Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 01.04.1998 - 8 S 722/98 |
"Einspruch" gegen Bauvorhaben
§ 55 Abs. 2 Satz 2 LBO, Einwendungen sind nur dann beachtlich, wenn sie hinreichend substantiiert sind: Bezeichnung des verletzten Rechtsguts und zumindest grobe Darlegung der Beeinträchtigungen;
Art. 19 Abs. 4, 20 Abs. 3 GG (Art. 25 Abs. 2, 67 Verf), Verfassungsmäßigkeit der materiellen Präklusion nach § 55 Abs. 2 Satz 2 LBO
Volltextveröffentlichungen
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Präklusion von Einwendungen im Baugenehmigungsverfahren
Kurzfassungen/Presse (2)
- Landesrecht Baden-Württemberg (Leitsatz)
§ 55 Abs 2 S 2 BauO BW, Art 19 Abs 4 GG, Art 14 Abs 1 S 1 GG
Einwendungsausschluß gegen Baugenehmigung - Anforderungen an die Darlegung von Einwendungen des Angrenzers innerhalb der Zweiwochenfrist des BauO BW § 55 Abs 2 S 2 - nachträgliche Änderung des Bauantrages - VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst (Leitsatz)
Präklusion; Verfassungsmäßigkeit; Antragsänderung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Baden-Württemberg: Nachbar muß Einwendungen gegen das Bauvorhaben konkret benennen! (IBR 1998, 357)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 10.02.1998 - 13 K 6818/97
- VGH Baden-Württemberg, 01.04.1998 - 8 S 722/98
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1998, 3660
- NJW 1998, 3660 L
- VBlBW 1998, 464
- VBlBW 1998, 465
- NVwZ 1998, 986
- IBR 1998, 357
Wird zitiert von ... (8)
- VG Sigmaringen, 11.06.2008 - 1 K 275/07
Gewerbegebiet; Anlage für kulturelle Zwecke; Parkplatz; Stellplatz; …
Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 20.10.2004 - 8 S 2273/04 - Juris und vom 01.04.1998 - 8 S 722/98 -, VBlBW 1998, 464), welche die Kammer ihrer Entscheidung zugrunde legt, verliert der Angrenzer seine Abwehrrechte gegen das konkrete beantragte Bauvorhaben mit dem Ablauf der Einwendungsfrist endgültig.Das erfordert die Bezeichnung des verletzten Rechtsguts und zumindest eine grobe Darlegung der im Einzelnen befürchteten Beeinträchtigungen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.04.1998 - 8 S 722/98 -, Juris nur Leitsatz = VBlBW 1998, 464 Leitsatz und Gründe).
- VGH Baden-Württemberg, 20.10.2004 - 8 S 2273/04
Verfristung der Angrenzer-Abwehrrechte
Mit Ablauf der Einwendungsfrist verliert der Angrenzer seine Abwehrrechte gegen das konkret beantragte Bauvorhaben endgültig; er kann daher auch im Falle einer wiederholten Angrenzerbenachrichtigung innerhalb der neu eröffneten Einwendungsfrist nur noch insoweit Einwendungen erheben, als die Änderung des Bauantrags zusätzliche oder andersartige Beeinträchtigungen zur Folge hat (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 1.4.1998 - 8 S 722/98 -, VBlBW 1998, 464).*).Das Verwaltungsgericht hat im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats angenommen, dass die Antragstellerin ihre Einwendungen gegen das Vorhaben des Beigeladenen innerhalb der Frist des § 55 Abs. 2 S. 1 LBO nicht hinreichend substantiiert habe, weil sie im Schreiben vom 27.2.2004 nur "Widerspruch gegen das Baugesuch" erhoben habe, ohne die von ihr befürchteten Beeinträchtigungen in irgendeiner Weise zu "thematisieren" (vgl. Beschl. d. Senats vom 1.4.1998 - 8 S 772/98 -, NVwZ 1998, 986;… vgl. auch Sauter, LBO, § 55 Rn. 27 b).
- VGH Baden-Württemberg, 09.01.2008 - 3 S 2016/07
Angrenzerbenachrichtigung und Belehrung
Dass die genannten landesrechtlichen Vorschriften über die materielle Präklusion im Baugenehmigungsverfahren trotz der relativ knapp bemessenen Zwei-Wochen-Frist des § 55 Abs. 2 Satz 1 LBO verfassungsgemäß sind, insbesondere mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG in Einklang stehen, ist in der Rechtsprechung des beschließenden Gerichtshofs geklärt und wird auch von den Beteiligten nicht in Zweifel gezogen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.04.1998 - 8 S 822/98 -, VBlBW 1998, 464; Sauter, LBO, Band 1, § 55 RdNr. 28a m.w.N.).
- VG Karlsruhe, 20.10.1998 - 3 K 1907/98
Kabinenbahn; Abstandsflächen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Stuttgart, 09.12.2008 - 5 K 5822/07
Objektive am Erklärungswert ausgerichtete Auslegung einer Baugenehmigung; …
Daher ist nicht der Frage weiter nachzugehen, welche Veränderungen des ursprünglichen Bauantrags vom 09.06.2006 samt den dazugehörigen Bauvorlagen (§ 52 Abs. 1 Satz 1 LBO) die zweite und dritte Angrenzerbenachrichtigung veranlasst haben (vgl. zu zusätzlichen oder andersartigen Beeinträchtigungen infolge von Änderungen des Bauantrags und die damit verbundenen Probleme mit der materiellen Präklusion: VGH Bad.-Württ., Beschle. v. 01.04.1998 - 8 S 722/98 -, VBlBW 1998, 464 = NVwZ 1998, 986 u. v. 20.10.2004 - 8 S 2273/04 -, NVwZ-RR 2005, 160 = BRS 67 Nr. 190). - VG Karlsruhe, 26.04.2007 - 5 K 2087/06
Nachbarklage gegen Freizeiteinrichtung mit Ausübung der Prostitution
Dies erfordert die Bezeichnung des verletzten Rechtsguts und eine zumindest grobe Darstellung der im einzelnen befürchteten Beeinträchtigungen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.04.1998 - 8 S 722/98 -, NVwZ 1998, 986; Beschluss vom 14.07.1999 - 3 S 1358/99 -, VBlBW 2000, 115; vgl. auch Beschluss vom 26.04.2002 - 5 S 629/02 -, VBlBW 2002, 445;… Sauter, aaO, § 55 Rn 27b;… Dürr, aaO, Rn 232). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2009 - 8 B 1549/09
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum …
VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 1. April 1998 8 S 722/98 -, NVwZ 1998, 986, und vom 14. Juli 1999 3 S 1358/99 -, VBlBW 2000, 115. - VGH Baden-Württemberg, 14.07.1999 - 3 S 1358/99
Präklusionswirkung für Nachbareinwendungen bei vollständigen Bauvorlagen
Das erfordert die Bezeichnung des verletzten Rechtsguts und eine zumindest grobe Darlegung der im einzelnen befürchteten Beeinträchtigungen (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 1.4.1998 - 8 S 722/98 -, VBlBW 1998, 464; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.5.1997 - 5 S 1585/95 -, NVwZ-RR 1998, 771).
