Rechtsprechung
| BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89 |
'Zwangsdemokrat'
Art. 5, § 185 StGB, Schmähkritik
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
Postmortale Schmähkritik
- Telemedicus (Volltext/Leitsatz)
Postmortale Schmähkritik - "Zwangsdemokrat"
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Kritik an Macht ist schutzbedürftig - Wann wird Kritik zur Schmähung?" von RAin Dorothee Bölke, original erschienen in: NJW 2004, 2352 - 2354.
Verfahrensgang
- OLG München, 28.07.1989 - 21 U 2754/88
- BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 82, 272
- NJW 1991, 95
- MDR 1991, 125
- ZUM 1991, 79
- afp 1990, 192
- NJW-RR 1991, 143
Wird zitiert von ... (198)
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
Soldaten sind Mörder
Sie muß jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen (vgl. BVerfGE 82, 272 [283 f.]).Hält ein Gericht eine Äußerung fälschlich für eine Formalbeleidigung oder Schmähung, mit der Folge, daß eine konkrete Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls entbehrlich wird, so liegt darin ein verfassungsrechtlich erheblicher Fehler, der zur Aufhebung der Entscheidung führt, wenn diese darauf beruht (vgl. BVerfGE 82, 272 [281]).
Das hat das Bundesverfassungsgericht stets betont (vgl. BVerfGE 43, 130 [136 f.]; 54, 129 [136 ff.]; 61, 1 [6, 9 f.]; 82, 43 [50]; 82, 272 [280]; 85, 1 [13 f.]).
Nur in diesem Sinn ist der Begriff auch bisher in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs verwendet worden (vgl. BVerfGE 61, 1 [12]; 82, 272 [284];… BGH, NJW 1974, S. 1762;… NJW 1977, S. 626; LM Nr. 42 zu § 847 BGB).
Soweit der Senat bei der Auslegung von Äußerungen einen anderen Prüfungsmaßstab anlegt, bisweilen sogar die "volle" verfassungsgerichtliche Nachprüfung (vgl. BVerfGE 42, 143 [149]) beansprucht oder die Forderung erhebt, der Tatrichter müsse unter mehreren möglichen Deutungen eine "überzeugend" (vgl. BVerfGE 82, 272 [280 f.] m.w.N.; 86, 122 [129]) oder "schlüssig" (so auch die Senatsmehrheit, Umdruck, S. 43) begründete Auswahl treffen, vermag ich dem nicht zu folgen.
- BGH, 10.11.1994 - I ZR 216/92
Dubioses Geschäftsgebaren - Wettbewerbsförderungsabsicht; GG - Pressefreiheit
In der öffentlichen Auseinandersetzung sei auch Kritik hinzunehmen, die in überspitzter und polemischer Form geäußert werde (vgl. BVerfG NJW 1991, 95 ).Es hat auch zutreffend - unter Zitierung einer der einschlägigen.Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1991, 95) - ausgeführt, daß bei Auseinandersetzungen über Fragen, die wesentliche Öffentlichkeitsbelange berühren, auch Kritik hinzunehmen ist, die in überspitzter Form geäußert wird, und daß die Zulässigkeitsgrenze erst dann überschritten wird, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht.
Mit seiner Annahme, dem Beklagten gehe es nicht um die Auseinandersetzung mit bestimmten Geschäftspraktiken, sondern um eine Verunglimpfung der Ehre der Klägerin (die als solche nicht mehr dem Schutz der Meinungsfreiheit unterfallen würde, vgl. BVerfG NJW 1991, 95, 97 m.w.N.), vernachlässigt das Berufungsgericht, daß die erste Hälfte des Beitrags im wesentlichen aus einer Zusammenstellung von Tatsachenbehauptungen besteht, die als solche unbestritten sind und deshalb - ungeachtet des Fehlens ausdrücklicher Feststellungen im Berufungsurteil - in der Revisionsinstanz der Beurteilung zugrunde gelegt werden können.
