Rechtsprechung
| BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 1576/92 |
"Reichparteitags-OLG" I
§ 31 Abs. 1 Nr. 4 StVollzG, Art. 5 GG, Voraussetzungen des Anhaltens eines beleidigenden Briefs eines Gefangenen an seine Verlobte, auch "törichte" Meinungsäußerungen sind geschützt
Volltextveröffentlichungen
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Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Anhalten des Briefs eines Strafgefangenen wegen darin enthaltener Beleidigungen
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Bamberg, 09.07.1992 - Ws 314/92
- BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 1576/92
- OLG Bamberg, 11.01.1994 - Ws 314/92
- BVerfG, 12.09.1994 - 2 BvR 291/94
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1994, 1149
- StV 1993, 600
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Jena, 06.11.2000 - 1 W 498/00
Kritik am Bürgermeister
Ein Senat des Nürnberger Oberlandesgerichtes musste sich die Bezeichnung "Reichsparteitags-OLG" gefallen lassen ( BVerfG NJW 1994, 1149 ). - OLG Frankfurt, 18.03.1994 - 3 Ws 642/93 Die Aufklärung der näheren Umstände und die Abwägung sind geboten, um dem Wechselspiel zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Entfaltung der Persönlichkeit des Gefangenen und den Schranken seiner Grundrechte aus den allgemeinen Gesetzen gerecht zu werden (vgl. BVerfGE -2. Kammer des 2. Senats - Beschluß vom 07.08.1993 - 2 BvR 1576/92 -).
- BVerfG, 12.09.1994 - 2 BvR 291/94
Meinungsfreiheit eines Strafgefangenen und "Ehrenschutz" eines Gerichts - …
Hinsichtlich des Sachverhalts wird zunächst auf den Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 1993, 2 BvR 1576/92 (NJW 1994, 1149 f.) verwiesen, mit dem diese einen Beschluß des Oberlandesgerichts Bamberg aufgehoben und die Sache dorthin zurückverwiesen hatte.
- BVerfG, 16.05.1995 - 2 BvR 1882/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Briefanhaltungen im Strafvollzug
Es verbietet sich mithin, § 31 Abs. 1 Nr. 4 StVollzG in einem Sinne auszulegen und anzuwenden, bei dem die Vorschrift jene vollzugssteuernde Wirkung zugunsten der Freiheit verliert, die ihr durch die Anhaltebeschränkung auf "grobe" Beleidigungen und durch den der Anstalt gebotenen Ermessensgebrauch zukommen (vgl. auch Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1993-2 BvR 1576/93 - NJW 1994, 1149 [1150]). - VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 82-IV-03 Schwere des Grundrechtseingriffs, aber auch deshalb nicht abgesprochen werden, weil nur eine unmissverständliche, zu veröffentlichende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs die Bindungswirkung von dessen Entscheidungen, auch der tragenden Gründe, gegenüber der Fachgerichtsbarkeit des Freistaates Sachsen bekräftige und durchsetze; insoweit entspreche die vorliegende Konstellation derjenigen in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1994, 1149), des Oberlandesgerichts Bamberg (NJW 1994, 1972) und abermals des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1995, 1477).
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