Rechtsprechung
   BVerwG, 12.02.1998 - 3 C 55.96   

"Franz-Schönhuber-Stiftung"

Art. 21, 9 GG, parteinahe Stiftung;

§§ 80, 87 BGB, Versagung einer Stiftungsgenehmigung wegen Gemeinwohlgefährdung

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stiftungsrecht - Genehmigungsvoraussetzungen, Gemeinwohlgefährdung, "Franz-Schönhuber-Stiftung"

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Landesrechtliche Grundlage für die Genehmigung einer selbständigen Stiftung; ausschießliche Beurteilung des Stiftungszwecks anhand des Stifterwillens; Annahme einer Gemeinwohlgefährdung bei Gefährdung von Verfassungsrechtsgütern; Parteienprivileg erfaßt nicht Gründung einer Stiftung; kein Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit politischer Parteien bei Versagung einer Stiftungsgenehmigung wegen Gemeinwohlgefährung.

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf, 25.03.1994 - 1 K 4629/93
  • VG Düsseldorf, 25.03.1994 - 1 K 469/93
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1995 - 25 A 2431/94
  • BVerwG, 12.02.1998 - 3 C 55.96

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 106, 177
  • NJW 1998, 2545
  • DVBl 1998, 966
  • NVwZ 1998, 950
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Wird zitiert von ... (19)  

  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 30.97  

    Recht der Ämter für Verfassungsschutz

    Gegen die Partei, ihre Funktionäre, Mitglieder und Anhänger dürfen wegen ihrer mit allgemein erlaubten Mitteln arbeitenden parteioffiziellen Tätigkeiten keine rechtlichen Sanktionen angedroht oder verhängt werden (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 40, 287 ; 63, 266 ; vgl. auch BVerwGE 106, 177 ).

    Der Kläger hat dagegen beachtliche Revisionsrügen nicht erhoben (vgl. auch BVerwGE 106, 177 ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.1999 - 2 A 11774/98  
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  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11  

    Gebührenbescheid; privater Geschäftsbesorger; Zweckverband; Gemeindeverband;

    Das Revisionsgericht ist daher auf eine Überprüfung darauf beschränkt, ob der durch die Auslegung ermittelte Inhalt der nicht revisiblen Normen mit Bundesrecht, insbesondere mit den Grundrechten und den bundesverfassungsrechtlichen Grundsätzen vereinbar ist (vgl. Urteil vom 12. Februar 1998 - BVerwG 3 C 55.96 - BVerwGE 106, 177 ).
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  • OVG Thüringen, 26.11.2008 - 3 KO 363/08  

    Keine zwingende Orientierung der Vergabe von Landeshaushaltsmitteln an politische

    Umstände, die die Annahme rechtfertigen könnten, dass die Arbeit einer der in die Vergleichsgruppe aufgenommenen Stiftungen nicht im öffentlichen Interesse liegt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 12.02.1998 - 3 C 55.96 -juris, Rdn. 33 ff.), sind nicht ersichtlich.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2006 - 1 S 2115/05  

    Zur - fehlenden - Klagebefugnis eines Vorstandsmitglieds einer Stiftung auf

    Die Stiftungsaufsicht dient - neben der Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit, die vom Handeln der Stiftung ausgehen können - der Verwirklichung des Stiftungszwecks, der gerade wegen der mitglieder- und eignerlosen Organisationsstruktur der Stiftung besonderen Schutzes bedarf; sie soll dem in Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung zum Ausdruck gekommenen Stifterwillen nicht zuletzt gegen abweichendes Verhalten der Organe zur Durchsetzung verhelfen (siehe § 8 Abs. 1 StiftG; vgl. BVerwG, Urteil vom 12.02.1998 - 3 C 55.96 -, BVerwGE 106, 177 ; vom 22.09.1972 - VII C 27.71 -, BVerwGE 40, 347 ; BGH, Urteil vom 22.01.1987 - III ZR 26/85 -, BGHZ 99, 344 ; vom 03.03.1977 - III ZR 10/74 -, BGHZ 68, 142 ; Andrick/Suerbaum, Stiftung und Aufsicht, 2001, § 4 Rn. 17 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2000 - 5 A 2256/94  