Bei einer solchen Prüfung, die das Berufungsgericht nicht vorgenommen hat, sind im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung (vgl. dazu BVerfGE 85, 1, 16 = NJW 1992, 1439, 1440 r. Sp.) eine Reihe von Grundsätzen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigen, die das Berufungsgericht - ungeachtet seiner Bezugnahme auf eine einschlägige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1991, 95) und auf einige Gedanken daraus - vorliegend an keiner Stelle seiner Überlegungen wirklich angewendet hat:.
Daher darf eine Auslegung der Gesetze, die die Meinungsfreiheit einschränken - hier die Vorschriften über den Ehrenschutz - keine überhöhten Anforderungen stellen (BVerfG NJW 1991, 95, 96 m.w.N.; vgl. ferner auch BVerfGE 54, 208, 219 f.; 61, 1, 8; 85, 1, 16 = NJW 1992, 1439, 1441).
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Kritische Bayer-Aktionäre
Der Einfluß des Grundrechts wird verkannt, wenn Gerichte der Verurteilung eine Äußerung zugrunde legen, die so nicht gefallen ist, wenn sie ihr einen Sinn geben, die sie nach dem festgestellten Wortlaut objektiv nicht hat, oder wenn sie sich unter mehreren objektiv möglichen Deutungen für die zur Verurteilung führende entscheiden, ohne die anderen unter Angabe überzeugender Gründe auszuschließen (vgl. BVerfGE 43, 130 [136 f.]; 82, 43 [52 f.]; 82, 272 [280 f.]).Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind ferner verkannt, wenn die Gerichte eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik einstufen mit der Folge, daß sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfGE 60, 234 [242]; 61, 1 [10]; 82, 43 [51]; 82, 272 [281]).
Daher müssen sie vom Bundesverfassungsgericht in vollem Umfang überprüfbar sein, wenn der Schutz der Meinungsfreiheit nicht unzuträglich verkürzt werden soll (vgl. BVerfGE 43, 130 [136 f.]; 54, 208 [215]; 82, 272 [281]).
Erst wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht, hat eine solche Äußerung als Schmähung regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückzutreten (vgl. BVerfGE 82, 272 [283 f.]).
- BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04
Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext …
In der öffentlichen Auseinandersetzung, insbesondere im politischen Meinungskampf, muss auch Kritik hingenommen werden, die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird, weil andernfalls die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses drohte (vgl. BVerfGE 54, 129, 137 f.; 82, 272, 281 f.).In der öffentlichen Auseinandersetzung, insbesondere im politischen Meinungskampf, muss daher auch Kritik hingenommen werden, die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird, weil andernfalls die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses drohte (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 60, 234 ; 66, 116 ; 82, 272 ).
Eine Äußerung nimmt diesen Charakter erst dann an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern - jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik - die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 85, 1 ; 93, 266 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 1993 - 1 BvR 151/93 -, NJW 1993, S. 1462;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2005 - 1 BvR 1917/04 -, NJW 2005, S. 3274;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Dezember 2008 - 1 BvR 1318/07 -, NJW 2009, S. 749 f.).
Hält ein Gericht eine Äußerung fälschlicherweise für eine Schmähung, so liegt darin ein auch verfassungsrechtlich erheblicher Fehler, der zur Aufhebung der Entscheidung führt, wenn diese darauf beruht (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 93, 266 ), insbesondere wenn - wie hier - das Gericht aus diesem Grunde eine Abwägung unterlässt (vgl. BVerfGK 4, 54 ; 8, 89 ).
- BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 693/92
Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz
Der Einfluß der Grundrechte wird verkannt, wenn die Gerichte ihrer Beurteilung eine Äußerung zugrunde legen, die so nicht gefallen ist, wenn sie dieser einen Sinn geben, den sie nach dem festgestellten Wortlaut objektiv nicht hat, oder wenn sie sich unter mehreren objektiv möglichen Deutungen für die zur Verurteilung führende entscheiden, ohne die anderen unter Angabe überzeugender Gründe auszuschließen (vgl. BVerfGE 43, 130 [136 f.]; 82, 272 [280 f.]).Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit werden ferner verkannt, wenn die Gerichte eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik einstufen mit der Folge, daß sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfGE 60, 234 [242]; 61, 1 [10]; 82, 43 [51]; 82, 272 [281]).
