Rechtsprechung
| BGH, 02.10.1953 - 3 StR 151/53 |
'Die Sünderin'
§ 32 StGB, Verteidigungswille des Angegriffenen auch bei Nothilfe erforderlich;
§ 240 StGB, "Gewalt" bei Zertreten einer Stinkbombe (zur Sprengung einer Filmvorführung);
§ 113 StGB
Volltextveröffentlichungen (2)
- Alpmann Schmidt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 5, 245
- NJW 1954, 438
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 05.05.1988 - 1 StR 5/88
Berücksichtigung von außertatbestandlichen Fernzielen; Nötigung durch …
Allerdings hat der 3. Strafsenat bereits in einem Urteil vom 2. Oktober 1953 (BGHSt 5, 245) die Auffassung vertreten, "Zweck" im Sinne des § 240 Abs. 2 StGB sei allein das Verhalten, zu dem genötigt werden solle, ohne Bedeutung für die Frage der Rechtswidrigkeit sei also, welche weiteren Ziele der Angeklagte durch sein Verhalten erreichen wolle (…aaO. S. 246).Abgesehen davon, daß es den Bundesgerichtshof nicht gehindert hat, in späteren Entscheidungen weniger einseitig auf Kriterien der Sittengesetze abzuheben und statt dessen auch die soziale Unerträglichkeit zu berücksichtigen (BGHSt 18, 389, 391 ff. ) oder ganz auf vergleichbare abstrakte Definitionen zu verzichten (BGHSt 23, 46, 54 ff.; 34, 71, 76 ff.), stellt es den vom 3. Strafsenat im Jahre 1953 ausgesprochenen und bislang in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht aufgegebenen Grundsatz, daß Fernziele bei der Verwerflichkeitsprüfung unberücksichtigt bleiben müssen (BGHSt 5, 245, 246), nicht in Frage.
So ist denn auch in der Rechtsprechung zu § 240 Abs. 2 StGB bisher die Verwerflichkeit mit Recht als ein an objektive Kriterien anknüpfendes Merkmal betrachtet (BGHSt 19, 263, 268) und als "angestrebter Zweck" allein das Verhalten angesehen worden, zu dem genötigt werden soll (BGHSt 5, 245, 246).
- BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89
Sitzblockaden II
Der 2., 3. und 4. Strafsenat haben auf ihre einschlägigen Entscheidungen hingewiesen (BGHSt 23, 46 und BGHSt 34, 71; 5, 245 und BGHSt 32, 165, 181 f.; 18, 389 und BGHSt 34, 238). - BGH, 25.10.2010 - 1 StR 57/10
Tötung von Unbeteiligten in Italien im Zweiten Weltkrieg als Rache für einen …
Die rechtfertigenden Umstände müssen dem Täter bekannt sein und sich im Motiv seines Handelns niederschlagen (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 2, 111, 114; BGH NStZ 2000, 365, 366; BGHSt 5, 245, 247).Die rechtfertigenden Umstände müssen dem Täter bekannt sein und sich im Motiv seines Handelns niederschlagen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 15. Januar 1952 - 1 StR 552/51, BGHSt 2, 111, 114 ; BGH, Beschluss vom 8. März 2000 - 3 StR 67/00, NStZ 2000, 365, 366 ; BGH, Urteil vom 2. Oktober 1953 - 3 StR 151/53, BGHSt 5, 245, 247 ; BGH MDR 1953, 401 ;… LK-Rönnau, 12. Aufl., vor § 32 Rn. 82 Fußn. 295 mwN auch zu anderen Rechtfertigungsgründen).
- BGH, 26.10.1993 - 5 StR 493/93
Einschränkung des Notwehrrechts bei vorsätzlicher Provokation der Notwehrlage; …
Der Erwägung von Spendel (…in LK, 11. Aufl. § 32 Rdn. 216), daß in solchen Fällen die Tötung des vom Angreifer benutzten "lebenden Kugelfanges" durch Notwehr gerechtfertigt sei, vermag der Senat nicht näherzutreten, weil der Rechtfertigungsgrund des § 32 StGB, jedenfalls soweit die Rechtswidrigkeit vorsätzlicher Tötungs- und Körperverletzungshandlungen in Rede steht, nur solche Rechtsgutverletzungen deckt, die der Angreifer erleidet ( BGHSt 5, 245, 248). - BayObLG, 14.08.1998 - 2St RR 143/98
Proportionalität von Angriffs- und Verteidigungsmittel bei Alkoholisierung des …
Im übrigen ist anerkannt, daß der Verletzte auch gegenüber schuldlos Handelnden nur dann auf ein Ausweichen oder eine reine Schutzwehr verwiesen ist, wenn ihm dies zuzumuten und gefahrlos möglich ist (vgl. BGHSt 5, 245/248;… Jescheck Lehrbuch des Strafrechts AT 4. Aufl. 310;… NK/Herzog § 32 Rn. 102 f.). - BGH, 15.04.1975 - VI ZR 93/73
Umfang des Selbsthilferechts
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 13.12.1990 - RReg. 5 St 152/90 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 01.07.1986 - 4 StR 306/86 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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