Rechtsprechung
   BVerwG, 12.01.1966 - V C 104.63   

"Ein sonderlicher Haufen"

§§ 1 ff GjS, Bundeskompetenz für das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften folgt aus Art. 74 Nr. 7 GG (Anm. d. Red.: zweifelhafte, wenn auch vom BVerfG geteilte Auffassung)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 74; GjS §§ 1, 2

Besprechungen u.ä.

  • fsf.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Verbot 'kriegsverherrlichender' Rundfunkangebote (Marc Liesching; tv diskurs 42/2007, S. 76-83)

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 23, 112



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Wird zitiert von ... (9)  

  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68  
    a) Zweifel an der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes und an der genügenden Bestimmtheit des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in der Fassung vom 29. April 1961 (BGBl. I S. 497) mit späteren Änderungen - GjS - (Bauer, JZ 1965, 41; Bettermann, AöR 1958, Bd. 83 S. 91 [109 ff.]; von Xylander, RdJB 1968, 135 [137]) hat die Rechtsprechung zugunsten des Gesetzes geklärt (BVerfGE 11, 234 [237]; 30, 336; 31, 113; Beschluß vom 15. Juni 1971 - 1 BvR 191/63 -; BVerwGE 23, 112 und 27, 21 [25]).

    Die Entscheidung der Prüfstelle geht im Sinne der bisherigen, von dem erkennenden Senat insoweit aufrechterhaltenen Rechtsprechung (BVerwGE 23, 112 [115]; 25, 318 [320]) davon aus, daß die Romanfortsetzungen durch ihre reißerische, zugleich aber auch verlockende Darstellung des scheinbar natürlich-ungezwungenen Lebens und Verhaltens der Hauptbeteiligten, vorwiegend im erotisch-sexuellen Bereich, zu einer sozialethischen Begriffsverwirrung Jugendlicher führen können.

    Dies reicht aus, um das Vorliegen eines Falles von geringer Bedeutung ermessensfehlerfrei zu verneinen (BVerwGE 23, 112 [122]).

  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65  
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind im wesentlichen nur in drei Bereichen Beurteilungsermächtigungen anerkannt worden, nämlich bei Prüfungsentscheidungen, bei prüfungsähnlichen Entscheidungen besonders im Schulbereich und bei den Werturteilen der Dienstherren über ihre Beamten; gerade in seiner neueren Rechtsprechung ist das Gericht einer Ausweitung wiederholt entgegengetreten (vgl. die Nachweise und Erläuterungen bei Kellner in NJW 1966 S. 857 Fußn. 37; seither noch BVerwGE 23, 112: "Eignung zur Jugendgefährdung"; BVerwGE 23, 194: "Prädikatsentscheidungen der Filmbewertungsstelle"; BVerwGE 24, 60: "Denkmalswürdigkeit").
  • BVerwG, 07.12.1966 - V C 47.64  
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  • BVerwG, 11.10.1967 - V C 26.67  
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  • OLG Köln, 16.09.1993 - 7 U 72/92  

    Computerspiel U-Boot-Krieg - § 7 RBHaftG

    Danach haftet den Schriften in den in Satz 2 genannten Beispielen die Eignung an, die Jugend zu einer sittlichen Fehlhaltung gegenüber Erscheinungen des menschlichen Lebens zu führen oder - anders formuliert - bei den Jugendlichen eine sozialethische Begriffsverwirrung hervorzurufen (BVerwGE 23, 112, 114/5).
  • BVerwG, 29.05.1990 - 1 C 4.87  

    Indizierung von Fernsehsendungen durch die Bundesprüfstelle

    Sie ergibt sich hier wie sonst allgemein beim Jugendschutz aus Art. 74 Nr. 1, 7 und 11 GG (BVerwGE 23, 112 ; BVerfGE 31, 113 ).
  • BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 39.84  

    Indizierung einer das NS-Regime aufwertenden und rehabilitierenden Schrift

    Der erkennende Senat hält deshalb an der Rechtsprechung fest, wonach die Klausel des § 1 Abs. 2 Nr. 1 GjS nicht für eine vom Grundgesetz mißbilligte politische Tendenz in Anspruch genommen werden kann (vgl. BVerwGE 23, 112 , Leitsatz 4).
  • BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 17.86  
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  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 41.70  
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