Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 15.09.1999 - 3 S 1437/99 |
"Hobbyraum"
§ 6 Abs. 1 Satz 2 LBO, Abgrenzung Nebenraum - Aufenthaltsraum, objektive Eignung, Unmaßgeblichkeit einer Auflage nach § 36 VwVfG für die Einordnung;
§ 6 Abs. 4 LBO, erhebliche Beeinträchtigung nachbarlicher Belange (hier bejaht, Fall einer Reduzierung auf Null)
Volltextveröffentlichungen (2)
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 2 Abs 7 BauO BW, § 6 Abs 1 BauO BW, § 6 Abs 4 BauO BW, § 34 BauO BW
Abgrenzung eines Nebenraums von einem Aufenthaltsraum - VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)
Grenzbau; Aufenthaltsraum; Nebenraum; Hobbyraum; Wohnraum; nachbarliche Belange; erhebliche Beeinträchtigung; Nachbarschutz
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 17.03.1999 - 5 K 7059/97
- VGH Baden-Württemberg, 15.09.1999 - 3 S 1437/99
Wird zitiert von ... (16)
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 3 S 2107/07
Zu geringe Abstandsflächentiefe
Nachbarliche Belange sind mithin nur dann nicht "erheblich" beeinträchtigt, wenn auf dem Nachbargrundstück besondere Umstände vorliegen, die eine vom Regelfall abweichende Beurteilung rechtfertigen, weil die vorhandene Situation durch bestimmte Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbar an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsfläche deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -, VBlBW 1997, 266 und vom 15.09.1999 - 3 S 1437/99 -, VGHBW-LS, Beil. 12, B 4 sowie Beschluss vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 -;… kritisch hierzu Sauter, LBO § 6 Rn. 48b).Zunächst zeichnet sich das klägerische Grundstück in seinem Zuschnitt und der Gebäudeanordnung durch atypische Besonderheiten aus (zu diesem Gesichtspunkt vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.09.1999, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 13.06.2003 - 3 S 938/03
Grenznahe Bebauung erhebliche Beeinträchtigung?
Solche Besonderheiten können etwa eine unterschiedliche Höhenlage beider Grundstücke, ein ungewöhnlicher Zuschnitt des Nachbargrundstückes, der dessen Bebauung in dem dem geplanten Gebäude gegenüberliegenden Bereich praktisch ausschließt, oder auch das Vorhandensein eines grenznahen Gebäudes auf dem Nachbargrundstück sein (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.9.1999 - 3 S 1437/99 -, m.w.N.).Zu denken ist insoweit etwa an schmale oder topographisch besonders gelagerte Grundstücke, die solche Nutzungen praktisch ausschließen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.9.1999 - a.a.O. -).
- VGH Baden-Württemberg, 13.08.2008 - 3 S 1668/07
Abstandsfläche bei gestuft oder versetzt errichteten Bauwerken
Wegen der Anknüpfung dieser Rechtsprechung an die normative Wertung der Abstandsflächenvorschriften bedarf diese Auslegung des § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBO indes - jenseits der durch Besonderheiten auf dem Nachbargrundstück gekennzeichneten Fälle (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -; Urteil vom 04.08.1997 - 5 S 663/96 -; Beschluss vom 29.01.1999 - 5 S 2971/98 -; Urteil vom 15.09.1999 - 3 S 1437/99 -; Urteil vom 08.11.1999 - 8 S 1668/999 -; Beschluss vom 25.01.2000 - 5 S 2996/99 - juris), um die es hier nicht geht - dann der Korrektur, wenn sich den Abstandsflächenvorschriften selbst eine andere Wertung des Gesetzgebers entnehmen lässt.In solchen besonderen Fällen muss von dem Grundsatz, dass jede Unterschreitung der nachbarschützenden Abstandsflächentiefe eine nicht mehr zumutbare und somit im Sinn des § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBO erhebliche Beeinträchtigung der nachbarlichen Belange darstellt, ohne dass es auf das Ausmaß und die Wirkung dieser Unterschreitung ankommt (vgl. statt vieler: Urteil des Senats vom 15.09.1999 - 3 S 1437/99 -, juris), eine Ausnahme auch dann zugelassen werden, wenn die Situation nicht durch Besonderheiten auf dem Nachbargrundstück gekennzeichnet ist.
- VGH Baden-Württemberg, 25.01.2000 - 5 S 2996/99
Abstandsflächen - Grenzgarage
Die Anwendbarkeit dieser Regelung scheitert vorliegend nicht schon daran, daß das Vorhaben der Beigeladenen unmittelbar an der Grenze zum Grundstück der Antragstellerin hin errichtet werden soll, die Abstandsfläche also auf Null reduziert ist (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.09.1999 - 3 S 1437/99 - m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur).Nach der Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befaßten Senate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (…vgl. Senatsbeschl. v. 29.01.1999 - 5 S 2971/98 - a.a.O.; Urt. v. 15.09.1999 - 3 S 1437/99;… Urt. v. 08.11.1999 - 8 S 1668/999) - ist eine hiervon abweichende Beurteilung nur gerechtfertigt, wenn die vorhandene Situation in bezug auf das Nachbargrundstück durch Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsflächentiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen.
