Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
12.09.2000
Aktenzeichen
4 StR 305/00
Dazu im Internet

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"Taten stehen nicht isoliert da"

§ 154 Abs. 2 StPO, strafschärfende Berücksichtigung des ausgeschiedenen Verfahrensstoffs nur nach richterlichem Hinweis;

"in dubio pro reo" auch für Strafzumessungstatsachen;

§ 64 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO

HRR Strafrecht

§ 64 StGB; § 30a BtMG; § 29a BtMG; § 264 StPO; § 46 Abs. 2 StGB

Tateinheit; Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Rechtlich unselbständiger Teilakt; Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Hang; Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Hinweispflicht des Gerichts; Strafschärfung nach Einstellung; Geltung des Zweifelsgrundsatzes bei Strafzumessungstatsachen

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judicialis

Fundstellen
StV 2000, 656
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