Daher müssen sie vom Bundesverfassungsgericht in vollem Umfang überprüfbar sein, wenn der Schutz der Meinungsfreiheit nicht unzuträglich verkürzt werden soll (vgl. BVerfGE 43, 130 [136 f.]; 54, 208 [215]; 82, 272 [281]).
Erst wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht, hat eine solche Äußerung als Schmähung regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückzutreten (vgl. BVerfGE 82, 272 [283 f.]).
a) Die angegriffene Entscheidung genügt nicht den aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG folgenden Gesichtspunkten und Maßstäben, die an die Deutung einer Äußerung anzulegen sind, wenn diese zu einer zivil- oder strafgerichtlichen Verurteilung führt (vgl. BVerfGE 43, 130 [136 f.]; 82, 272 [281]).
- BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03
Bankrecht - Schadensersatz wegen Interviewäußerungen des Bankvorstandssprechers?
Dies bedeutet, dass bei einer Meinungsäußerung in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage eine Vermutung zugunsten der freien Rede spricht (BVerfGE 61, 1, 7; 82, 272, 281 f.; 90, 241, 249; 93, 266, 294 f.; BGHZ 45, 296, 308; 65, 325, 331 f.). - BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 327/91
Unzutreffende Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung, …
Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind ferner dann verkannt, wenn die Gerichte eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik einstufen mit der Folge, daß sie dann nicht im selben Maße am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (BVerfGE 82, 272 [280 f.]).Daher müssen sie vom Bundesverfassungsgericht in vollem Umfang überprüfbar sein, wenn der Schutz der Meinungsfreiheit nicht unzuträglich verkürzt werden soll (vgl. BVerfGE 43, 130 [136 f.]; 54, 208 [215]; 82, 272 [281]).
Gleichwohl hat das Amtsgericht sich unter mehreren objektiv möglichen Deutungen der beanstandeten Äußerung für die zur Verurteilung führende entschieden, ohne die anderen unter Angabe überzeugender Gründe auszuschließen (vgl. BVerfGE 43, 130 [136 f.]; 82, 272 [281]).
Das wäre bei einer Einordnung der Äußerung als Schmähkritik nicht nötig gewesen (vgl. BVerfGE 82, 272 [283 f.]).
Unter diesen Umständen ist nicht auszuschließen, daß das Amtsgericht bei hinreichender Beachtung von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG zu einem anderen Abwägungsergebnis gelangt (vgl. BVerfGE 82, 272 [285]).
- KG, 12.08.2005 - 1 Ss 93/04
Beleidigung eines uniformierten Polizeibeamten durch Bezeichnung als "Clown"
Rechtsfehlerhaft ist die Auslegung auch dann, wenn sie lückenhaft ist, weil der Tatrichter von mehreren Auslegungsmöglichkeiten nur eine geprüft hat (vgl. BVerfGE 82, 272, 280 f; 93, 266, 295 f; BGHSt 25, 365, 367).Bezieht sie sich auf eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage, so ist sie stärker geschützt als eine Äußerung, die lediglich der Verfolgung privater Interessen dient (vgl. BVerfGE 82, 272, 281 f;… KG aaO;… BayObLG aaO, 51; jeweils m.w.Nachw.).
Bei herabsetzenden Äußerungen, die sich als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellen, tritt die Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Ehrenschutz zurück (vgl. BVerfGE 82, 272, 281; 93, 266, 294; 99, 185, 196; Senat, Beschluss vom 22. November 2000 - (4) 1 Ss 309/00 (174/00) -;… BayObLG aaO, 50; jeweils m.w.Nachw.).
Eine Schmähkritik liegt vor, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfGE 82, 272, 283 f; 93, 266, 294; BVerfG NJW 2003, 3760; BGHSt 36, 83, 85;… Senat aaO;… BayObLG aaO; jeweils m.w.Nachw.).
Dies begegnet vorliegend - auch unter Berücksichtigung der nach der höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 82, 272, 283 f; 93, 266, 294; BVerfG NJW 2003, 3760; jeweils m.w.Nachw.) gebotenen einengenden Auslegung des Begriffs der Schmähung - keinen rechtlichen Bedenken.
- BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00
Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen
Hält ein Gericht eine Äußerung fälschlich für eine Schmähung, so ist dies nur dann ein verfassungsrechtlich erheblicher Fehler, der zur Aufhebung der Entscheidung führt, wenn das Gericht aus diesem Grund eine Abwägung unterlässt oder fehlerhaft vornimmt und die Entscheidung hierauf beruht (vgl. BVerfGE 82, 272, 281; 93, 266, 294).(a) Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Arztes lässt sich allerdings entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht mit der Bewertung des Flugblatts als Schmähkritik begründen, also als eine Äußerung, die primär auf eine Herabsetzung der Person, nicht auf eine Auseinandersetzung in der Sache zielt (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 85, 1 ; 93, 266 ).
Hält ein Gericht eine Äußerung fälschlich für eine Schmähung, so ist dies nur dann ein verfassungsrechtlich erheblicher Fehler, der zur Aufhebung der Entscheidung führt, wenn das Gericht aus diesem Grund eine Abwägung unterlässt oder fehlerhaft vornimmt und die Entscheidung hierauf beruht (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 93, 266 ).
- BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06
Störerhaftung von Forenbetreibern
Der Schutz von Meinungsäußerungen tritt nämlich regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsrechtsschutz zurück, wenn sich die betreffenden Äußerungen - wie vorliegend - als Schmähung darstellen (vgl. BVerfGE 82, 272, 281 = NJW 1991, 95). - BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 1318/07
Bezeichnung eines Stadtrats als "Dummschwätzer"
- OLG Frankfurt, 25.10.2005 - 15 W 72/05
Prozesskostenhilfe: Anforderungen an die tatsächlichen und rechtlichen …
- BayObLG, 19.07.1994 - 2St RR 89/94
- KG, 12.08.2005 - 1 Ss 93/04 (91/04
- VerfGH Berlin, 26.05.2009 - VerfGH 119/07
Recht auf freie Meinungsäußerung - fehlerhafte Annahme von Schmähkritik; Recht …
- BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 2041/02
Verfassungsmäßigkeit der Untersagung von Publikationen über die angebliche …
- VerfGH Berlin, 26.05.2009 - VerfGH 85/07
Recht auf freie Meinungsäußerung - fehlerhafte Annahme von Schmähkritik; Recht …
- VerfGH Berlin, 26.05.2009 - VerfGH 86/07
Recht auf freie Meinungsäußerung - fehlerhafte Annahme von Schmähkritik; Recht …
- BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
DGHS
- BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 1847/95
Meinungsfreiheit und strafrechtlicher Ehrenschutz
- BVerfG, 05.02.1998 - 1 BvR 2666/95
Bedeutung und Tragweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG - Unterlassung
- BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung
- BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 1917/04
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im …
- OLG Dresden, 16.04.2010 - 4 U 127/10
Zur satirischen Nacktdarstellung einer Person der Zeitgeschichte
- BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99
Begriff der Schmähkritik
- BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05
Terroristentochter
- OLG Koblenz, 12.07.2007 - 2 U 862/06
Zur Meinungsäußerung in Internetforen
- BVerwG, 13.03.2008 - 2 WD 6.07
Ungehorsam; Verstoß gegen Zentrale Dienstvorschriften; Gehörschutz; …
- BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03
Verfassungsrechtliche Grenzen der Verdachtsberichtserstattung in der Presse
- BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01
Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines …
- BVerfG, 24.09.1993 - 1 BvR 1491/89
Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz
- BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Auschwitz-Lüge
- BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02
Verfassungsmäßigkeit einer Verurteilung wegen Beleidigung durch Meinungsäußerung
- BVerfG, 09.06.1992 - 2 BvR 824/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verurteilung wegen Beleidigung - …
- VG Frankfurt/Main, 03.08.2005 - 7 E 2234/04
Abwahl eines Bürgermeisters durch die Bürger und Regeln im "Abwahlkampf"
- BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93
Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen
- BVerwG, 23.06.2004 - 3 C 41.03
Stasi-Unterlagen-Gesetz; Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen; Ausspähung; …
- BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04
Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit
- BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 151/93
Meinungsfreiheit und Schmähkritik bei Rezension des Romans von Heinrich Böll "Und …
- BayObLG, 15.07.1993 - 3St RR 154/92
- OLG Karlsruhe, 23.04.2003 - 6 U 189/02
Flugblatt mit extremen Aussagen gegen Abtreibungen in einer Frauenarztpraxis: …
- OLG Düsseldorf, 26.04.2006 - 15 U 180/05
Zur Störerhaftung des Betreibers eines Meinungsforums
- BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06
"Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik
- BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90
Republikaner
- BVerwG, 29.06.2006 - 2 WD 26.05
Ehrverletzung; Meinungsäußerung; objektiver Bedeutungsgehalt; Kontext der …
- BVerfG, 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10
- LG Saarbrücken, 19.08.1992 - 16 O 1436/91
- BVerfG, 31.08.2000 - 1 BvR 826/00
Begriff der Schmähkritik
- BayObLG, 14.04.2004 - 5St RR 9/04
- BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 2566/95
Umfang des Schutzbereichs der Meinungsfreiheit; Herabsetzende Äußerungen im …
- BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07
Verfahrensrecht - Unterlassungsklage gegen nicht prozessbeteiligten Dritten
- OLG Saarbrücken, 25.08.2010 - 5 U 251/10
- OLG München, 01.08.1990 - 21 2 3758/90
- OLG Köln, 06.12.1999 - 16 U 44/99
Ehrverletzende Werturteile
- BVerfG, 18.02.1991 - 1 BvR 547/89
Meinungsäußerungsfreiheit und fehlerhafte Einstufung der Meinungsäußerung
- BVerfG, 01.03.2006 - 1 BvR 54/03
- BVerwG, 27.09.1991 - 2 WD 43.90
Dienstvergehen von Soldaten durch Billigung des Zitats "Alle Soldaten sind …
- BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 1576/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Anhalten des Briefs eines …
- OLG Brandenburg, 13.12.1995 - 1 W 17/95
Darf man Beamten "Nichtstun" vorwerfen?
- OLG Bremen, 13.04.1994 - 1 U 149/93
- OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 1 U 10/06
"Hassprediger" als zulässiges Werturteil
- OLG München, 14.12.1990 - 21 U 4846/90
- BGH, 10.12.1991 - VI ZR 53/91
Beeinträchtigung durch Fernsehberichterstattung
- BVerfG, 29.07.1998 - 1 BvR 287/93
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung
- BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
Untersagung verdeckter Tatsachenbehauptungen
- OLG Hamm, 06.02.2007 - 2 Ss 589/06
Schon Drohung mit Faustrecht kann strafbar sein
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90
TITANIC/'geb. Mörder'
- OLG Bremen, 20.08.1992 - 2 U 24/92
- BVerfG, 16.09.1992 - 1 BvR 1749/91
Meinungsäußerungsfreiheit und Ausschwitz-Lüge
- OLG Köln, 05.10.1993 - 15 U 97/93
- KG, 20.09.1996 - 1 Ss 204/96
- BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 98/97
Verfassungsmäßigkeit eines vereinsrechtlichen Betätigungsverbots
- BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 865/00
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung …
- BVerwG, 15.12.2005 - 2 A 4.04
Beamtin des Bundesnachrichtendienstes; schriftliche Zeugenerklärungen; …
