Rechtsprechung
| BVerfG, 12.09.1994 - 2 BvR 291/94 |
"Reichparteitags-OLG" II
§ 31 Abs. 1 Nr. 4 StVollzG, Art. 5 GG, Voraussetzungen des Anhaltens eines beleidigenden Briefs eines Gefangenen an seine Verlobte, Schutz eines Bereichs, in dem der Einzelne gegenüber Angehörigen seinen Emotionen freien Lauf lassen kann;
§ 95 Abs. 2 BVerfGG, keine (erneute) Zurückverweisung an das Ausgangsgericht, sondern Entscheidung in der Sache, wenn nach der Entscheidung des BVerfG für das Ausgangsgericht kein Entscheidungsspielraum mehr besteht (in «"Reichparteitags-OLG"» hatte das OLG Bamberg sich nicht gewillt gezeigt, die Entscheidung des BVerfG nachzuvollziehen)
Volltextveröffentlichungen (2)
- DRSP
Meinungsfreiheit eines Strafgefangenen und "Ehrenschutz" eines Gerichts - "Reichsparteitags-OLG"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Meinungsfreiheit eines Strafgefangenen und "Ehrenschutz" eines Gerichts - "Reichsparteitags-OLG"
Verfahrensgang
- OLG Bamberg, 09.07.1992 - Ws 314/92
- BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 1576/92
- OLG Bamberg, 11.01.1994 - Ws 314/92
- BVerfG, 12.09.1994 - 2 BvR 291/94
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1995, 1477
- StV 1995, 144
- JR 1995, 379
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08
Recht auf Verteidigerbeistand (Konsultationsrecht; freier Verkehr mit dem …
Die zum Verhältnis innerhalb enger bzw. engster Familien- und Vertrauensbeziehungen entwickelten Grundsätze (vgl. BVerfGE 90, 255, 261; BVerfG NJW 2007, 1194, 1195; 1995, 1477) sind auf die Beziehung zwischen Verteidiger und Beschuldigtem nicht übertragbar.Die zum Verhältnis innerhalb enger bzw. engster Familien- und Vertrauensbeziehungen entwickelten Grundsätze (vgl. BVerfGE 90, 255, 261; BVerfG NJW 2007, 1194, 1195; 1995, 1477) sind auf die Beziehung zwischen Verteidiger und Beschuldigtem nicht übertragbar.
- OLG Düsseldorf, 24.06.1996 - 1 Ws 480/96 Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 90, 255, 259 ff., BVerfG NJW 1995, 1477 f.) genießen die Äußerungen des Angeklagten den Schutz der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG , die allerdings durch die Vorschriften schon zum Schutz der persönlichen Ehre beschränkt wird.
Ziel des Vollzuges kann es daher nicht sein, den Gefangenen während der Haft und künftig an vertraulicher Kommunikation im Rahmen der grundrechtlich geschützten Privatsphäre in jenen Formen zu hindern, die jedem anderen Bürger straflos zugestanden werden (BVerfG NJW 1995, 1477, 1478).
Ebenso wie eine strafrechtliche Ahndung (vgl. BVerfGE 90, 255, 261) entfällt damit auch die Möglichkeit, das Schreiben des Angeklagten im Hinblick auf seine herabsetzenden Äußerungen anzuhalten und von der Beförderung auszuschließen (vgl. BVerfG NJW 1995, 1477, 1478).
- BVerfG, 27.07.2009 - 2 BvR 2186/07
Briefüberwachung in der Untersuchungshaft (freie Entfaltung der Persönlichkeit; …
Vielmehr wirkt sich der Grundrechtsschutz gerade darin aus, dass der vertrauliche Charakter der Mitteilung trotz der staatlichen Überwachung gewahrt bleibt ( BVerfGE 90, 255 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats von 12. September 1994 - 2 BvR 291/94 -, NJW 1995, S. 1477 f.).
- BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 2279/07
Anhalten von Haftpost (grob unrichtige Darstellung von Anstaltsverhältnissen; …
Den Grundsatz, dass der besondere persönlichkeitsrechtliche Schutz dieser Sphäre vertraulicher Kommunikation nicht dadurch entfällt, dass der Staat sich im Rahmen der Überwachung des Schriftwechsels Gefangener Kenntnis von dessen Inhalt verschafft, hat das Bundesverfassungsgericht hieraus zwar anhand von Fällen abgeleitet und wiederholt bekräftigt, die die Sanktionierung beleidigender Äußerungen oder das Anhalten von Schreiben wegen solcher Äußerungen betrafen (vgl. BVerfGE 90, 255 ; BVerfGK 9, 442 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 1994 - 2 BvR 291/94 -, NJW 1995, S. 1477). - VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 66/02
Untersuchungshäftling mit Klinefelter-Syndrom wird nicht in die …
Nur ergänzend sei auf folgendes hingewiesen: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß der dem Art. 7 VvB entsprechende Art. 2 Abs. 1 GG unter dem Aspekt des Schutzes der Privatsphäre dann verletzt sein kann, wenn der Briefkontakt eines Straf- oder Untersuchungsgefangenen mit einem nahen Familienangehörigen unterbrochen wird (siehe BVerfGE 35, 35 , BVerfG, NJW 1995, S. 1477 f.). - VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 82-IV-03 Schwere des Grundrechtseingriffs, aber auch deshalb nicht abgesprochen werden, weil nur eine unmissverständliche, zu veröffentlichende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs die Bindungswirkung von dessen Entscheidungen, auch der tragenden Gründe, gegenüber der Fachgerichtsbarkeit des Freistaates Sachsen bekräftige und durchsetze; insoweit entspreche die vorliegende Konstellation derjenigen in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1994, 1149), des Oberlandesgerichts Bamberg (NJW 1994, 1972) und abermals des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1995, 1477).