    Beobachtung der Partei "Die Republikaner" durch Verfassungsschutz ist weiterhin

    Zu entsprechenden Einschätzungen für die Vergangenheit vgl.: Bay.VGH, Beschluss vom 7. Oktober 1993 - 5 CE 93.2327 -, BayVBl. 1994, 116; OVG NRW, Urteil vom 8. Dezember 1995 - 25 A 2431/94 -, NVwZ 1996, 913 ff., Revision hiergegen zurückgewiesen durch BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1998 - 3 C 55.96 -, NJW 1998, 2545 ff.; OVG Rhl.-Pf., Urteil vom 13. Februar 1998 - 2 A 10161/97 -, NVwZ 1998, 874.
  • BVerwG, 04.02.2010 - 4 BN 68.09  

    Privates Interesse an Gebietserweiterung unerheblich

    Der Verfahrensmangel der lückenhaften Sachverhaltsklärung ist daher nicht ordnungsgemäß bezeichnet (vgl. Urteil vom 12. Februar 1998 - BVerwG 3 C 55.96 - BVerwGE 106, 177 ).
  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 3.11  
    Das Revisionsgericht ist daher auf eine Überprüfung darauf beschränkt, ob der durch die Auslegung ermittelte Inhalt der nicht revisiblen Normen mit Bundesrecht, insbesondere mit den Grundrechten und den bundesverfassungsrechtlichen Grundsätzen vereinbar ist (vgl. Urteil vom 12. Februar 1998 - BVerwG 3 C 55.96 - BVerwGE 106, 177 ).
  • BVerwG, 07.07.2005 - 2 B 96.04  

    Datenschutzbeauftragter; Dienstaufsicht; Unabhängigkeit.

    Zur ordnungsgemäßen Erhebung einer Aufklärungsrüge muss der Beschwerdeführer darlegen, welche tatsächlichen Umstände hätten aufgeklärt werden müssen, welche Ermittlungen sich dem Gericht hierfür hätten aufdrängen müssen, welches mutmaßliche Ergebnis die Sachaufklärung gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer ihm günstigeren Entscheidung hätte führen können (Urteil vom 12. Februar 1998 - BVerwG 3 C 55.96 - BVerwGE 106, 177 ; stRspr).
  • BVerwG, 04.11.2008 - 2 B 19.08  
    Danach ist ein Aufklärungsmangel dann ordnungsgemäß erhoben, wenn der Beschwerdeführer darlegt, welche tatsächlichen Umstände hätten aufgeklärt werden müssen, welche Ermittlungen sich dem Gericht hierfür hätten aufdrängen müssen, welches mutmaßliche Ergebnis die Sachaufklärung gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer ihm günstigeren Entscheidung hätte führen können (Urteil vom 12. Februar 1998 BVerwG 3 C 55.96 BVerwGE 106, 177 ; stRspr).
  • BVerwG, 23.08.2010 - 2 B 13.10  

    Divergenzrüge wegen Abweichung vom Rechtssatz der materiellen Identität eines

  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 4.11  
  • VGH Bayern, 12.10.2005 - 5 BV 03.2841  

    Rücknahme der Genehmigung einer Stiftung

  • BVerwG, 22.03.2010 - 2 B 6.10  

    Aberkennung eines Ruhegehalts aufgrund Missbrauchs einer dienstlichen

  • BVerwG, 30.06.2010 - 2 B 72.09  

    Voraussetzung für die Gewährung eines Unfallausgleichs gem. § 35

  • BVerwG, 21.10.2005 - 8 B 49.05  
  • VG Oldenburg, 16.07.2007 - 5 A 5367/05  

    Chaldäische Christen unterliegen keiner mittelbaren Gruppenverfolgung in der

  • VG Münster, 21.05.2010 - 1 K 1405/09  
  • BVerwG, 24.09.2010 - 2 B 40.10  

    Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung zum Steueroberamtsrat

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