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85
Meinungsfreiheit eines Auszubildenden und Anspruch auf Übernahme in ein …
- BVerfG, 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92
- VG Mainz, 13.12.2000 - Kf 536/99
- BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1906/97
Ehrenschutz gegen Äußerungen in einer Presseveröffentlichung
- BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99
Verletzung der Meinungsfreiheit durch Untersagung einer Presseveröffentlichung
- LG Münster, 17.01.2008 - 8 O 407/07
Zur Zulässigkeit von Äußerungen in einem Internet-Forum
- BVerfG, 05.03.1992 - 1 BvR 1770/91
Verfassungsrchtliche Überprüfung einer strafgerichtlichen Entscheidungen wegen …
- BGH, 28.06.1994 - VI ZR 273/93
Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen
- BVerfG, 15.01.1999 - 1 BvR 1274/92
Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz - Veröffentlichung einer …
- VG Düsseldorf, 17.08.1999 - 1 L 1883/99
- BVerfG, 15.04.2008 - 1 BvR 1793/07
Zu einer berufsrechtlichen Rüge wegen Verletzung des Sachlichkeitsgebots
- OLG Köln, 23.12.2008 - 15 U 93/08
OLG verbietet Plakat von Steinbach mit SS-Offizier und Ordensritter // Richter …
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 221/90
Rhetorische Fragen und Meinungsfreiheit
- VerfG Brandenburg, 21.04.2005 - VfGBbg 56/04
Verfassungsbeschwerde: Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags des …
- BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 55.99
Kein Platz für ausländerfeindliche Sprüche
- BayObLG, 15.02.2002 - 1St RR 173/01
Ehrverletzung bei politischen Auseinandersetzung - gebotene Abwägung bei …
- OLG Saarbrücken, 04.12.2002 - 1 U 501/02
Diffamierung einer Partei außerhalb des Rechtsstreits
- BVerfG, 27.02.2003 - 1 BvR 1811/97
Verfassungsmäßigkeit der Verurteilung zur Unterlassung und zum Widerruf einer …
- BVerfG, 12.07.2005 - 1 BvR 2097/02
Meinungsfreiheit (Schutzbereich; Auslegung; Wortlaut; objektiver Sinn; Kontext; …
- OLG Brandenburg, 07.05.2007 - 1 U 19/06
Zur Auslegung der Äußerung eines Quizshowmoderators
- VGH Bayern, 08.03.2010 - 10 B 09.1102
"Papamobil" beim Christopher-Street-Day 2006 durfte nicht verboten …
- OLG Jena, 06.11.2000 - 1 W 498/00
Kritik am Bürgermeister
- BVerfG, 06.09.2004 - 1 BvR 1279/00
Verurteilung zu einer Geldentschädigung wegen Namensnennung in einer Verbraucher …
- LG Dresden, 09.12.2004 - 3 O 4354/04
Untersagung von Äußerungen im Rahmen einer Theaterinszenierung
- BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03
Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung von Klagen gegen ehrverletzende Äußerungen …
- BVerfG, 10.03.2009 - 1 BvR 2650/05
Verfassungsmäßigkeit einer anwaltsgerichtlichen Verurteilung wegen Beleidigung …
- OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 2 U 8/09
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Abmahnungen von Abnehmern
- VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 30-I-11
- VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 35-I-11
- BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 1567/93
Beleidigungen von Vollzugsbediensteten und Meinungsfreiheit des Strafgefangenen
- BGH, 28.06.1994 - VI ZR 274/93
Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen
- LAG Brandenburg, 26.06.1997 - 3 Sa 71/97
Kündigung: außerordentliche Kündigung des Pressesprechers einer Stadt - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1999 - 21 A 490/97
- OLG Braunschweig, 18.10.2000 - 2 W 241/00
Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Präsentation eines …
- BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 2180/98
Verfassungsmäßigkeit eines vereinsrechtlichen Betätigungsverbots
- OLG Karlsruhe, 24.07.2002 - 6 U 205/01
