Rechtsprechung
   BGH, 19.09.2000 - 4 StR 311/00   

"Dann drück doch ab!" II

§ 211 StGB, niedrige Beweggründe, hier: verneint bei Handeln (auch) um eine Entfremdung des eigenen Kindes zu verhindern

Volltextveröffentlichungen (7)

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Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2001, 88
  • StV 2001, 230 (Ls.)
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