Rechtsprechung
| BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1906/97 |
"Wer so realitätsfern denkt, der sollte lieber einen Arzt aufsuchen"
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, § 185 StGB, verfassungsrechtliche Anforderungen an die Deutung von Meinungsäußerungen durch Strafgerichte, Stilmittel der Ironie
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- NWB SteuerXpert START
GG Art. 5 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ehrenschutz gegen Äußerungen in einer Presseveröffentlichung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
BVerfG hebt Strafurteil gegen Journalisten wegen Beleidigung auf
Verfahrensgang
- AG Cham, 30.07.1997 - 1 Cs 102 Js 2610/97
- LG Regensburg, 01.09.1997 - 4 Ns 102 Js 2610/97
- BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1906/97
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2001, 3613
- NStZ 2001, 640
- afp 2001, 382
Wird zitiert von ... (11)
- OLG Köln, 27.11.2007 - 15 U 142/07
Lehrerbewertung im Internet - Spickmich.de
Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt die Meinungskundgabe unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (BVerfG NJW 2001, 3613; BVerfG NJW 1972, 811). - OLG Köln, 03.07.2008 - 15 U 43/08
Lehrerbewertung im Internet - Spickmich.de II
Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt die Meinungskundgabe unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (BVerfG NJW 2001, 3613; BVerfG NJW 1972, 811). - OLG Frankfurt, 25.10.2005 - 15 W 72/05
Prozesskostenhilfe: Anforderungen an die tatsächlichen und rechtlichen …
Bereits auf dieser anfänglichen Ebene haben - auch - die Zivilgerichte die verfassungsrechtlichen Anforderungen zu gewährleisten, die namentlich darin bestehen, dass die zu deutende Äußerung unter Einbeziehung ihres Kontextes auszulegen ist und ihr kein Sinn zugeschrieben werden darf, den sie objektiv nicht haben kann (vgl. BVerfG NJW 2001, 591, 593 - Benetton-Werbung; NJW 2001, 3613).Dabei ist zu berücksichtigen, dass Grundlage der Deutung einer Äußerung der objektiv zu ermittelnde Sinn ist (vgl. BVerfG NJW 2001, 3613, 3614).
- BVerwG, 29.06.2006 - 2 WD 26.05
Ehrverletzung; Meinungsäußerung; objektiver Bedeutungsgehalt; Kontext der …
Im Falle der Mehrdeutigkeit dürfen sie nicht von der zur Verurteilung führenden Deutung ausgehen, ehe sie andere Deutungsmöglichkeiten mit tragfähigen Gründen ausgeschlossen haben (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Dezember 1976 1 BvR 460/72 BVerfGE 43, 130 , vom 19. April 1990 1 BvR 40/86 u.a. BVerfGE 83, 43 , vom 10. Oktober 1995 1 BvR 1476/91 u.a. BVerfGE 93, 266, und vom 1. August 2001 1 BvR 1906/97 NJW 2001, 3616 = NStZ 2001, 640).Schmähkritik wird sie vielmehr erst dann, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern jenseits auch polemischer überspitzter Kritik die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. Juni 1990 1 BvR 1165/89 BVerfGE 82, 272 und vom 1. August 2001 a.a.O.).
- KG, 05.06.2002 - 1 Ss 247/98 Dabei bleibt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich bedeutungslos, ob die Kritik berechtigt oder das Werturteil richtig ist (vgl. BVerfGE 93, 266, 289, 294; 68, 226, 232; 66, 116, 151; zuletzt BVerfG, NStZ 2001, 640 f.).
Auch die polemische (polemos = der Krieg) oder verletzende Formulierung einer Meinungskundgabe entzieht sie nicht dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 93, 266, 289; 54, 129, 138 f.; BVerfG, NStZ 2001, 640 ).
- LG Köln, 30.01.2008 - 28 O 319/07
Lehrer müssen sich Internet-Benotung durch Schüler gefallen lassen // Pädagogin …
Da das Grundrecht der Meinungsfreiheit die Meinungskundgabe unabhängig davon schützt, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (BVerfG NJW 2001, 3613; BVerfG NJW 1972, 811), führt auch die Nutzung der genannten Begrifflichkeiten nicht zu einem anderen Ergebnis. - BVerwG, 13.03.2008 - 2 WD 6.07
Ungehorsam; Verstoß gegen Zentrale Dienstvorschriften; Gehörschutz; …
Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen (vgl. u.a. BVerfG, Beschlüsse vom 26. Juni 1990 1 BvR 1165/89 BVerfGE 82, 272 und vom 1. August 2001 1 BvR 1906/97 NJW 2001, 3619 = NStZ 2001, 640 sowie BVerwG…, Urteil vom 29. Juni 2006 BVerwG 2 WD 26.05 a.a.O. m.w.N.). - LG Münster, 11.10.2010 - 8 O 224/10 Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt die Meinungskundgabe unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von deren für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (BVerfG NJW 2001, 3613).
Auch eine polemische oder verletzende Formulierung der Aussage entzieht sie nicht seinem Schutzbereich (BVerfG NJW 2001, 3613); insbesondere reicht der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG nicht so weit, dass er dem Einzelnen einen Anspruch darauf verleiht, in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie er sich selber sieht oder von anderen gesehen werden möchte (BVerfG NJW 1999, 1322, 1323).
- LG Duisburg, 18.04.2008 - 10 O 350/07
Lehrerbewertung im Internet - Spickmich.de
Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt die Meinungskundgabe unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von an-deren für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (vgl. BVerfG, NJW 2001, 3613 f.; BVerfG, NJW 1972, 811). - KG, 01.02.2002 - 9 U 299/01
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch satirische Fotomontage
Auch bei satirischer oder glossierender Meinungsäußerung darf Erklärungen kein Inhalt untergeschoben werden, den ihnen ihr Urheber erkennbar nicht beilegen wollte (vgl. BVerfG NJW 2001, 3613, 3614). - LG Berlin, 09.11.2004 - 27 O 903/04
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