Rechtsprechung
| BGH, 19.09.1985 - VII ZR 338/84 |
'Du kannst dich felsenfest darauf verlassen'
§§ 765, 766 BGB, Abgrenzung zwischen Bürgschaft und formfreiem Schuldbeitritt
Volltextveröffentlichungen (5)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schuldbeitritt
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Abgrenzung von Schuldbeitritt oder Bürgschaft des Geschäftsführers einer zahlungsunfähigen GmbH
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zahlungszusage eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers als Schuldbeitritt
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1986, 580
- ZIP 1985, 1485
- MDR 1986, 223
- BauR 1986, 101
- BB 1985, 2127
- NJW-RR 1986, 394
- ZfBR 1987, 239
- ZfBR 1985, 273
- WM 1985, 1417
- DB 1985, 2444
Wird zitiert von ... (21)
- OLG Hamburg, 10.06.1998 - 5 U 175/97
Wie unterscheiden sich (formloser) Schuldbeitritt und (formbedürftige) …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 16.03.2000 - VII ZR 324/99
Bauvertrag - Beginn der Verjährung bei Bauleistungen
So verhält es sich in den Fällen des anfänglichen oder nachträglichen Schuldbeitritts, wie sie den von der Revision angeführten Entscheidungen zugrunde lagen, in denen der Bundesgerichtshof den Lauf einer einheitlichen Verjährungsfrist gegenüber den Gesamtschuldnern angenommen hat (Urteil vom 27. März 1972 - VII ZR 31/71 = BGHZ 58, 251, 255; Urteil vom 16. April 1993 - V ZR 49/92 = NJW 1993, 1914; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. September 1985 - VII ZR 338/84 = BauR 1986, 101 = ZfBR 1985, 273; zur Vermögensübernahme vgl. Urteil vom 23. November 1983 - VIII ZR 281/82 = NJW 1984, 793; Urteil vom 9. April 1987 - IX ZR 138/86 = NJW 1987, 2863). - OLG Hamm, 15.01.1988 - 20 U 195/87 Bleiben Zweifel, wie die Erklärung zu verstehen ist, ist eine Bürgschaft anzunehmen (BGH NJW 86, 580).
Das eigene wirtschaftliche (oder rechtliche) Interesse kann allenfalls ein Auslegungskriterium unter mehreren anderen sein, wenn Zweifel bestehen, wie eine Zahlungszusage auszulegen ist (ebenso BGH NJW 86, 580).
- OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 3 U 71/08
Architekten & Ingenieure - Haftung und Verjährung
Die Verjährung einer übernommen Schuld richtet sich, worauf der Senat für das weitere Verfahren vorsorglich hinweist, nach dieser und läuft nach dem Schuldbeitritt weiter (…vgl. Schellhammer, Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen, 4. Auflage, Rn. 1819; BGHZ 58, 251; NJW 1986, 580). - OLG Köln, 10.07.1996 - 27 U 109/95
Zur persönlichen Haftung des GmbH-Geschäftsführers
Da die angebliche Äußerung der Beklagten - ihre Rechtserheblichkeit im Grundsatz unterstellt - einer klaren Auslegung als Zusage einer selbständigen Schuld im Sinne eines Schuldbeitritts nicht zugänglich ist, stellt sie entsprechend der Regel, nach der im Zweifel eine Bürgschaft anzunehmen ist (BGH NJW 1986, 580), allenfalls eine Bürgschaftsübernahme dar. - OLG Brandenburg, 10.10.2007 - 4 U 20/07
Haftungsklausel unwirksam: Investitionsbank des Landes Brandenburg kann …
Entscheidend für die Abgrenzung ist danach, ob nach den Willen der Vertragsparteien eine selbständige oder nur eine angelehnte Schuld begründet werden soll (BGH NJW 1986, 580). - BGH, 16.04.1993 - V ZR 49/92
Verjährung bei Gesamtschuld - Anspruchsgegner bei Leistungskondiktion
Wird die Schuld aus einer Leistung für den Gewerbebetrieb eines Schuldners nachträglich von einem anderen übernommen, so gilt auch diesem gegenüber die vierjährige Verjährungsfrist seit der Entstehung des Anspruchs (BGHZ 58, 251, 254 ff im Anschluß an RGZ 135, 104, 108 und 143, 154; BGH, Urt. v. 19. September 1985, VII ZR 338/84, NJW 1986, 580, 581). - OLG Dresden, 06.11.2001 - 2 U 1566/01 Vor allem aber spricht das eigene wirtschaftliche Interesse des Beklagten, der damals 80 % des Stammkapitals der Gemeinschuldnerin hielt, dafür, dass dieser durch seine Mithaftungserklärungen rechtlich selbstständige Verbindlichkeiten gegenüber der Kredit gewährenden B. Bank AG eingehen wollte (vgl. BGH NJW 1986, 580; BGH NJW 1981, 47).
- OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 3 U 37/08
Architekten & Ingenieure - Sorgfaltsanforderungen bei der Bauüberwachung
Die Verjährung einer übernommen Schuld richtet sich, worauf der Senat für das weitere Verfahren vorsorglich hinweist, nach dieser und läuft nach dem Schuldbeitritt weiter (…vgl. Schellhammer, Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen, 4. Auflage, Rn. 1819; BGHZ 58, 251; NJW 1986, 580). - LG Leipzig, 26.01.2005 - 1 S 5846/04 Deshalb ist für die Abgrenzung entscheidend, ob nach dem Willen der Vertragsparteien eine selbständige oder nur eine angelehnte Schuld begründet werden sollte (BGH, NJW 1986, 580 ).
- OLG Hamm, 10.02.1993 - 12 U 167/92
Bauträger - Konkurs des Bauträgers - Unternehmer geht leer aus
- OLG Bamberg, 19.03.1997 - 8 U 81/96
Sittenwidrigkeit eines Ehegatten-Schuldbeitritts
- OLG Naumburg, 19.07.2001 - 2 U 3/01
Abgrenzung Garantie-Bürgschaft
- OLG Bamberg, 07.08.2002 - 3 U 260/01
Auslegung einer Urkunde mit Haftungserklärung
- OLG Hamm, 26.09.2000 - 28 U 50/00
- OLG Düsseldorf, 14.12.2000 - 10 U 134/98
- OLG Dresden, 10.07.2001 - 2 U 632/01
- OLG Schleswig, 29.09.2006 - 1 U 68/06
Haftung des Vorstands eines Vereins für Fehlbeträge aus der Verpflichtung von …
- OLG München, 30.01.2007 - 13 U 2750/06
Bauvertrag - Wirksame Einbeziehung der VOB/B?
- OLG Köln, 10.02.1995 - 19 U 281/93
Garantiezusage gegenüber ausscheidenden Gesellschaftern
- OLG München, 30.05.1996 - 8 U 1750/96
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Schuldbeitritt eines Dritten zu einem …
