Rechtsprechung
| BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86 |
'Wenn der Laden nicht läuft, brennt es hier'
§ 61 VVG, § 286 ZPO, kein Anscheinsbeweis für vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalls (Anm.: vgl. Anmerkung bei BGH, «Werbewurfsendungen»)
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltung des Anscheinsbeweises für Betrug des Versicherers durch den Versicherungsnehmer
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 104, 256
- NJW 1988, 2040
- MDR 1988, 846
- NJW-RR 1988, 1051
- NZV 1988, 101
- VersR 1988, 683
Wird zitiert von ... (40)
- BGH, 05.03.2002 - VI ZR 398/00
Immobilien - Schadensersatz bei unwahren Angaben im Kaufvertrag
Ein derartiger Anscheinsbeweis kommt nur dann in Betracht, wenn im Einzelfall ein typischer Geschehensablauf vorliegt, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder Folge hinweist und so sehr das Gepräge des Gewöhnlichen und Üblichen trägt, daß die besonderen individuellen Umstände in ihrer Bedeutung zurücktreten (vgl. z.B. BGHZ 100, 214, 216; 104, 256, 259; Senatsurteil vom 3. Juli 1990 - VI ZR 239/89 - NJW 1991, 230, 231).Ob einem Menschen ein kriminelles Verhalten dieser Art zuzutrauen ist, hängt so stark von seiner Persönlichkeit, seinen besonderen Lebensumständen und seinen Wert- und Moralvorstellungen ab, daß die Annahme einer Typizität eines solchen Verhaltens nicht in Betracht kommt (vgl. BGHZ 104, 256, 261; 100, 214, 216).
- BGH, 18.05.2005 - VIII ZR 368/03
Mietrecht - Mieter muss Willkür bei Eigenbedarfskündigung beweisen!
Bedenken bestehen bereits, ob ein Anscheinsbeweis im Bereich individueller Willensentschlüsse überhaupt in Betracht kommt (BGHZ 104, 256, 259 ff.;… Musielak/Foerste, ZPO, 4. Aufl., § 286 Rdnr. 30 m.w.Nachw.; vgl. aber auch BGHZ 123, 311, 315 ff.). - BGH, 28.01.2004 - VIII ZR 190/03
Mietrecht - Mietpreisüberhöhung: Mieter trägt Beweislast!
a) Der Anscheinsbeweis setzt einen typischen Geschehensablauf voraus, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hinweist und so sehr das Gepräge des Gewöhnlichen und Üblichen trägt, daß die besonderen und individuellen Umstände in ihrer Bedeutung zurücktreten (BGHZ 104, 256, 259).
- OLG Hamm, 09.12.2004 - 21 U 58/04
Schadensersatzanspruch eines Feuerversicherers aus übergegangenem Recht wegen …
Zwar ist anerkannt, daß ein auf Zahlung der Versicherungssumme in Anspruch genommener Feuerversicherer zur Abwehr eines solchen Anspruchs vollen Beweis für eine Eigenbrandstiftung des Versicherungsnehmers erbringen muß, ohne daß ihm ein Anscheinsbeweis zu Gute kommt (BGH NJW-RR 1997, 1112, 1113; BGH NJW 1988, 2040, 2041).Möglich ist ein Beweis des ersten Anscheins dann, wenn im Einzelfall ein typischer Geschehensablauf vorliegt, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hinweist und so sehr das Gepräge des Gewöhnlichen und Üblichen trägt, daß die besonderen individuellen Umstände in ihrer Bedeutung zurücktreten (z.B. BGH NJW 1988, 2040, 2041).
- BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 102/87
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung der Versicherungsleistung eines …
Für deren Inhalt gibt es keine durch die Lebenserfahrung gesicherte Typizität (vgl. BGH Urteil vom 4. Oktober 1979 - VII ZR 319/78 - NJW 1980, 122; Senatsurteil vom 26. Januar 1983 - IVb ZR 344/81 - FamRZ 1983, 569, 572, jeweils m.w.N.; siehe auch BGH, Urteil vom 4. Mai 1988 - IVa ZR 278/86 - BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Anscheinsbeweis 4, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt). - OLG München, 07.03.2008 - 10 U 5394/07
Anforderungen an den Nachweis eines gestellten Unfalls
b) Hingegen obliegt der beklagten Versicherung grundsätzlich der Beweis dafür, dass der Versicherungsnehmer das Schadensereignis vorsätzlich gemäß § 61 VVG a.F. herbeigeführt hat (grdl. BGH, VersR 1975, 317; BGHZ 104, 256 = VersR 1988, 653; BGHZ 71, 339, 345 = VersR 1978, 242 = NJW 1978, 2154; zuletzt KG, NZV 2006, 262, 263 und 429, 430).So führt der BGH in BGHZ 104, 256 ausdrücklich aus "Vor die Notwendigkeit gestellt, seinem Versicherungsnehmer ein derartiges Verhalten nachzuweisen, sieht sich der Versicherer nur dann, wenn der Versicherungsnehmer ihn in Anspruch nimmt und bestreitet, den Versicherungsfall zum Zwecke der rechtswidrigen Erlangung der Versicherungsleistung herbeigeführt zu haben.
