Rechtsprechung
| BGH, 21.02.2001 - XII ZR 308/98 |
"Hausmann" in nichtehelicher Lebensgemeinschaft
§ 1570 BGB, § 1603 BGB, Hausmann-Rechtsprechung ist auch in nichtehelicher Lebensgemeinschaft anwendbar: unterhaltsrechtliches Verbot für den geschiedenen Ehemann und Vater, in seiner neuen Familie die Haushaltsführung und Kinderbetreuung zu übernehmen (vgl. § 1356 BGB)
Volltextveröffentlichungen (11)
mehr- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
(Volltext/Leitsatz)
BGB § 1570
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1570
Fiktive Leistungsfähigkeit eines bisher barunterhaltspflichtigen Ehegatten trotz Übernahme der Haushaltsführung in einer neuen nichtehelichen Lebensgemeinschaft - NWB SteuerXpert START
BGB § 1570
- RA Kotz
§ 1570 BGB
Hausmann-Rechtsprechung findet Anwendung auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nacheheliche Unterhaltspflicht bei Kindesbetreuung in nichtehelicher Lebensgemeinschaft
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Aufgabe der Erwerbstätigkeit des unterhaltspflichtigen Ehegatten
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (8)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Zur Anwendung der Hausmann-Rechtsprechung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Zur Anwendung der Hausmann-Rechtsprechung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Anwendung der Hausmann-Rechtsprechung bei der Unterhaltsberechnung, auch wenn nichteheliche Lebensgemeinschaft besteht
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB § 1570
Hausmann-Rechtsprechung auch für nichteheliche Lebensgemeinschaft - 123recht.net (Pressemeldung)
Schlupfloch bei Unterhaltspflicht gestopft // Rollentausch zum Hausmann erschwert
- financialmind.de (Kurzinformation)
Unterhalt: Auch Hausmänner dürfen ihre alte Pflicht nicht vergessen
- finanztip.de (Kurzinformation)
"Hausmann-Rechtsprechung" gilt auch für Nichtverheiratete
- finanztip.de (Kurzinformation)
Vater als Hausmann der neuen Lebensgefährtin: Muss ein Hausmann Kindern aus erster Ehe keinen Unterhalt mehr zahlen?
Besprechungen u.ä.
- beck.de (Entscheidungsanmerkung)
Ausdehnung der Hausmann-Rechtsprechung auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft des Geschiedenen mit Kind
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 147, 19
- NJW 2001, 1488
- MDR 2001, 815
- FamRZ 2001, 614
- JR 2002, 109
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 12.11.2003 - XII ZR 111/01
Familienrecht - Unterhaltsberechnung durch hypothetischen Rollentausch?
Ist hingegen der Rollenwechsel gegenüber der früheren Familie gerechtfertigt (vgl. zu den strengen Voraussetzungen Senatsurteile vom 13. März 1996 - XII ZR 2/95 - FamRZ 1996, 796, 797 und vom 21. Februar 2001 - XII ZR 308/98 - FamRZ 2001, 614, 616 m.Anm. Büttner), ist die dann regelmäßig vorliegende Obliegenheit zur Aufnahme einer Nebenerwerbstätigkeit, um Barunterhalt leisten zu können, begrenzt: Der Hausmann darf dadurch, daß er sich auf seine Rolle als Hausmann zurückgezogen hat, nicht schlechter stehen, als wenn er erwerbstätig geblieben wäre. - OLG Karlsruhe, 16.01.2004 - 20 UF 191/02
Leistungsfähigkeit und Erwerbsobligenheit bei Kinderbetreuung und …
a) Die sog. "Hausmann Rechtsprechung" des Bundesgerichtshofes findet entsprechende Anwendung, wenn der Unterhaltspflichtige in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit einem anderem Partner zusammenlebt und ein aus dieser Beziehung stammendes Kind betreut (BGH FamRZ 2001, 614 - JT-ID=5324 ), mithin auch in vorliegendem Fall.Dies folgt aus dem Gebot der Rücksichtnahme auf die Belange des jeweils anderen, das unabhängig davon, ob im Einzelfall Sorgeerklärungen nach § 1626 Abs. 1 Nr. 1 BGB abgegeben worden sind, gilt (BGH FamRZ 2001, 614, 616, Kalthoener/Büttner/Niepmann, a.a.0. Rn 665).
- OLG Bremen, 15.05.2009 - 4 WF 50/09
Zurechnung fiktiven Einkommens des neu verheirateten, gegenüber der geschiedenen …
Ob sich das mit der nach § 1356 Abs. 2 S. 2 BGB bestehenden Pflicht eines Ehegatten, bei Wahl und Ausübung einer Erwerbstätigkeit auf die Belange des anderen Ehegatten und der Familie die gebotene Rücksicht zu nehmen, begründen lässt, aus der die Rechtsprechung auch die Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf Unterhaltsverpflichtungen eines Ehegatten aus einer Vorehe ableitet (BGH, FamRZ 2001, 614, 615), die allerdings nur ehe- und familienintern und nicht gegenüber Dritten wirkt (…Staudinger/Voppel, BGB, 2007, § 1356 Rn. 26), bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung.
- OLG Oldenburg, 02.11.2004 - 12 UF 66/04
Nachscheidungsunterhalt: Leistungsunfähigkeit des Unterhaltspflichtigen bei …
Soweit es die häuslichen Verhältnisse zulassen, besteht die Verpflichtung zur Aufnahme einer Nebentätigkeit (st. Rspr. BGH FamRZ 1980, 43; FamRZ 1996, 796; zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft BGH FamRZ 2001, 614). - OLG Brandenburg, 12.07.2001 - 10 WF 45/01
Eingehung einer neuen nicht ehelichen Lebensgemeinschaft ist hinsichtlich …
Diese Grundsätze sind auch heranzuziehen, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht wiederverheiratet ist, sondern wie hier in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner zusammenlebt und ein aus dieser Beziehung stammendes Kind betreut (BGH, FamRZ 2001, 614, 616). - OLG Schleswig, 09.03.2006 - 13 UF 25/05
Nebentätigkeitsverpflichtung trotz Kleinkind
Vielmehr war die Beklagte im Hinblick auf ihre Unterhaltspflicht auch gegenüber dem aus der geschiedenen Ehe hervorgegangenen Kind berechtigt und verpflichtet, jedenfalls im geringen Umfang erwerbstätig zu sein (BGH NJW 2001, 1488, 1489). - OLG Hamm, 18.07.2003 - 10 WF 135/03
Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners bei Obhutswechsel eines von mehreren …
Denn wie der BGH in den sogenannten "Hausmann"-Fällen (BGHZ 147, 19 = FamRZ 2001, 614 mit weiteren Nachweisen ) dargelegt hat, darf der Antragsteller seine Unterhaltsleistungen nicht einseitig zugunsten einzelner Unterhaltsberechtigter einschränken. - OLG Hamm, 26.08.2002 - 6 UF 7/02 Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts folgt dies jedoch nicht unmittelbar aus der Anwendung der erweiterten "HausmannRechtsprechung" (BGH FamRZ 2001, 614).
Sie publizieren im Internet?