Freie Meinungsäußerung / Werturteile über eine Person
- BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 244/98
Verfassungsmäßigkeit der berufsrechtlichen Sanktionierung der Meinungsäußerung …
- OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 2b Ss 224/02
- OLG Hamm, 10.10.2005 - 3 Ss 231/05
Beleidigung; Bundesgrenzschutzbeamte; Schmähung
- BVerfG, 11.02.1994 - 2 BvR 1750/93
Disziplinarrechtliche Würdigung von Gefangenenbriefen und Meinungsfreiheit
- BVerfG, 26.01.1995 - 1 BvR 2071/94
Verletzung von Meinungs- und Koalitionsfreiheit durch Zurückweisung von …
- BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 1974/93
Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz einer Weltanschauungsgemeinschaft - …
- BayObLG, 18.02.1998 - 5St RR 117/97
- OLG Hamm, 20.09.2000 - 3 U 211/99
Veröffentlichung eines Buches in Satireform über ein real existierendes …
- OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 13/06
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen …
- OLG München, 29.04.2008 - 18 U 5645/07
Zulässigkeit der Berichterstattung über schwere Straftaten und Bereithaltung in …
- VerfGH Sachsen, 03.12.2010 - 16-I-10
- VerfGH Sachsen, 03.12.2010 - 17-I-10
- VerfGH Sachsen, 03.12.2010 - 12-I-10
- OLG Celle, 19.09.2011 - AGH 15/11
Missbilligende Belehrung, Sachlichkeitsgebot
- AGH Niedersachsen, 19.09.2011 - AGH 15/11
- BVerfG, 19.12.1990 - 1 BvR 389/90
Wertungsfehler bei Einstufung einer Meinungsäußerung als Tatsachenbehauptung, …
- BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1802/91
Meinungsfreiheit von Soldaten im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Judikatur …
- OLG Köln, 28.05.1999 - 11 U 265/98
Unterlassungsanspruch des Anwalts gegenüber Äußerungen eines …
- VerfG Brandenburg, 16.11.2000 - VfGBbg 49/00
Im Hinblick auf den Grundsatz der Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde …
- VG Minden, 03.11.2003 - 3 K 1966/02
Im Rathaus darf heftig gestritten werden
- LAG Hessen, 07.09.2005 - 8 Sa 2212/04
Unterlassung einer Äußerung
- OLG Brandenburg, 15.05.2006 - 1 Ws 75/06
Volksverhetzung durch einen Leserbrief
- BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvR 2520/05
Grenzen der Meinungsfreiheit
- OLG Koblenz, 28.08.2008 - 2 U 1557/07
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Mitteilung über die Erlangung eines …
- KG, 16.03.2009 - 1 Ss 20/09
Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen Beleidigung im Rahmen …
- KG, 11.01.2010 - 1 Ss 470/09
Erfüllung des Tatbestandes der Beleidigung in einem Anwaltsschriftsatz
- VerfGH Sachsen, 03.12.2010 - 77-I-10
- VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 31-I-11
- OLG Celle, 17.07.1996 - 13 U 34/96
Schmerzensgeldanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts
- KG, 27.09.2000 - 1 Ss 365/99
Beleidigung eines Polizeibeamten
- KG, 07.02.2001 - 1 WiO 4/00
- LAG Baden-Württemberg, 26.03.2003 - 4 Sa 52/02
Ehrverletzung; Betriebsratsmitglied
- LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 604/04
- VG Minden, 30.06.2005 - 7 K 818/04
Zahnarzt darf Meinung frei äußern
- LG Köln, 26.10.2005 - 28 O 456/05
Zur Abgrenzung von Tatsachen- und Meinungsäußerungen vor dem Hintergrund der …
- OLG Düsseldorf, 08.11.2006 - 15 U 100/06
Zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen eine Aussage, die verschiedene …
- OVG Saarland, 29.03.2007 - 1 Q 46/06
Widerruf ehrverletzender Äußerungen
- AG München, 06.06.2008 - 142 C 6791/08
Störerhaftung in Foren: Amtsgericht München widerspricht Landgericht Hamburg
- OLG Nürnberg, 14.10.2009 - 1 St OLG Ss 41/09
Beleidigung durch Bezeichnung eines Polizeibeamten als "Ausländerhasser"
- OLG München, 30.10.1991 - 21 U 4699/91
- OLG Köln, 16.04.1993 - 6 U 185/92
