Rechtsprechung
| BGH, 10.02.2000 - 4 StR 616/99 |
'Vernehmung' durch den Verteidiger
§ 252 StPO analog: Verwertungsverbot gilt auch für eine anwaltliche "Beschuldigtenvernehmung";
§§ 137 ff StPO, zum grundsätzlichen Recht des Strafverteidigers, eigene Nachforschungen zu betreiben
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 52 StPO; § 252 StPO; § 244 Abs. 2 StPO
Zeugnisverweigerungsrecht; Verweigerung in der Hauptverhandlung; "Vernehmung" durch den Verteidiger; Verwertungsverbot; Aufklärungspflicht; keine Einwilligung in die Vernehmung des Verteidigers. - lexetius.com
- DFR
Zeugnisverweigerung nach "Vernehmung" durch den Verteidiger
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Alpmann Schmidt
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeugnisverweigerungsrecht und Verwertungsverbot bei "Vernehmung" durch Verteidiger
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 46, 1
- NJW 2000, 1277
- NStZ 2001, 49
- Rpfleger 2000, 350
- NJ 2000, 264 (Ls.)
- StV 2003, 602
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 12.09.2007 - 5 StR 257/07
Behinderung der Verteidigung (Anträge auf Vernehmung des Pflichtverteidigers; …
Sofern solchen Tatsachen überhaupt Beweisrelevanz zuzuerkennen wäre, könnten sie allenfalls durch eine eigene Einlassung des Angeklagten, gegebenenfalls vorbereitet durch eine - auch der einseitigen Verpflichtung des Verteidigers Rechnung tragende (vgl. BGHSt 46, 1, 4) - Erklärung des Verteidigers in die Hauptverhandlung eingeführt werden.Sofern solchen Tatsachen überhaupt Beweisrelevanz zuzuerkennen wäre, könnten sie allenfalls durch eine eigene Einlassung des Angeklagten, gegebenenfalls vorbereitet durch eine - auch der einseitigen Verpflichtung des Verteidigers Rechnung tragende (vgl. BGHSt 46, 1, 4) - Erklärung des Verteidigers in die Hauptverhandlung eingeführt werden.
- BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00
Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln
Er kann eigene Ermittlungen führen und insbesondere Zeugen auch außerhalb der Hauptverhandlung befragen (BGH NJW 2000, 1277). - BGH, 29.01.2008 - 4 StR 449/07
Keine unmittelbare Verwertung einer Aufzeichnung über die frühere Vernehmung bei …
Unter diesen Umständen stand die Befragung der Nebenklägerin durch den Sachverständigen im Zusammenhang mit ihrer Exploration - anders als die "Vernehmung" eines Zeugen durch den Verteidiger wie in der der Senatsentscheidung BGHSt 46, 1 zu Grunde liegenden Fallgestaltung - einer amtlichen Vernehmung gleich (vgl. BGHSt 40, 211, 213; 45, 203, 205 f).
- LG Augsburg, 01.04.2011 - 3 KLs 400 Js 116928/08
Der Fall Lucas, der zu einem Fall Junggeburth wurde
- Soweit die Rechtsanwälte Dr. W... und Prof. Dr. Z... von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht haben, waren ihre Angaben gegenüber dem Verteidiger RA W... nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unverwertbar (BGH Urteil v. 10.02.2000 - 4 StR 616/99), da der Verteidiger bei einer solchen Anhörung einseitig die Interessen seines Mandanten wahrzunehmen hat, während die Strafverfolgungsorgane nach § 160 Abs. 2 StPO sowohl die belastenden als auch die entlastenden Umstände zu ermitteln haben. - BGH, 14.06.2005 - 1 StR 338/04
Zeugnisverweigerungsrecht und Konfrontationsrecht (Verwertungsverbot; Vernehmung …
Insbesondere handelt es sich nicht um Angaben, die sie "aus freien Stücken" und nicht im Bewußtsein ihrer späteren Verwendungsmöglichkeit im Verfahren abgegeben hat (BGH NStZ-RR 2001, 171, 172; BGHR StPO § 252 - Verwertungsverbot 16). - OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 2 AR 49/06
Ausschließung des Strafverteidigers: Notwendiger Inhalt einer Antragsschrift der …
Er kann eigene Ermittlungen führen und insbesondere Zeugen auch außerhalb der Hauptverhandlung befragen (BGH NJW 2000, 1277).
