Gesetzesstand: 14. Mai 2008
Rechtsprechung
Dazu im Internet
dejure.org
"Tatsachen vortäuschender Staatsanwalt"
§§ 185, 186, 194 StGB, "starke Worte" eines Rechtsanwalts im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens sind grundsätzlich nicht strafbar, Art. 5 Abs. 1 GG, zur Frage, inwieweit bei leichtfertigen Äußerungen § 194 StGB unangewendet bleiben kann
Alpmann Schmidt
GG Art. 5 I, II; StGB §§ 185, 186, 193