- VGH Baden-Württemberg, 14.07.2000 - 5 S 2324/99
Ersatzzustellung: zwingender Vermerk über den Ort der Niederlegung; …
Somit ist im Rahmen einer Anfechtungsklage des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung vom Gericht über einen eventuellen Anspruch des Bauherrn auf Zulassung geringerer Tiefen der Abstandsflächen zu entscheiden, auch wenn eine solche Abweichung durch die Baurechtsbehörde bisher nicht berücksichtigt wurde (vgl. Senatsurt. v. 25.01.1996 - 5 S 2766/95 - sowie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.09.1999 - 3 S 1437/99).Die Regelung ist auch anwendbar, wenn ein Bauvorhaben unmittelbar an der Grenze zum Grundstück hin errichtet werden soll, die Abstandsfläche also auf Null reduziert wird (Senatsbeschl. v. 25.01.2000 - 5 S 2996/99 -, VBlBW 2000, 286 und VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.09.1999 - 3 S 1437/99 - m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur).
- VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 39/07
Mindestabstand des Hauptgebäudes zu Nachbargrenzen
Zwar stellt der streitige Kellererweiterungs oder -vorbau sowohl nach seinen Ausmaßen als auch nach seiner Beschaffenheit und Nutzung (Abstellen von Gartengeräten und Brennholzlagerung) einen nach § 6 Abs. 1 S. 2 LBO privilegierten Gebäudeteil mit Nebenraum dar (zu den Kriterien eines Nebenraums vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.09.1999 - 3 S 1437/99 -, Juris). - VGH Baden-Württemberg, 18.11.2002 - 3 S 882/02
Berufung auf Grenzabstand bei eigenem Verstoß zulässig?
Dabei kann dahinstehen, ob es sich bei dem überdachten Freisitz um einen Nebenraum im Sinne dieser Vorschrift handelt (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.9.1999 - 3 S 1437/99 -). - VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 3 S 569/09
Doppelhaus; Grundstücksgrenze; Gebäudeaußenwände; Rücksprung; Grenzabstand; …
Nachbarliche Belange sind mithin nur dann nicht "erheblich" beeinträchtigt, wenn auf dem Nachbargrundstück besondere Umstände vorliegen, die eine vom Regelfall abweichende Beurteilung rechtfertigen, weil die vorhandene Situation durch bestimmte Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbar an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsfläche deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -, VBlBW 1997, 266, 267 und vom 15.09.1999 - 3 S 1437/99 -, juris sowie Beschluss vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 1997, 92, 95;… kritisch hierzu Sauter, LBO § 6 Rn. 48b). - VGH Baden-Württemberg, 06.04.2010 - 8 S 1529/08
Wandhöchstmaß und Abstandsflächentiefe nach LBO 2010
Daher ist auch nach dem Wegfall des nicht nachbarschützenden Teils der Abstandsflächentiefe durch das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung vom 17.11.2009 (GBl. S. 615) nach der in §§ 5, 6 LBO zum Ausdruck kommenden normativen Wertung davon auszugehen, dass jedenfalls bei einer Unterschreitung der nach § 5 Abs. 7 Satz 2 LBO gebotenen Mindesttiefe der Abstandsfläche nachbarliche Belange i. S. des § 6 Abs. 3 Nr. 2 LBO erheblich beeinträchtigt werden, es sei denn, die vorhandene Situation in Bezug auf das Nachbargrundstück wird durch tatsächliche oder rechtliche Besonderheiten im Verhältnis zum Bauvorhaben gekennzeichnet, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung der Mindestabstandsflächentiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befassten Senate des erkennenden Gerichtshofs zur bisherigen Rechtslage; vgl. Urteile vom 06.06.2008 - 8 S 18/07 -, VBlBW 2008, 483; vom 13.08.2008 - 3 S 1668/07 - VBlBW 2009, 65; vom 10.10.2002 - 5 S 1655/01 -, BauR 2003, 1201 und vom 15.09.1999 - 3 S 1437/99 - Juris), insbesondere den Abstandsflächenvorschriften selbst sich entnehmen lässt, dass der Gesetzgeber die konkrete Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks für zumutbar hält (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.01.2010 - 8 S 1977/09 - Juris …und Urteil vom 13.08.2008 - 3 S 1668/07 - a.a.O.). - VGH Baden-Württemberg, 10.10.2002 - 5 S 1655/01
Muß ein Balkon Abstandsflächen einhalten?
Nach der Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befassten Senate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Senatsbeschl. v. 29.01.1999 - 5 S 2971/98 - VBIBW 1999, 347 sowie Urt. v. 15.09.1999 - 3 S 1437/99 - und vom 08.11.1999 - 8 S 1668/99 -) ist bei der Prüfung der Frage, ob nachbarliche Belange erheblich beeinträchtigt werden, von der normativen Wertung auszugehen, dass eine den nach § 5 Abs. 7 Satz 3 LBO nachbarschützenden Teil unterschreitende Tiefe der Abstandsfläche regelmäßig zu einer erheblichen und damit nicht mehr hinnehmbaren Beeinträchtigung des betreffenden Nachbarn führt, gleichgültig, ob die Unterschreitung gravierend oder geringfügig ist. - VGH Baden-Württemberg, 04.01.2007 - 8 S 1802/06
Verletzung des Grenzabstands als unzulässige Rüge
- VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 12/07
Auslegung des Inhalts einer Baulast; maßgebliche Rechtslage; Bemessung einer …
- VGH Baden-Württemberg, 24.01.2006 - 8 S 638/05
Bauordnungsrechtliche Befreiungen sofort vollziehbar
- VG Stuttgart, 13.08.2009 - 6 K 2312/09
Unterschreitung der Abstandsflächen bei Modernisierung?
- VGH Baden-Württemberg, 02.08.2000 - 3 S 1409/00
Abstandfläche: Giebelfläche - Ermittlung der unteren Begrenzung
- VG Göttingen, 07.10.2004 - 2 A 104/03
Zu den Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Nr. 4 NBauO; Grenzabstand; Nachbarbelange; …
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