Rechtsprechung
   BGH, 08.07.1980 - VI ZR 158/78   

'Das Medizin-Syndikat'

§§ 823, 1004 BGB i.V.m. Art. 1, 2 GG, § 186 StGB, Art. 5 GG;

Allgemeines Persönlichkeitsrecht;

§ 31 BGB, 'Fiktionshaftung' für mangelhafte Organisation

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Jurion
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    Entlastung eines Verlags von der Haftung für durch ein Buch bewirkte Ehrverletzungen

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1980, 2810
  • MDR 1981, 40
  • GRUR 1980, 1099



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Wird zitiert von ... (17)  

  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08  

    Störerhaftung für Domainpächter

    Zwar können, worauf die Revision abstellt, einen Verleger als "Herr der Zeitung" (Senat, BGHZ 39, 124, 129 ; Urteile vom 4. Juni 1974 - VI ZR 68/73 - VersR 1974, 1080; vom 27. Mai 1986 - VI ZR 169/85 - aaO, 1076) oder einen Rundfunkveranstalter als "Herr der Sendung" (Senat, BGHZ 66, 182, 187) allgemeine Prüfungspflichten treffen (vgl. Senat , Urteile vom 19. März 1957 - VI ZR 263/55 - NJW 1957, 1149, 1150 ; vom 8. Juli 1980 - VI ZR 158/78 -GRUR 1980, 1099, 1104).
  • BGH, 12.06.1997 - I ZR 36/95  

    "Restaurantführer"; Verantwortlichkeit des Verlegers eines Restaurantführers für

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes müssen Verleger und Herausgeber einen besonders gefährlichen Beitrag, mit dem ehr- oder persönlichkeitsrechtliche Beeinträchtigungen verbunden sind, grundsätzlich entweder selbst überprüfen oder dem damit beauftragten Dritten Organstellung im Sinne von §§ 30, 31 BGB verschaffen, so daß sie für sein Verschulden ohne Entlastungsmöglichkeit einzustehen haben (vgl. BGH, Urt. v. 8.7.1980 - VI ZR 158/78, GRUR 1980, 1099, 1104 - Das Medizinsyndikat II, m.w.N.).

    Hierbei sind insbesondere Art und Schwere der Beeinträchtigung, ihr Anlaß und Beweggrund und der Grad des Verschuldens zu berücksichtigen (st. Rspr., BGH, GRUR 1980, 1099, 1104 - Das Medizinsyndikat II).

  • LG Hamburg, 02.12.2005 - 324 O 721/05  

    Kommunikationsrisiko Forenkommentar?

    Denn diejenige Person, die Einrichtungen unterhält, über die Inhalte in pressemäßiger Weise verbreitet werden, muss Vorkehrungen dahingehend treffen, dass über diese Einrichtungen keine rechtswidrigen Inhalte verbreitet werden (s. z.B. BGH, Urt. v. 8.7. 1980, GRUR 1980, S. 1099 ff., 1104).
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  • OLG Hamburg, 17.04.2002 - 5 U 24/01  

    Ständiger Auslandsaufenthalt des GmbH-Geschäftsführers ist eine

    Der V. Zivilsenat hatte hierzu aus Anlass der Haftung eines Presseunternehmens für ehr- und persönlichkeitsverletzende Äußerungen (BGH NJW 1980, 2810 ff) darauf hingewiesen, dass ein Unternehmen für bestimmte, z.B. besonders gefährliche Tätigkeiten nur solche "Dritte" beauftragen darf, die eine "Organstellung" innehaben, für deren Verschulden das Unternehmen nach §§ 30, 31 BGB ohne Entlastungsmöglichkeit einzustehen hat.

    Bedient sich das Unternehmen gleichwohl eines Mitarbeiters ohne eine solche Organstellung, so muss es sich im Streitfall so behandeln lassen, als habe es den Beauftragten Organstellung eingeräumt und kann sich von deren Verschulden nicht frei zeichnen (BGH NJW 1980, 2810, 2811).

