Rechtsprechung
| BVerfG, 05.03.1992 - 1 BvR 1770/91 |
'Gestapo-Methoden'
Leserbrief, §§ 185, 193 StGB, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG
Volltextveröffentlichungen (3)
- DRSP
Verfassungsrchtliche Überprüfung einer strafgerichtlichen Entscheidungen wegen einer beleidigenden Äußerungen in einem Leserbrief
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Verfassungsrchtliche Überprüfung einer strafgerichtlichen Entscheidungen wegen einer beleidigenden Äußerungen in einem Leserbrief
Verfahrensgang
- AG Titisee-Neustadt, 25.06.1991 - 2 Ds 50/91
- LG Freiburg, 18.10.1991 - 44 Ns 38/91
- BVerfG, 05.03.1992 - 1 BvR 1770/91
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1992, 2815
- StV 1992, 268
- ZUM 1993, 84
- afp 1992, 132
- NVwZ 1992, 1185
Wird zitiert von ... (21)
- OLG Hamm, 06.02.2007 - 2 Ss 589/06
Schon Drohung mit Faustrecht kann strafbar sein
Aus diesem Grund sind Werturteile von Art. 5 Absatz 1 GG unabhängig davon geschützt, ob die Äußerung "wertvoll" oder "wertlos", "richtig" oder "falsch", "emotional" oder "rational" begründet ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 2815; NJW 1983, 1415; NJW 1972, 811).Dabei ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beachten, dass das Recht des Bürgers, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren, zum Kernbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung gehört (vgl. BVerfG NJW 1992, 2815).
Selbst scharfe und übersteigerte Äußerungen fallen in diesem Zusammenhang in den Schutzbereich des Art. 5 Absatz 1 GG (vgl. BVerfG NJW 1992, 2815).
- BayObLG, 20.10.2004 - 1St RR 153/04
Bezeichnung eines Polizeibeamten als Wegelagerer
Dabei ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von folgenden Grundsätzen auszugehen: Das Recht des Bürgers, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren, gehört zum Kernbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung (BVerfG NJW 1992, 2815/2816).Dabei fallen auch scharfe und übersteigerte Äußerungen in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG (BVerfG NJW 1992, 2815/2816).
So hat es beispielsweise den Vergleich einer Abschiebung mit "Gestapo-Methoden" dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG unterstellt und die Ehre der betroffenen Beamten insoweit hinter das Recht auf freie Meinungsäußerung zurückgestellt (NJW 1992, 2815; vgl. auch BayObLGSt 1994, 121 zur Bezeichnung von Polizeibeamten als "Schlägertruppe").
- OLG Hamm, 07.05.2007 - 2 Ss 171/07
Strafantrag; Strafverfolgungsbegehren; Auslegung; Beleidigung; Bewertung einer …
Aus diesem Grund sind Werturteile von Art. 5 Absatz 1 GG unabhängig davon geschützt, ob die Äußerung "wertvoll" oder "wertlos", "richtig" oder "falsch", "emotional" oder "rational" begründet ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 2815; NJW 1983, 1415; NJW 1972, 811).In diesem Zusammenhang ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterhin zu beachten, dass das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren, zum Kernbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung gehört (vgl. BVerfG NJW 1992, 2815).
Selbst scharfe und übersteigerte Äußerungen fallen in diesem Zusammenhang in den Schutzbereich des Art. 5 Absatz 1 GG (vgl. BVerfG NJW 1992, 2815).
- LG Nürnberg-Fürth, 20.10.1997 - 17 O 8635/97 Auch scharfe und übersteigerte Äußerungen werden vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG erfaßt (vgl. BVerfG NJW 1992, 1439, 1440; NJW 1992, 2815, 2816).
Wenn es aber - wie hier - um einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage geht, besteht vielmehr die Vermutung für die Zulässigkeit freier Rede (BVerfG NJW 1992, 2815, 2816).
