Rechtsprechung
Gericht
BGH
Datum
19.09.2000
Aktenzeichen
4 StR 311/00
Dazu im Internet
dejure.org
"Dann drück doch ab!" II
§ 211 StGB, niedrige Beweggründe, hier: verneint bei Handeln (auch) um eine Entfremdung des eigenen Kindes zu verhindern
Fundstellen
NStZ 2001, 88
StV 2001, 230
StV 2001, 230
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