Rechtsprechung
   BGH, 02.05.2000 - XI ZR 108/99   

"Zeichnungsschein" Immobilien-GbR

§ 1 HWiG (jetzt § 312 BGB <Fassung seit 1.1.02>), § 166 BGB, Vertretung beim Haustürgeschäft: es kommt auf die Haustürsituation des Vertreters, nicht des Vertretenen an ("situativer Übereilungsschutz");

§§ 172, 173 BGB gelten über ihren Wortlaut hinaus auch dann, wenn eine Vollmacht von Anfang an nicht wirksam erteilt ist

Volltextveröffentlichungen (12)

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  • openjur.de
  • Dt. Notarinstitut (Volltext, Word-/PDF-format)
  • Deutsches Notarinstitut (Volltext/Leitsatz)

    BGB §§ 166, 173; HTürGG § 1

  • Prof. Dr. Lorenz

    Widerrufsrecht nach § 1 HWiG bei Erklärung eines Vertreters

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilienanlagen - Haustürgeschäft bei Einschaltung eines Vertreters

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Widerruflichkeit eines durch Bevollmächtigten abgeschlossenen Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz nur bei Vorliegen der Voraussetzungen in der Person des Vertreters

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kein Widerruf von Darlehen zur Finanzierung von Immobilienfondsanteilen

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kein Widerruf von Darlehen zur Finanzierung von Immobilienfondsanteilen

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 166, 173; HWiG § 1
    Haustürgeschäft und geschlossener Immobilienfonds

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  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 166, 173; HWiG § 1
    Widerruflichkeit eines durch Bevollmächtigten abgeschlossenen Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz nur bei Vorliegen der Voraussetzungen in der Person des Vertreters

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Darlehenswiderruf bei Einschaltung eines Vertreters

Besprechungen u.ä. (2)

  • bankrecht.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Subprime Judikatur - Die Bewältigung der Finanzkrise und die Anforderungen an eine risikoadäquate Zivilrechtsprechung (Prof. Dr. Peter Derleder; Kritische Justiz (KJ) 2009, 3-24)

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Widerruflichkeit eines durch Bevollmächtigten abgeschlossenen Darlehensvertrages nach dem Haustürgeschäftewiderrufsgesetz nur bei Vorliegen der Voraussetzungen in der Person des Vertreters

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2000, 2270
  • ZIP 2000, 1152
  • MDR 2000, 1123
  • VersR 2001, 1159
  • WM 2000, 1247
  • NZM 2000, 775
nach Datum
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Wird zitiert von ... (55)  

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04  

    Immobilienanlagen - Geschlossene Immobilienfonds: Widerruf des Beitritts

    cc) Soweit die Revisionserwiderung darauf hinweist, dass der notariell beurkundete und durch eine Vertreterin erklärte Fondsbeitritt des Klägers nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 HWiG isoliert nicht widerrufbar wäre (vgl. BGHZ 144, 223, 226 ff.; Senatsurteile vom 2. Mai 2000 - XI ZR 108/99, WM 2000, 1247, 1249, vom 18. März 2003 - XI ZR 188/02, WM 2003, 918, 921, vom 29. April 2003 - XI ZR 201/02, WM 2004, 21, 23, vom 14. Oktober 2003 - XI ZR 134/02, WM 2003, 2328, 2330 f. und vom 2. Dezember 2003 - XI ZR 53/02, WM 2004, 417, 420 f.), führt auch das zu keiner anderen Beurteilung.
  • OLG Stuttgart, 30.10.2000 - 6 U 101/00  

    Widerruf bei Haustürgeschäften - Fondbeitritt durch Formularverträge - situative

    Der Abschluß i.d.R. standartisierter, vorformulierter Verträge durch einen zur Abwicklung eines Fonds-beitritts eingeschalteten Treuhänders ändert nichts daran, daß es für die Widerruflichkeit der Vertragserklärungen nach dem HTWG grds. auf die situativen Umstände der Abgabe der Erklärung durch den Treuhänder (Vertreter) ankommt (BGH ZIP 2000, 1152 ff).

    Die Beklagte beruft sich auf das Urteil des BGH vom 2. Mai 2000, AZ.: XI ZR 108/99, dem ein vollständig gleichgelagerter Sachverhalt zu Grunde liege.

    Der Senat schließt sich der vom BGH im Urteil vom 2. März 2000 - XI ZR 108/99 - (ZIP 2000, 1152) vertretenen Rechtsauffassung an.

    Aus dem Rechtsgedanken des § 166 Abs. 1 BGB ist zu folgern, dass für die situationsbezogenen Voraussetzungen des Widerrufsrechts nach § 1 Abs. 1 HWiG grundsätzlich allein die Person des Vertreters maßgebend ist (BGH ZIP 2000, 1152; 1155; 1156 f.).

    Das sei, handle er selbständig, der Vertreter; dagegen sei es der Vertretene, wenn er dem Vertreter eine besondere Weisung erteilt und damit sein Geschäftswille Abgabe und Inhalt der Vertretererklärung entscheidend bestimmt habe (BGHZ 51, 141, 147; ZIP 2000, 1152, 1155, 1157).

  • BGH, 18.09.2001 - XI ZR 321/00  

    Immobilienanlagen - Treuhandvertrag

    Zugunsten der Beklagten würde § 172 BGB eingreifen, wenn - wie sie unter Beweisantritt behauptet hat (GA 231, 233) - die Treuhänderin ihr vor Abschluß des Darlehensvertrages die notariell beglaubigte Vollmachtsurkunde der Kläger vorgelegt hat und sie eine etwaige Unwirksamkeit der Vollmacht weder kannte noch kennen mußte (BGH, Urteil vom 8. November 1984 - III ZR 132/83, WM 1985, 10, 11; Senatsurteil vom 2. Mai 2000 - XI ZR 108/99, WM 2000, 1247, 1249 f.).

    §§ 172, 173 BGB, in deren Rahmen eine allgemeine Überprüfungs- und Nachforschungspflicht nicht besteht, gelten über ihren Wortlaut hinaus auch dann, wenn eine Vollmacht von Anfang an nicht wirksam erteilt worden ist (BGH, Urteil vom 8. November 1984 - III ZR 132/83, aaO S. 11; Senatsurteil vom 2. Mai 2000 - XI ZR 108/99, aaO S. 1250).

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