- BGH, 14.12.1999 - X ZR 61/98
Karate; Erschöpfung der Rechte aus einem Patent
Individuelle Verhaltensweisen sind hingegen dem Beweis des ersten Anscheins grundsätzlich nicht zugänglich (BGH, Urt. v. 4.5.1988 - IVa ZR 278/86, NJW 1988, 2040). - BSG, 04.02.1998 - B 9 VG 5/96 R
Opferentschädigung - Gewalttat - Verletzung durch Signalmunition - bedingter …
- OLG Celle, 24.09.2009 - 8 U 99/09
Strafrecht - Gefahrerhöhung, wenn Mieter in U-Haft?
Weder gelten hier die Grundsätze des Anscheinsbeweises (BGH VersR 1988, 683) noch reicht es aus, wenn - wie in Fällen des Kfz.- oder des Einbruchdiebstahls - der Versicherer nur die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Eigenbrandstiftung nachweist. - BGH, 30.04.1991 - VI ZR 178/90
Übertragung des HIV-Virus als Gesundheitsbeschädigung; Darlegungs- und Beweislast …
Der Revision kann auch nicht darin gefolgt werden, daß damit sich der Typisierung entziehende individuelle Verhaltensweisen beurteilt werden, für die nach ständiger Rechtsprechung die Grundsätze des Anscheinsbeweises nicht herangezogen werden können (BGHZ 104, 256, 259; BGH, Urteil vom 18. März 1987 - IVa ZR 205/85 - BGHZ 100, 214, 216 m.w.N.). - OLG Nürnberg, 02.12.2004 - 2 U 2712/04
Autobahn: "Erziehen" ist nicht angesagt
- OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02
Versicherungsrecht - Schlampiger Arbeit: Vorsätzliche Schadensherbeiführung?
- OLG Düsseldorf, 17.12.2002 - 4 U 107/02
Haftpflichtversicherungsschutz für Verursachung eines Brandschadens durch 12 …
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2009 - 10 Sa 615/08
Schadensersatz wegen des Verlustes eingebrachter Sachen
- OLG Köln, 03.03.1998 - 9 U 199/95
Versicherung Kaskoversicherung Unfall Unfreiwilligkeit Beweislast
- OLG Köln, 18.01.2005 - 9 U 35/04
Anforderungen an den Nachweis der Eigenbrandstiftung
- OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 123/07
Schadensersatzprozess nach Kfz-Unfall: Erlass eines Teilurteils gegen den …
- OLG München, 11.12.1990 - 5 U 3781/90
- OLG Köln, 25.09.1996 - 17 U 66/95
Perpetuierung der Börsentermingeschäftsfähigkeit trotz Wechsel der Bank
- BGH, 09.04.1997 - IV ZR 73/96
Umdeutung einer unwirksamen Rücktrittserklärung in eine Anfechtungserklärung
- OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 39/99
Anforderungen an den Vorsatz bei Beitragsvorenthaltung; Bestreiten mit …
- LG Dortmund, 28.02.2008 - 2 O 242/07
- OLG Brandenburg, 18.12.2008 - 12 U 152/08
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Eigentumsvermutung zugunsten des Fahrers …
- BGH, 06.03.1991 - IV ZR 82/90
- OLG Köln, 16.03.1999 - 9 U 99/98
Reichweite der Bindungswirkung des Haftpflichtprozesses
- VG Braunschweig, 28.03.2000 - 5 A 5185/98
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2007 - 11 Sa 198/07
Schadensersatz bei Verstoß gegen gesetzliches Wettbewerbsverbot
- OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 12 U 202/07
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Indizien für einen manipulierten Unfall; …
- BGH, 25.04.1990 - IV ZR 49/89
Nachweis eines unredlichen Verhaltens des Versicherungsnehmers
- OLG Hamm, 06.11.1996 - 20 U 28/96
Begriff des Vorsatzes in der Haftpflichtversicherung; Anforderungen an die …
- OLG Köln, 21.10.2003 - 9 U 115/02
- OLG Rostock, 05.02.2010 - 5 U 83/09
Eintrittspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei einem gestellten Unfall
- OLG Jena, 10.03.2010 - 4 U 574/06
Indiezienbeweisführung bei Wohngebäudebrand(stiftung)
- OLG Köln, 08.05.1998 - 19 U 227/97
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall; Anforderungen an den Nachweis eines …
- BVerfG, 21.11.2008 - 1 BvR 2504/06
- OLG Köln, 19.11.1992 - 5 U 103/91
Versicherung Risikoausschuss Beweislast Obliegenheit
- OLG Köln, 23.05.2000 - 9 U 179/97
- LG Kiel, 23.02.2005 - 1 S 297/04
Vorsätzliche Herbeiführung eines Verkehrsunfalls: Zulässigkeit des …
- OLG Köln, 12.11.1991 - 22 U 238/89
- OLG Köln, 16.03.1999 - 9 U 179/97
Leistungsfreiheit in der Privathaftpflichtversicherung bei vorsätzlichem Handeln; …