- VerfGH Berlin, 08.09.1993 - VerfGH 54/93
(VerfGH Berlin: Keine Verletzung der Meinungsfreiheit iSv Verf BE Art 8 Abs 1 …
- BayObLG, 22.08.1994 - 4St RR 81/94
- LG Oldenburg, 27.10.1994 - 5 O 932/94
Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des Persönlichkeitsrechts
- BVerwG, 23.01.1997 - 2 WD 37.96
Verfassungsrecht - Recht auf freie Meinungsäußerung
- OLG Braunschweig, 18.09.2000 - 2 W 211/00
Begriff der von der Meinungsfreiheit nicht gedeckten Schmähkritik
- OLG Frankfurt, 23.11.2000 - 16 W 137/00
Verdeckte Tatsachenbehauptung über offen mitgeteilte Einzeltatsachen
- BSG, 08.04.2005 - B 6 KA 60/04 B
Unterlassungsanspruch gegen die in einer Meinungsäußerung enthaltenen wertende …
- LG Bonn, 20.04.2005 - 10 O 539/04
- OLG Brandenburg, 15.05.2006 - 1 Ws 76/06
Strafprozessrecht: Antragsbefugnis im Klageerzwingungsverfahren
- LG Hamburg, 19.02.2010 - 325 O 316/09
Anspruch eines Vereins auf Unterlassung von Äußerungen im Internet-Forum
- OLG München, 12.07.1991 - 21 U 6709/90
- BVerfG, 11.09.1992 - 1 BvR 1208/91
Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Witwenversorgung für Verlobte im Wege …
- BVerfG, 05.02.1998 - 1 BvR 410/95
Bedeutung und Tragweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bei Beleidigung
- OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - III 2b Ss 224/02
- LG Mannheim, 24.11.2006 - 7 O 128/06
Schutzgesetzverletzung: Verbreitung von aufgrund des Akteneinsichtsrechts des …
- VG Trier, 22.01.2008 - 3 K 682/07
Ein Verstoß gegen die ambulant
- LG Hamburg, 02.03.2010 - 325 O 442/09
Unterlassung einer Äußerung: Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem …
- VGH Bayern, 08.03.2010 - 10 B 09.1837
"Papamobil" beim Christopher-Street-Day 2006 durfte nicht verboten …
- OVG Schleswig-Holstein, 01.07.1992 - 3 M 26/92
- BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1857/91
Meinungsfreiheit von Soldaten im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Judikatur …
- VGH Baden-Württemberg, 04.03.1993 - 1 S 2349/92
Verweis eines Gemeinderatsmitgliedes aus dem Sitzungssaal wegen grober Ungebühr
- OLG München, 27.10.1993 - 30 U 36/91
- BVerfG, 25.08.1994 - 2 BvR 1423/92
Soldaten sind Mörder
- BVerfG, 02.01.1995 - 1 BvR 109/94
Verletzung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit durch unzutreffende Annahgme …
- BVerfG, 14.03.1996 - 1 BvR 24/96
Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz bei mehrdeutigen Äußerungen
- AG Berlin-Charlottenburg, 27.03.2000 - 10 C 317/99
Schmerzensgeld wegen Internet-Veröffentlichung
- OLG Köln, 06.03.2001 - 15 U 58/94
- LG Cottbus, 27.01.2009 - 25 Ns 278/08
Beleidigung eines Richters durch eine Unmutsäußerung; Beleidigung eines Richters …
- LG Köln, 06.10.2010 - 28 O 652/10
- BVerfG, 05.03.1992 - 1 BvR 1291/87
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtsschutzbedürfnisses nach …
- BVerfG, 09.06.1992 - 1 BvR 977/91
Meinungsäußerungsfreiheit und Ausschwitz-Lüge
- BVerfG, 20.11.1992 - 1 BvR 1246/91
Verfassungsmäßigkeit des § 611 Abs. 2 RVO
- OLG Köln, 30.08.1994 - Ss 252/94
- OLG Köln, 13.12.1994 - 15 U 59/94
- LG Mainz, 01.09.1998 - 1 O 377/98
- LG Düsseldorf, 17.01.2007 - 12 O 72/06
- OLG Köln, 27.02.2007 - 85 Ss 2/06
- OLG Stuttgart, 28.03.2007 - 4 U 158/06
Namentliche Berichterstattung im Internet
- LG Hamburg, 14.11.2007 - 315 O 871/07
- AG Hamburg, 24.06.2008 - 36A C 28/08
- OLG Frankfurt, 04.03.1993 - 16 U 61/92
- OLG Köln, 06.07.1993 - 15 U 22/93
- LG Hamburg, 19.05.1995 - 324 O 729/94
Dr. Gregor Gysi ./. Bärbel Bohley
- VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 15 A/01
- LG Braunschweig, 14.01.2004 - 9 O 3380/03
Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Verantwortlichkeit eines …
- LG Hamburg, 03.11.2006 - 324 O 16/06