  • BGH, 14.04.1992 - VI ZR 285/91  

    ungerechtfertigte Bereicherung

    bb) Zur Begründung einer deliktischen Haftung der Beklagten kann auch nicht, wie die Revision meint, auf die Rechtsgrundsätze zurückgegriffen werden, die in der Rechtsprechung zur sog. Fiktionshaftung nach den §§ 30, 31 BGB bei mangelhafter Organisation von juristischen Personen entwickelt worden sind (vgl. dazu BGHZ 24, 200, 212 ff; 39, 124, 130; Senatsurteil vom 8. Juli 1980 - VI ZR 158/78 - NJW 1980, 2810, 2811 m.w.N.).
  • AG Hamburg-Altona, 11.12.2007 - 316 C 127/07  

    Weitergabe von Daten zu IP-Adresse rechtswidrig

    Aus diesem Grunde hat daher der Bundesgerichtshof den Grundsatz aufgestellt, dass derjenige, dessen Tätigkeit die Gefahr der Schädigung Dritter durch ehrverletzende und persönlichkeitsverletzende Eingriffe mit sich bringt, die erforderliche Kontrolle im Hinblick auf den gebotenen Rechtsschutz Dritter so organisieren muss, dass er sich für ein Verschulden der mit diesen Aufgaben betrauten Personen haftungsrechtlich nicht entlasten kann (vgl. BGH, Urt.v. 8.7.1980, GRUR 1980, S. 1099, zitiert nach juris).
  • BFH, 27.09.2001 - V R 17/99  

    Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides

    Gerade bei größeren Vereinen kann auch ein entsprechendes Organisationsverschulden in Betracht kommen; so kann ein Vorstand nicht wesentliche Angelegenheiten delegieren und eine Verantwortung des Vereins dadurch vermeiden, dass er die delegierte Tätigkeit nicht (genügend) kontrolliert (vgl. z.B. BGH-Urteil vom 8. Juli 1980 VI ZR 158/78, Neue Juristische Wochenschrift 1980, 2810).
  • OLG Karlsruhe, 12.04.2006 - 1 U 102/05  

    Verkehrssicherungspflicht - Über Verwaltungsrecht hinausgehende Pflichten

    Waren die Sicherheitsvorkehrungen, obwohl sich in der Anlage immer noch so gefährliches Material wie radioaktive Stoffe befand, untergeordneten Mitarbeitern übertragen, so liegt darin ein Organisationsmangel, der ebenfalls eine Haftung nach § 31 BGB begründet (BGHZ 24, 200, 213; BGH NJW 1980, 2810).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78  

    Revisionszulassung durch Berichtigungsbeschluß

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  • OLG Nürnberg, 14.06.2000 - 4 U 1709/99  

    Verkehrssicherungspflicht des Werkunternehmers bei Arbeiten an einer Hausfassade

    Ein Sicherungspflichtiger, hier die Beklagte, muß nach Auffassung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, angesichts der Bedeutung der Gefährdung einen besonderen Vertreter bestellen, für den er als Geschäftsherr dann nach § 31 BGB haftet (BGH NJW 1980, 2810/2811; Staudinger/Hager, a.a.O., Rn E 62; Palandt Heinrichs, BGB, 59: Auflage, § 31 Rn 7 f. je m.w.N.).
  • LG Hamburg, 05.03.2010 - 324 O 565/08  

    Störerhaftung eines Videoportals bei vormaligem Flagging

  • OLG München, 20.08.1999 - 21 U 2876/99  

    Geldentschädigung für Bericht in einer Zeitung, ein Anwalt habe "Verträge wie im

  • OLG Rostock, 15.09.2003 - 3 U 58/03  

    Immobilien - Auch Zeltbesitzer haftet als Gebäudebesitzer gemäß §§ 836,

  • LG Hamburg, 05.12.2008 - 324 O 197/08  

    Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts im Internet: Störerhaftung des

  • OLG Braunschweig, 08.02.2001 - 2 U 126/00  

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Schutz der Privat- und der

  • LG Düsseldorf, 08.03.2006 - 12 O 596/05  
  • LG Landshut, 05.07.2001 - 23 O 992/01  
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