Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
19.06.2000
Aktenzeichen
II ZR 319/98
Dazu im Internet

dejure.org

"Coproduktionsvertrag"

§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, zum Bestimmtheitserfordernis bei Teilklage mit mehreren Ansprüchsgründen (Angabe der Prüfungsreihenfolge für die Einzelpositionen erforderlich);

absoluter Vorrang der Zulässigkeits- vor der Begründetheitsprüfung;

§§ 355 ff ZPO, zur Pflicht des Gerichts, beantragte Beweise zu erheben;

§ 252 BGB, kein Ersatz "frustrierter Aufwendungen" neben entgangenem Gewinn

lexetius.com

bundesgerichtshof.de

Alpmann Schmidt

ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

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judicialis

Fundstellen
NJW 2000, 3718
MDR 2000, 1334
WM 2000, 2315
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