Rechtsprechung
   BGH, 16.10.2003 - III ZR 106/03   

"Es sind 9000 DM! Ja, 9000 DM in bar!"

§ 661a BGB ist nicht verfassungswidrig, § 661a BGB stellt keine strafähnliche Sanktion iSv Art. 103 Abs. 3 GG dar (Hinweis: Verfassungsbeschwerde hiergegen erfolglos: BVerfG, Beschluß vom 5.1.04, Az. 1 BvR 2518/03)

Volltextveröffentlichungen (15)

mehr
  • aufrecht.de

    Gewinnzusagen nach § 661a BGB sind verfassungsgemäß und verbindlich,

  • rws-verlag.de

    Verfassungsmäßigkeit des § 661a BGB

  • Prof. Dr. Lorenz

    Erfüllungsanspruch aus Gewinnmitteilungen (§ 661a BGB): Rechtliche Qualifikation als einseitiges Rechtsgeschäft oder geschäftsähnliche Handlung; Verfassungskonformität von § 661a BGB; Begriff der "Strafe" i.S.v. Art. 103 Abs. 2 GG; Abgrenzung zum Strafschadensersatz ("punitive damages")

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    § 661a BGB (Gewinnzusage) ist kein allgemeines Strafgesetz

  • NWB SteuerXpert START
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    § 661a BGB
    Gewinnspiele - § 661a BGB ist nicht verfassungswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Haftung für Gewinnzusagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wettbewerbsrecht - § 661a BGB ist nicht verfassungswidrig

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Eine Gewinnzusage nach § 661 a BGB ist verfassungsgemäß

  • Betriebs-Berater

    Grenzüberschreitender Versandhandel - Gewinnzusagen bei Bestellung von Waren

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verfassungsmäßigkeit des § 661a BGB

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Beck-Ticker (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Gewinnzusage nach § 661 a BGB nicht verfassungswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gewinnzusagen-Regelung rechtmäßig

  • rp-online.de (Kurzinformation)

    Versprochener Gewinn muss ausgezahlt werden

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    BGH erklärt Gewinnzusage nach angeblicher Ziehung für verbindlich

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verbindlichkeit von Gewinnzusagen nach § 661a BGB

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Verfassungsmäßigkeit des § 661a BGB

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2003, 3620
  • ZIP 2004, 37
  • MDR 2004, 83
  • BB 2003, 2532
  • WM 2004, 1097
  • BB 2004, 78
  • DB 2003, 2592
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Wird zitiert von ... (31)  

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 219/05  

    Clone-CD

    Zudem geht es im Streitfall nicht um eine straf- oder bußgeldrechtliche Sanktion, sondern um einen zivilrechtlichen Anspruch, für den der Bestimmtheitsgrundsatz des Art. 103 Abs. 2 GG ohnehin nicht gilt (vgl. BGH, Urt. v. 16.10.2003 - III ZR 106/03, WRP 2004, 107, 109, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2003 - 26 U 21/03  

    Zahlungsanspruch aus Gewinnzusage: Versendereigenschaft eines für ein

    Die Vorschrift des § 661 a BGB ist mit dem Grundgesetz vereinbar und nicht verfassungswidrig (BGH NJW 2003, 3620).

    Es kann deshalb dahinstehen, ob die Gewinnzusage als einseitiges Rechtsgeschäft des Versenders, als geschäftsähnliche Handlung oder als Begründung eines gesetzlichen Schuldverhältnisses angesehen werden muss (zur zivilrechtlichen Einordnung vgl. BGH NJW 2003, 3620, 3621 mit ausf. weit. Literaturnachweisen).

    Weil die Vorschriften des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb diese allgemein als unzulässig ­ weil wettbewerbswidrig ­ angesehenen Gewinnzusagen nicht hatten zurückdrängen können, hat es der Gesetzgeber als erforderlich angesehen, "den Unternehmer beim Wort zu nehmen", um diesen Wettbewerbsmissbrauch abzustellen (vgl. BT-Drucks. 14/2920 S. 15; Drucks. 14/3195, Bl. 33, 34; Drucks. 14/2658, S. 48/49; vgl. auch BGH NJW 2003, 3620, 3621).

  • BGH, 01.12.2005 - III ZR 191/03  

    Verfahrensrecht - Gerichtsstand bei Klage aus Gewinnzusage

    2), auch auf § 661a BGB Anwendung fände, führte das aber zu gänzlich unangemessenen Ergebnissen; die Haftung nach § 661a BGB wäre dann praktisch in die Hände des Versenders gelegt, der sich durch die Gestaltung der Gewinnzusage - Berufung nichtdeutschen (oder nichtösterreichischen) Rechts - freizeichnen könnte (vgl. Lorenz NJW 2000, 3305, 3308; der Senat hatte im Fall der Gewinnzusage bislang die - im Prozess erfolgte - Wahl deutschen Rechts "jedenfalls" genügen lassen - vgl. Senatsurteile vom 9. Dezember 2004 - III ZR 112/04 - NJW 2005, 827, vom 15. Juli 2004 - III ZR 315/03 - NJW 2004, 3039, 3040, vom 19. Februar 2004 - III ZR 226/03 - NJW 2004, 1652, 1653 und vom 16. Oktober 2003 - III ZR 106/03 - NJW 2003, 3620).
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