Rechtsprechung
   BGH, 12.09.2000 - 4 StR 305/00   

"Taten stehen nicht isoliert da"

§ 154 Abs. 2 StPO, strafschärfende Berücksichtigung des ausgeschiedenen Verfahrensstoffs nur nach richterlichem Hinweis;

"in dubio pro reo" auch für Strafzumessungstatsachen;

§ 64 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 30a BtMG; § 29a BtMG; § 264 StPO; § 46 Abs. 2 StGB
    Tateinheit; Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Rechtlich unselbständiger Teilakt; Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Hang; Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Hinweispflicht des Gerichts; Strafschärfung nach Einstellung; Geltung des Zweifelsgrundsatzes bei Strafzumessungstatsachen

  • lexetius.com
  • bundesgerichtshof.de
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Zeitschriftenfundstellen

  • StV 2000, 656
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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 27.11.2008 - 5 StR 526/08  

    Hinweispflicht bei der strafschärfenden Einbeziehung aus der Hauptverhandlung

    Sie beanstandet zu Recht, dass das Landgericht bei der Bemessung der Einzelstrafen ohne vorherigen Hinweis strafschärfend Sachverhalte berücksichtigt hat, hinsichtlich derer in der Hauptverhandlung nach § 154 Abs. 2 StPO verfahren wurde (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1, 2 und 3; BGH StV 2000, 656).

    Doch war der Hinweis erforderlich, um dem Angeklagten Gelegenheit zu geben, durch Anträge auch zum Schuldgehalt der von der Einstellung betroffenen Taten auf die Strafhöhe Einfluss zu nehmen (vgl. BGH StV 2000, 656).

  • BGH, 14.01.2009 - 1 StR 470/08  

    Bestechung; Amtsträgereigenschaft (Durchführung einer medizinisch-psychologischen

    Zwar ist es zulässig, gemäß § 154 Abs. 2 StPO ausgeschiedenen Prozessstoff nach einem entsprechenden Hinweis (BGH StV 2000, 656) in der Strafzumessung straferschwerend zu berücksichtigen.
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