Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.06.1996 - 10 W 37/95   

"Peanuts - Wir werden die Handwerkerrechnungen alle bezahlen"

§§ 145 ff BGB, § 350 HGB, zur Herleitung von Ansprüchen aus einer Erklärung, die ein Vorstandssprecher (hier: der Deutschen Bank im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch des Bauunternehmers Schneider) auf einer Pressekonferenz abgegeben hat (hier Ansprüche grds. bejaht)

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Rechtsbindungswille bei Äußerungen auf einer Pressekonferenz, Offerte "ad incertas personas", Zugangsverzicht nach § 151 S. 1 BGB ("Peanuts-Pressekonferenz" der Deutschen Bank nach der "Schneider-Pleite")

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Auszüge)

    §§ 133, 145, 157, 242 BGB
    Zahlungszusage des Deutsche-Bank-Vorstandssprechers an Bauhandwerker in Medieninterviews zum Schneider-Konkurs

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet Deutsche Bank für "Peanuts"? (IBR 1997, 108)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1997, 136
  • IBR 1997, 108
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