Rechtsprechung
| BVerfG, 24.06.1996 - 2 BvR 2137/95 |
"Schreibtischtäter"
§ 119 Abs. 3 StPO, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Briefverkehr mit Lebensgefährten, Schmähung der Anstalt im allgemeinen, Unzulässigkeit des Anhalten eines Briefes an nahe Angehörige
Volltextveröffentlichungen
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Anhalten eines Briefes eines Untersuchungsgefangenen mit beleidigendem Inhalt
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 07.06.1995 - 2 BJs 127/93
- BGH, 16.08.1995 - 2 BJs 127/93
- BVerfG, 24.06.1996 - 2 BvR 2137/95
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1997, 185
- NStZ 1996, 509
- StV 1997, 256
Wird zitiert von ... (11)
- BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01
Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren …
Auch ist die Nichtberücksichtigung vertraulicher Äußerungen letztlich durch die Gewährleistung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG) geboten, weil eine vertrauliche Kommunikation in der Privatsphäre als Ausdruck der Persönlichkeit besonders geschützt ist (BVerfG 24. Juni 1996 - 2 BvR 2137/95 - NJW 1997, 185, 186; Senat 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 - nv.).Dies gilt umso mehr, wenn eine Mitteilung an eine - vermeintliche - Vertrauensperson gerichtet wird, um einen Dritten zu treffen (BVerfG 24. Juni 1996 - 2 BvR 2137/95 - aaO).
- BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvR 2118/01
Dolmetscherkosten im Strafverfahren
Grundsätzlich ist zudem das Recht auf unüberwachten und unkontrollierten Briefverkehr zu gewährleisten (zu Art. 2 Abs. 1: vgl. BVerfGE 35, 35 ; 35, 311 ; 57, 170 ; zu Art. 10 Abs. 1 GG bei der Kontrolle ausgehender Briefe: BVerfGE 33, 1 ; zu Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG: BVerfGE 33, 1 ; 42, 234 ), und schließlich ist, soweit der Briefverkehr - wie hier - den familiären Kontakt betrifft, Art. 6 Abs. 1 GG berührt (vgl. BVerfGE 57, 170 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 1996 - 2 BvR 2137/95 -, NJW 1997, S. 185). - OLG Hamm, 13.01.2009 - 2 Ws 388/08
Briefe; Beschlagnahme; Rechtsmittel; nachträglicher Rechtsschutz
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist dies zum einen für Fälle tiefgreifender, tatsächlich jedoch nicht mehr fortwirkender Grundrechtseingriffe anerkannt, wenn sich die Belastung durch die Maßnahme nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung im Beschwerdeverfahren kaum erlangen kann (BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Juni 1996 - 2 BvR 2137/95 -, zitiert nach juris Rn. 21; NJW 1997, 2163; Urteil vom 31. Mai 2006 - 2 BvR 1673/04;… 2 BvR 2402/04 -, zitiert nach juris Rn. 31; im Anschluss daran vergleiche zum Beispiel: OLG Rostock…, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 2 Ws 8/02 -, zitiert nach juris Rn. 13).Vielmehr ist ein solches darüber hinaus für die Fälle anerkannt, in denen ein gerichtliches Verfahren dazu dienen kann, einer Wiederholungsgefahr zu begegnen oder eine fortwirkende Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff zu beseitigen (BVerfG…, Urteil vom 31. Mai 2005 - 2 BvR 1673/04, 2 BvR 2402/04 -, zitiert nach juris Rn. 32;… Beschluss vom 03. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, zitiert nach juris Rn. 27;… Beschluss vom 05. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 2 BvR 1337/00, 2 BvR 1777/00 -, zitiert nach juris Rn. 35; Beschluss vom 24. Juni 1996 - 2 BvR 2137/95 -, zitiert nach juris Rn. 21 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88
Briefüberwachung
neuerdings BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats (Beschluß - 2 BvR 2137/95 - 24.6.1996, NJW 1997, 185): Schutz der Privatsphäre und der Meinungsfreiheit entsprechend den obigen - vom Ersten Senat des BVerfG vertretenen - Grundsätzen auch für die briefliche Kommunikation von Untersuchungsgefangenen mit Personen, zu denen eine "eheähnliche Beziehung" besteht. - BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98
Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den …
Die Nichtberücksichtigung vertraulicher Äußerungen wird letztlich durch die Gewährleistung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG) geboten, das die vertrauliche Kommunikation in der Privatsphäre als Ausdruck der Persönlichkeit besonders schützt, solange der Betroffene die Vertraulichkeit nicht selbst aufhebt (BVerfG 26. April 1994 - 1 BvR 1968/88 - BVerfGE 90, 255; BVerfG 24. Juni 1996 - 2 BvR 2137/95 - NJW 1997, 185 zu II 2 b aa der Gründe). - VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10
Erforderlichkeit von Überwachungsanordnungen nach § 119 Abs 1 StPO in der …
Im Übrigen, nämlich hinsichtlich der Ermächtigung, die Telekommunikation abzubrechen, Briefe und Pakete anzuhalten, Besuche zu überwachen und diese vorzeitig zu beenden, hat die Anordnung zu einem Eingriff in das durch Art. 7 i. V. m. Art. 6 VvB verbürgte Recht des Beschwerdeführers auf Schutz seiner Privatsphäre geführt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NJW 1997, 185 und StV 2010, 142 f.; BVerfGE 35, 35 ; 57, 170 ).Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, genügt nicht (vgl. BVerfG, StV 1993, 592 f., NStZ 1996, 613 f., NJW 1997, 185 und StV 2009, 253 ; KG…, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 AR 960/00 - 4 Ws 23 und 24/01 -, juris Rn. 2 f.; OLG Hamm…, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 3 Ws 46/10 -, juris Rn. 42 ff.; König, NStZ 2010, 185 ; Michalke, NJW 2010, 17 ).
- BVerfG, 10.01.2008 - 2 BvR 1229/07
Tägliche Unterbrechung der Elektrizitätsversorgung im Haftraum eines …
Je weniger konkret die Gefährdung der Ordnung in der Anstalt ist, desto größeres Gewicht kommt der Handlungsfreiheit des Untersuchungsgefangenen zu und desto zurückhaltender muss der Richter bei grundrechtlichen Eingriffen sein (vgl. BVerfGE 57, 170 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juni 1996 - 2 BvR 2137/95 -, NStZ 1996, S. 509 ). - OLG Hamm, 30.03.2009 - 2 Ws 84/09
[Rechtsmittel, Überholung, Zulässigkeit, Beschwerde, gegenstandslose]
Auch unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr, für den das Bundesverfassungsgericht unter anderem ebenfalls ein fortwirkendes Rechtschutzinteresse trotz prozessualer Überholung angenommen hat (BVerfG…, Urteil vom 31. Mai 2005 - 2 BvR 1673/04, 2 BvR 2402/04 -, zitiert nach juris Rn. 32;… Beschluss vom 03. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, zitiert nach juris Rn. 27;… Beschluss vom 05. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 2 BvR 1337/00, 2 BvR 1777/00 -, zitiert nach juris Rn. 35; Beschluss vom 24. Juni 1996 - 2 BvR 2137/95 -, zitiert nach juris Rn. 21 - jeweils m. w. N.), ergibt sich nichts anderes. - OLG Hamm, 25.02.2010 - 2 Ws 18/10 Der Zulässigkeit steht auch nicht deshalb ein fehlendes Rechtsschutzinteresse des Angeklagten entgegen, weil er mit Beschluss der Strafkammer vom 19. Januar 2010 von der Untersuchungshaft verschont worden und damit - zumindest derzeit - durch die in dem angefochtenen Beschluss angeordneten Maßnahmen nicht mehr beschwert ist (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1996 - 2 BvR 2137/95-, zitiert nach juris Rn. 21;… Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. 2009, § 119 Rd. 49).
- OLG Düsseldorf, 31.08.2000 - 1 Ws 434/00
Ausschluß eines Briefs von der Beförderung
Insoweit werden die betroffenen Grundrechte des Untersuchungsgefangenen durch § 119 Abs. 3 StPO in zulässiger Weise eingeschränkt (vgl. BVerfG NJW 1997, 185 m. w. N.). - OLG Hamm, 27.01.2009 - 2 Ws 85/09
Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde gegen die Ablehnung der bedingten …
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