Rechtsprechung
   BGH, 22.04.1997 - XI ZR 191/96   

"World Trading System"

§ 138 BGB, Sittenwidrigkeit eines Pyramidenspiels, Schneeballsystem, (hier nicht) § 817 S. 2 BGB, (nicht) § 762 Abs. 1 Satz 2 BGB

Volltextveröffentlichungen (3)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sittenwidrigkeit von Gewinnspielen nach dem Schnellballprinzip

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Sittenwidrigkeit von Gewinnspielen nach dem "Schneeballprinzip"

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Gewinnspiele nach dem "Schneeballsystem" sind sittenwidrig

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • Der Betrieb (Leitsatz)

    Sittenwidrige Gewinnspiele

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1997, 2314
  • ZIP 1997, 1110
  • MDR 1997, 720
  • BB 1997, 2393
  • DB 1997, 2267
  • WM 1997, 1212
  • VersR 1998, 374
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Wird zitiert von ... (47)  

  • BGH, 10.11.2005 - III ZR 72/05  

    Rückgabe des Einsatzes bei sittenwidrigem Schneeballsytem

    Die Vereinbarung des "Schenkkreises" war, da auf ein Schneeballsystem gerichtet, sittenwidrig und damit nichtig (§ 138 Abs. 1 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1997 - XI ZR 191/96 - NJW 1997, 2314, 2315).

    Das "Spiel" zielte allein darauf ab, zugunsten einiger weniger "Mitspieler" leichtgläubige und unerfahrene Personen auszunutzen und sie zur Zahlung des "Einsatzes" zu bewegen (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1997 aaO).

    b) Der vorstehenden, § 817 Satz 2 BGB einschränkenden Wertung steht nicht entgegen, dass das aufgrund eines Spiels Geleistete gemäß § 762 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht zurückgefordert werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1997 aaO).

  • BGH, 10.11.2005 - III ZR 73/05  

    Rückzahlung von im Rahmen eines" Schenkkreises" gezahltem Geld

    Die Vereinbarung des "Schenkkreises" war, da auf ein Schneeballsystem gerichtet, sittenwidrig und damit nichtig (§ 138 Abs. 1 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1997 - XI ZR 191/96 - NJW 1997, 2314, 2315).

    Das "Spiel" zielte allein darauf ab, zugunsten einiger weniger "Mitspieler" leichtgläubige und unerfahrene Personen auszunutzen und sie zur Zahlung des "Einsatzes" zu bewegen (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1997 aaO).

    b) Der vorstehenden, § 817 Satz 2 BGB einschränkenden Wertung steht nicht entgegen, dass das aufgrund eines Spiels Geleistete gemäß § 762 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht zurückgefordert werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1997 aaO).

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03  

    Immobilienanlagen - Aufklärungspflichten bei Kapitalanlagemodellen

    Dabei kann offen bleiben, ob das Anlagemodell der Beklagten und ihrer Rechtsvorgängerinnen tatsächlich Elemente eines Schneeballsystems aufweist (s. dazu BGH, Urt. v. 22. April 1997 - XI ZR 191/96, ZIP 1997, 1110), ob jedenfalls nur ein so geringer Teil der Anlegergelder investiert wird, daß ein Gewinn der Anleger unwahrscheinlich, ein Verlust dagegen wahrscheinlich ist.
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