Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 11.01.1994 - Ws 314/92   

"Reichparteitags-OLG"

§ 31 Abs. 1 Nr. 4 StVollzG, Art. 5 GG, Voraussetzungen des Anhaltens eines beleidigenden Briefs eines Gefangenen an seine Verlobte;

Wiederholung einer bereits vom BVerfG aufgehobenen Entscheidung bei eingehenderer Begründung (vgl. § 31 BVerfGG) (Entscheidung erneut aufgehoben durch BVerfG, «"Reichparteitags-OLG" II»)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVollzG § 31 Abs. 1 Nr. 4

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1994, 1972
  • NStZ 1994, 406
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Wird zitiert von ... (3)  

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91  

    Soldaten sind Mörder

    Dies stößt in zunehmendem Maße auf Kritik (vgl. Bertrams, DVBl 1991, S. 1226; Hillgruber/Schemmer, JZ 1992, S. 949; Kiesel, NVwZ 1992, S. 1131; Isensee, AfP 1993, S. 629; Sendler, NJW 1993, S. 2157 f.; Herdegen, NJW 1994, S. 2934; Krey, JR 1995, S. 226 f.; Ossenbühl, JZ 1995, S. 640; Tröndle, in: Dreher/Tröndle, Strafgesetzbuch, 47. Aufl. (1995), Rn. 14 d zu § 193; Campbell, NStZ 1995, S. 328; s. auch OLG Bamberg, NStZ 1994, S. 406).

    Danach kann allein schon das Vorhandensein eines Sachbezugs, soweit er als solcher überhaupt den die Äußerung wahrnehmenden Personen erkennbar ist, den Vorwurf der Schmähkritik nicht ausräumen (OLG Bamberg, NStZ 1994, S. 406).

  • BVerfG, 12.09.1994 - 2 BvR 291/94  

    Meinungsfreiheit eines Strafgefangenen und "Ehrenschutz" eines Gerichts -

    Am 11. Januar1994 hat das Oberlandesgericht Bamberg erneut den der Rechtsbeschwerde zugrundeliegenden Beschluß der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth aufgehoben und in der Sache den Antrag des Beschwerdeführers auf gerichtliche Entscheidung wiederum abschlägig beschieden (vgl. NJW 1994, S. 1972 ff.).
  • VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 82-IV-03  
    Schwere des Grundrechtseingriffs, aber auch deshalb nicht abgesprochen werden, weil nur eine unmissverständliche, zu veröffentlichende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs die Bindungswirkung von dessen Entscheidungen, auch der tragenden Gründe, gegenüber der Fachgerichtsbarkeit des Freistaates Sachsen bekräftige und durchsetze; insoweit entspreche die vorliegende Konstellation derjenigen in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1994, 1149), des Oberlandesgerichts Bamberg (NJW 1994, 1972) und abermals des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1995, 1477).
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