Rechtsprechung

Gericht
BVerfG
Datum
16.03.1999
Aktenzeichen
1 BvR 734/98
Dazu im Internet

dejure.org

"Tatsachen vortäuschender Staatsanwalt"

§§ 185, 186, 194 StGB, "starke Worte" eines Rechtsanwalts im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens sind grundsätzlich nicht strafbar, Art. 5 Abs. 1 GG, zur Frage, inwieweit bei leichtfertigen Äußerungen § 194 StGB unangewendet bleiben kann

lexetius.com

Alpmann Schmidt

GG Art. 5 I, II; StGB §§ 185, 186, 193

Fundstellen
NJW 2000, 199
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