Rechtsprechung

Gericht
BVerfG
Datum
01.08.2001
Aktenzeichen
1 BvR 1906/97
Dazu im Internet

dejure.org

"Wer so realitätsfern denkt, der sollte lieber einen Arzt aufsuchen"

Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, § 185 StGB, verfassungsrechtliche Anforderungen an die Deutung von Meinungsäußerungen durch Strafgerichte, Stilmittel der Ironie

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judicialis

Fundstellen
NJW 2001, 3613
NJW 2001, 3616
NStZ 2001, 640
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