Rechtsprechung
Gericht
BGH
Datum
19.06.2000
Aktenzeichen
II ZR 319/98
Dazu im Internet
dejure.org
"Coproduktionsvertrag"
§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, zum Bestimmtheitserfordernis bei Teilklage mit mehreren Ansprüchsgründen (Angabe der Prüfungsreihenfolge für die Einzelpositionen erforderlich);
absoluter Vorrang der Zulässigkeits- vor der Begründetheitsprüfung;
§§ 355 ff ZPO, zur Pflicht des Gerichts, beantragte Beweise zu erheben;
§ 252 BGB, kein Ersatz "frustrierter Aufwendungen" neben entgangenem Gewinn
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Fundstellen
NJW 2000, 3718
MDR 2000, 1334
WM 2000, 2315
MDR 2000, 1334
WM 2000, 2315
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