- BGH, 28.06.1994 - VI ZR 273/93
Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen
Da durch diesen Hinweis auf einen Dritten dem nachfolgenden Satz die tatsächlichen Elemente zumindest weitgehend entzogen sind, hätte das Berufungsgericht bei zutreffender Würdigung des Aussagegehalts zum Ergebnis gelangen müssen, daß bei der beanstandeten Äußerung die wertenden Bestandteile derart überwiegen, daß sie insgesamt als Zuweisung von politischer Verantwortung im öffentlichen Meinungskampf dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG unterfällt und von daher dem Beklagten nicht untersagt werden kann (BVerfGE 85, 1, 15 ff.; BVerfG, Beschluß vom 5. März 1992 - 1 BvR 1770/91 - NJW 1992, 2815, 2816 sowie Senatsurteil vom 12. Oktober 1993 - aaO. m.w.N.). - OLG Köln, 23.12.2008 - 15 U 93/08
OLG verbietet Plakat von Steinbach mit SS-Offizier und Ordensritter // Richter …
Die Ehrbeeinträchtigung ist somit - anders als in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in NJW 92, 2815 - "Gestapo-Methoden" - nicht lediglich mittelbar, sondern richtet sich auch gegen die Person und die persönliche Integrität der Klägerin zu 2. . - OLG Karlsruhe, 25.11.2004 - 3 Ss 81/04
Üble Nachrede: Behauptungen über die Vornahme von Abtreibungen durch einen …
Es besteht in Rechtsprechung und Literatur Einigkeit darüber, dass in diesen Fällen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG in einer freiheitlichen Demokratie Meinungsäußerungen auch dann toleriert werden müssen, wenn die geäußerte Meinung extrem erscheint (zum Vergleich des Holocaust mit "Babycaust": BGH VersR 2000, 1162-1164; OLG Karlsruhe NJW 2003, 2029-2032), wobei letztlich dahinstehen kann, ob die Akzeptanz solcher Äußerungen bereits zum Ausschluss des Beleidigungstatbestandes führt oder aber über die Anwendung von § 193 StGB, der als Ausprägung von Art. 5 GG zu verstehen ist (BGHSt 12, 293) und eine umfassende Güter- und Interessenabwägung im Einzelfall verlangt (vgl. nur BVerfG NJW 1992, 2815; 1999, 2262, 2263; 2000, 199, 200; BGHSt 18, 184; 36, 89), den Äußerungen die Rechtswidrigkeit nimmt. - BGH, 28.06.1994 - VI ZR 274/93
Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen
Es liegt daher nahe, die beanstandete Erklärung als wertende Äußerung im Rahmen der öffentlichen Meinungsbildung anzusehen, welche vom Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG innerhalb der sich aus Art. 5 Abs. 2 GG ergebenden Schranken geschützt ist (Senatsurteile vom 20. Mai 1986 - VI ZR 242/85 - VersR 1986, 992 …und vom 12. Oktober 1993 - aaO. - jeweils m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 85, 1, 15 f. sowie BVerfG, Beschlüsse vom 5. März 1992 - 1 BvR 1770/91 - NJW 1992, 2815, 2816 und vom 11. November 1992 - 1 BvR 693/92 - NJW 1993, 1845 ). - OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 2b Ss 224/02 Auch scharfe und übersteigerte Äußerungen fallen unter den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG (BVerfG NJW 1992, 2815, 2816).
- OLG Hamm, 13.09.2007 - 4 Ss 389/07
Beleidigung; Aufhebung; Freispruch; Mißachtung; Nichtachtung; Ermittlung des …
Aus diesem Grund sind Werturteile von Art. 5 Absatz 1 GG unabhängig davon geschützt, ob die Äußerung "wertvoll" oder "wertlos", "richtig" oder "falsch", "emotional" oder "rational" begründet ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 2815; NJW 1983, 1415; NJW 1972, 811). - BayObLG, 24.05.2000 - 2St RR 66/00
Richterablehnung als Beleidigung
- OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 1 Ss 123/05
Herabsetzende Äußerungen eines Strafgefangenen gegenüber einem …
- OLG Brandenburg, 15.05.2006 - 1 Ws 75/06
Volksverhetzung durch einen Leserbrief
- AG Oldenburg, 18.12.2008 - 46 Ds 600 Js 17518/08
- LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 604/04
- BayObLG, 22.08.1994 - 4St RR 81/94
- OLG Brandenburg, 15.05.2006 - 1 Ws 76/06
Strafprozessrecht: Antragsbefugnis im Klageerzwingungsverfahren
- OLG München, 21.10.1993 - 6 U 6987/92
- OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - III 2b Ss 224/02
- VG Oldenburg, 18.12.2008 - 46 Ds 73/08
Beleidigung: Verteilen von Flugblättern mit überzogener Kritik an Amtsperson
- OLG Köln, 27.02.2007 - 85 Ss 2/06
