Rechtsprechung
   BGH, 10.02.2000 - 4 StR 616/99   

'Vernehmung' durch den Verteidiger

§ 252 StPO analog: Verwertungsverbot gilt auch für eine anwaltliche "Beschuldigtenvernehmung";

§§ 137 ff StPO, zum grundsätzlichen Recht des Strafverteidigers, eigene Nachforschungen zu betreiben

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StPO; § 252 StPO; § 244 Abs. 2 StPO
    Zeugnisverweigerungsrecht; Verweigerung in der Hauptverhandlung; "Vernehmung" durch den Verteidiger; Verwertungsverbot; Aufklärungspflicht; keine Einwilligung in die Vernehmung des Verteidigers.

  • lexetius.com

    §§ 52, 252 StPO

  • DFR

    Zeugnisverweigerung nach "Vernehmung" durch den Verteidiger

mehr

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de , S. 45 (Leitsatz)

    §§ 52, 252 StPO
    Zeugnisverweigerungsrecht/Verlesungs- und Verwertungsverbot

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 46, 1
  • NJW 2000, 1277
  • NStZ 2001, 49
  • Rpfleger 2000, 350
  • NJ 2000, 264 (Ls.)
  • StV 2003, 602



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 12.09.2007 - 5 StR 257/07  

    Behinderung der Verteidigung (Anträge auf Vernehmung des Pflichtverteidigers;

    Sofern solchen Tatsachen überhaupt Beweisrelevanz zuzuerkennen wäre, könnten sie allenfalls durch eine eigene Einlassung des Angeklagten, gegebenenfalls vorbereitet durch eine - auch der einseitigen Verpflichtung des Verteidigers Rechnung tragende (vgl. BGHSt 46, 1, 4) - Erklärung des Verteidigers in die Hauptverhandlung eingeführt werden.

    Sofern solchen Tatsachen überhaupt Beweisrelevanz zuzuerkennen wäre, könnten sie allenfalls durch eine eigene Einlassung des Angeklagten, gegebenenfalls vorbereitet durch eine - auch der einseitigen Verpflichtung des Verteidigers Rechnung tragende (vgl. BGHSt 46, 1, 4) - Erklärung des Verteidigers in die Hauptverhandlung eingeführt werden.

  • BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00  

    Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln

    Er kann eigene Ermittlungen führen und insbesondere Zeugen auch außerhalb der Hauptverhandlung befragen (BGH NJW 2000, 1277).
  • BGH, 29.01.2008 - 4 StR 449/07  

    Keine unmittelbare Verwertung einer Aufzeichnung über die frühere Vernehmung bei

    Unter diesen Umständen stand die Befragung der Nebenklägerin durch den Sachverständigen im Zusammenhang mit ihrer Exploration - anders als die "Vernehmung" eines Zeugen durch den Verteidiger wie in der der Senatsentscheidung BGHSt 46, 1 zu Grunde liegenden Fallgestaltung - einer amtlichen Vernehmung gleich (vgl. BGHSt 40, 211, 213; 45, 203, 205 f).
mehr
  • LG Augsburg, 01.04.2011 - 3 KLs 400 Js 116928/08  

    Der Fall Lucas, der zu einem Fall Junggeburth wurde

    - Soweit die Rechtsanwälte Dr. W... und Prof. Dr. Z... von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht haben, waren ihre Angaben gegenüber dem Verteidiger RA W... nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unverwertbar (BGH Urteil v. 10.02.2000 - 4 StR 616/99), da der Verteidiger bei einer solchen Anhörung einseitig die Interessen seines Mandanten wahrzunehmen hat, während die Strafverfolgungsorgane nach § 160 Abs. 2 StPO sowohl die belastenden als auch die entlastenden Umstände zu ermitteln haben.
  • BGH, 14.06.2005 - 1 StR 338/04  

    Zeugnisverweigerungsrecht und Konfrontationsrecht (Verwertungsverbot; Vernehmung

    Insbesondere handelt es sich nicht um Angaben, die sie "aus freien Stücken" und nicht im Bewußtsein ihrer späteren Verwendungsmöglichkeit im Verfahren abgegeben hat (BGH NStZ-RR 2001, 171, 172; BGHR StPO § 252 - Verwertungsverbot 16).
  • OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 2 AR 49/06  

    Ausschließung des Strafverteidigers: Notwendiger Inhalt einer Antragsschrift der

    Er kann eigene Ermittlungen führen und insbesondere Zeugen auch außerhalb der Hauptverhandlung befragen (BGH NJW 2000, 1277).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht