NJW 1999, 2358-2359; BGH VersR 2000, 1162-1164 und NJW 2002, 1192-1194).
Sie halten sich in jeder Hinsicht innerhalb dessen, was im Rahmen der Meinungsfreiheit hingenommen werden muss (sehr viel weitergehend: BGH VersR 2000, 1162-1164; OLG Karlsruhe NJW 2003, 2029-2032; BGH NJW 2002, 1192-1994).
- BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05
Terroristentochter
Der Kritiker darf seine Meinung grundsätzlich auch dann äußern, wenn sie andere für "falsch" oder für "ungerecht" halten (Senatsurteile vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - VersR 2000, 1162, 1163;… vom 12. Oktober 1993 - VI ZR 23/93 - aaO; vom 30. Mai 1978 - VI ZR 117/76 - NJW 1978, 1797, 1798). - BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04
Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung
Sie unterliegt in vollem Umfang der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. Senatsurteile BGHZ 78, 9, 16; 132, 13, 21; vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99 - VersR 2000, 327, 330; vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - VersR 2000, 1162, 1163; vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02 - VersR 2004, 343, 344). - AG Weinheim, 25.03.2003 - 1 Ds 503 Js 36735/01 Ak 151/02
- BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02
Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly
- BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03
Frage als unwahre Tatsachenbehauptung
- BGH, 15.11.2005 - VI ZR 274/04
Unterlassungsanspruch bei unwahrer Wortberichterstattung
- KG, 27.10.2006 - 3 U 47/05
Parteiausschluss eines CDU-Mitglieds: Prüfungsmaßstab für die staatlichen …
- BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07
Verfahrensrecht - Unterlassungsklage gegen nicht prozessbeteiligten Dritten
- BGH, 02.12.2008 - VI ZR 219/06
Anspruch der zur Arbeitsgemeinschaft der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten …
- KG, 29.06.2001 - 1 Ss 410/00
Öffentliche Aufforderung zur Befehlsverweigerung im Zusammenhang mit dem …
- BGH, 07.12.2004 - VI ZR 308/03
Arztrecht - Meinungsäußerungsrecht versus Persönlichkeitsrecht des Arztes
- LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 485/05
Diffamierende Kritik, die einen anderen in die Nähe nationalsozialistischen, …
- BGH, 04.05.2009 - II ZR 169/07
Gesellschaftsrecht - Treuwidrige Entlastung des Geschäftsführers
- OLG Saarbrücken, 18.08.2010 - 5 U 597/09
- BGH, 22.02.2005 - XI ZR 359/03
Kapitalanlage - Anforderungen an Verkaufsprospekte von Kapitalanlagegesellschaft
- BGH, 04.05.2009 - II ZR 166/07
Gesellschaftsrecht - Bestimmung der Versammlungsleitung
- BGH, 13.05.2004 - I ZR 264/00
Anwendung deutschen Rechts auf ausländische Sonderveranstaltungen
- KG, 29.06.2001 - 1 Ss 388/00
- BGH, 01.04.2003 - VI ZR 366/02
Grundrechte - Diffamierung eines Arztes, der Schwangerschaftsabbrüche vornimmt
- OLG Saarbrücken, 10.02.2010 - 5 U 362/09
Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung bei der Berichterstattung …
- KG, 19.12.2000 - 9 U 7933/00
Grenzen der Meinungsäußerung
- BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 355/10
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - mittelbare Diskriminierung …
- OLG Koblenz, 28.09.2005 - 1 Ss 215/05
- BayObLG, 14.04.2004 - 5St RR 9/04
- OLG Naumburg, 17.04.2003 - 7 U (Hs) 62/02
Wettbewerbsrecht - Unterlassung geschäftsschädigender Äußerungen
- LG Düsseldorf, 14.08.2002 - 2a O 312/01
Beleidigungen im Gästebuch - Erstattung von Anwaltskosten
- LG Köln, 03.09.2008 - 28 O 366/08
- LG Frankfurt/Main, 13.02.2009 - 3 O 478/08
Ende einer Nacht
- OLG Naumburg, 17.04.2003 - 7 U Hs 62/02
Zur Frage des Handelns in Wettbewerbsabsicht bei Meinungsäußerungen im Rahmen von …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2005 - L 3 KA 128/05
Kollektiver Zulassungsverzicht in der vertragsärztlichen Versorgung, Berechtigung …
- BGH, 26.06.2006 - II ZR 206/05
Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem nach Auffassung des Bundesgerichtshofs …
- KG, 27.07.2007 - 9 U 211/06
Geldentschädigungsanspruch wegen Pressekampagne - Puff-Politiker
- LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 857/09
Meinungsäußerung, Persönlichkeitsverletzung, olle Crackbraut
- LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 604/04
- OLG Düsseldorf, 08.11.2006 - 15 U 100/06
Zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen eine Aussage, die verschiedene …
- BGH, 18.03.2008 - XI ZR 256/06
Anforderungen an die Gründe des Berufungsurteils
- OLG Hamm, 12.01.2010 - 2 Ss 451/09
[Aufforderung zur Begehung von Straftaten, tatsächliche Feststellungen, …
- OLG Koblenz, 11.01.2001 - 6 U 1414/98
Handwerkskammer kein Mitbewerber
- AG Hamburg, 09.04.2010 - 15A C 124/09
Zur Zulässigkeit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen in einem …
- LG Köln, 31.05.2010 - 28 O 254/10
Zur Zulässigkeit wahrheitsgemäßer Berichterstattung über Gerichtverfahren; …
- AG St. Wendel, 25.04.2005 - 13 C 52/05
- OLG Brandenburg, 13.05.2011 - 1 W 14/10
Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung
- LG Heidelberg, 25.10.2002 - 3 O 366/01
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